23.02.2012
Zuerst die gute Nachricht: Rund vier von fünf Deutschen haben eine private Haftpflichtversicherung, wie eine Anfang Februar im Auftrag der Gothaer durchgeführte Untersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ergab. Die GfK befragte mehr als 1.100 Personen ab 14 Jahren.
Das bedeutet aber auch: Rund 15 Prozent der Deutschen habe keine derartige Absicherung und weitere zwei Prozent wissen es nicht. Dabei sind sich Experten wie Verbraucherschützer einig, dass die private Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung ist. Schaut man noch genauer hin, trübt sich das Bild weiter stark ein. Denn Menschen mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.000 Euro verfügen sogar nur zu gut 60 Prozent über eine private Haftpflichtpolice.
Verbrauchermagazine: plädieren für eine Summe von fünf Millionen Euro
Ein wichtiger Punkt bei der Privathaftpflicht ist die Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sach- und Vermögensschäden. Standard sollte heute mindestens drei Millionen Euro sein. Verbraucherredaktionen empfehlen sogar fünf Millionen Euro. Denn insbesondere Personenschäden erreichen schnell Millionensummen. Ist der Schadenverursacher dann unversichert und unvermögend, ist er finanziell ruiniert. Millionensummen kommen bei Personenschäden zum Beispiel zustande, wenn man durch ein Versehen einen Radfahrer zu Sturz bringt, dieser schwer verletzt wird und als Vollinvalide im Rollstuhl landet.
Doch laut der von der Gothaer initiierten Studie kennen deutlich über 50 Prozent der Befragten die Höhe der ihrer Haftpflichtversicherung zugrundeliegenden Deckungssumme nicht. Nur 15,6 Prozent überschreiten zudem die drei Millionen- und lediglich 10,3 Prozent die fünf Millionen Euro-Grenze.
Deckungslücke höchstwahrscheinlich ein Massenphänomen
Dass viele Bürger die eigene Versicherungssumme nicht kennen, deutet darauf hin, dass sie sich lange nicht mit diesem Thema befasst haben und möglicherweise einen veralteten Vertrag mit einer zu niedrigen Deckungssumme haben. Zusammen mit den rund 21 Prozent der Befragten, die explizit eine Deckungssumme von unter drei Millionen Euro angegeben haben, ist die gefährliche Deckungslücke höchstwahrscheinlich ein Massenphänomen. Bei den Rentnern geben sogar 30 Prozent an, eine Versicherungssumme unter drei Millionen Euro zu haben. Doch gerade sie leiden häufig unter einer nachlassenden Konzentration und verursachen dadurch Verkehrsunfälle.
Tipp: Leistungen der Haftpflichtpolice regelmäßig überprüfen
„Wie bei jeder anderen Police auch ist es auf jeden Fall ratsam, die Leistungen seiner Haftpflichtpolice von Zeit zu Zeit zu überprüfen“, so Konrad Göbel, Produktmanager Haftpflicht der Gothaer Versicherung. „Dabei sollte es nicht nur um die Höhe der Deckungssumme gehen. Denn auch an anderen Stellen wurde der Leistungsumfang der Privathaftpflichtversicherung in den letzten Jahren regelmäßig verbessert.“
Ein weiteres großes Risiko ist es, von einem Menschen geschädigt zu werden, der keine eigene Haftpflichtversicherung hat und den Schaden auch nicht aus eigenen Mitteln begleichen kann. Dieses finanzielle Risiko fängt – so vorhanden – die so genannte „Forderungsausfalldeckung“ in der Privathaftpflicht-Police des Geschädigten auf. Doch gemäß der Gothaer-Studie wissen über 60 Prozent der Befragten nicht, ob sie eine entsprechende Klausel vereinbart haben. Hinzu kommen fast 25 Prozent, die das Vorhandensein dieser Klausel in ihren Verträgen sogar explizit ausschließen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
23.02.2012
Ältere arbeiten etwas länger als noch vor zehn Jahren. Reicht das für auskömmliche Rente?
Die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in Deutschland ist 2010 auf 40,8 Prozent angestiegen Ein Jahr zuvor waren es 38,4 Prozent. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit auf einem Spitzenplatz, geht aus dem Bericht „Altersgerechte Arbeitswelt“ des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hervor.
Seit dem Jahr 2000 nahm die Erwerbstätigenquote bei den über 60-Jährigen um über 20 Prozentpunkte zu: auf 49 Prozent bei Männern bzw. 33 Prozent bei Frauen. Nimmt man die Älteren ab 55 hinzu, so stieg die Quote von 2000 bis 2010 von 38 auf knapp 58 Prozent. Nimmt man allerdings nur die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, so arbeiten nur 25 Prozent der 60- bis 64-Jährigen, im Vollzeit-Job gar nur knapp 20 Prozent. Von den heute 64-Jährigen arbeiten lediglich noch knapp zehn Prozent als Vollzeit-Angestellte.
Der Bericht soll die Umstellung auf die Rente mit 67 rechtfertigen. Durch die verlängerte Berufstätigkeit hat sich der Renteneintritt bereits nach hinten verschoben. Laut Bericht gingen die Deutschen im Jahr 2000 mit 62,3 Jahren in Rente, 2010 mit 63,5 Jahren. Durch die steigende Lebenserwartung ist die Rentenkasse aber dennoch stärker belastet worden. So kamen die Deutschen 1960 im Schnitt auf insgesamt 9,9 Jahre Rentenbezug, 1990 auf 15,4 Jahre und 2010 auf 18,5 Jahre.
Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung gab es 2010 insgesamt 674.000 Neurentner. 48 Prozent davon wählten die Frührente, weil sie nicht bis 65 arbeiten wollten, und nahmen dafür lebenslange Abschläge von durchschnittlich 113 Euro pro Monat in Kauf. Im Jahr 2000 lag die Quote der Frührentner erst bei 14,5 Prozent.
Ein Eckrentner, der 45 Jahre lang stets das Durchschnittseinkommen verdient hat, bekommt 1.236,15 Euro Bruttorente in den alten Bundesländern und 1.096,65 Euro in den neuen Bundesländern, Stand Juli 2011. Im wahren Leben kommen die Deutschen im Schnitt aber nur auf 36,8 Jahre Lebensarbeitszeit. Damit wiegen die Eckrenten die Masse der Deutschen in falsche Sicherheit, die ohne Zusatzvorsorge im Alter nicht auskömmlich leben kann.
Von der Bruttorente werden zudem Beiträge für Krankenversicherung (8,2 %) und Pflegeversicherung (1,95 %) einbehalten. Netto bleiben 1.109, Euro im Westen bzw. 984 Euro im Osten – vor Steuern. Nachträglich wird – über die Steuererklärung – Einkommensteuer fällig. Wer 2011 in Rente ging und keinerlei weitere Einnahmen hatte, konnte bis zu 15.179 Euro Bruttorente pro Jahre (Ehepaare bis 31.241 Euro) steuerfrei vereinnahmen. Das sind umgerechnet 1.310 Euro (Ehepaare 2.603 Euro). Bislang müssen rund 70 Prozent der Rentner keine Steuern zahlen, Tendenz durch das Alterseinkünftegesetz von 2005 stark fallend.
Zum 1. Juli 2012 steigen die Renten im Westen der Republik voraussichtlich um 2,3 Prozent, im Osten um 3,2 Prozent. Die Entscheidung fällt erst im Frühjahr. Im Vorjahr war ein Zuschlag von 1,0 Prozent hinzugekommen, 2010 hatte es eine Nullrunde gegeben. Angesichts der demografischen Entwicklung gibt es zu privater und betrieblicher Zusatz-Vorsorge für die meisten keine Alternative.
___________________________________________________________________________________________________________________________
14.02.2012
In jüngster Zeit geraten zahlreiche Schiffsfonds wegen der rapide einbrechenden Konjunktur in Schieflage. Viele Anleger erhalten dieser Tage Schreiben, in denen sie um die Zahlung von Nachschüssen gebeten werden – andernfalls droht der Verlust der Einlagen. Lesen Sie hier, was Sie tun können, um Ihre Kosten zu minimieren. So retten Sie sich bei einem untergehenden Fonds
Ob ein Nachschuss in einen in Schieflage geratenen Fonds sinnvoll ist, hängt auch davon ab, ob die übrigen Anleger mitmachen. Eventuell können sich Anleger über das Internet oder über Anlegeranwälte untereinander abstimmen. Wenn nur wenige Anleger zu einem Nachschuss bereit sind, kann der Fonds nicht mehr gerettet werden. Ohnehin muss gegebenenfalls durch einen Fachmann geprüft werden, ob eine Sanierung durch Nachschüsse überhaupt noch sinnvoll ist. Vermeiden Sie es, dem guten Geld noch schlechtes hinterherzuwerfen.
Über einen Anlegeranwalt können Sie prüfen lassen, ob Sie Ihre Verluste dadurch minimieren können, indem Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Das setzt voraus, dass die Fondsinitiatoren Fehler gemacht haben oder dass sich etwa im Fondsprospekt Fehler finden. Ob dies der Fall ist, kann ein Laie schlecht beurteilen, sodass sich anwaltlicher Rat lohnt. Im Folgenden gebe ich Ihnen einige Hinweise, auf welche Fehler Sie achten müssen, wenn Sie Schadensersatz verlangen wollen.
Ein Anlegeranwalt kann prüfen, ob den Anlegern bei der Platzierung des Fonds wichtige Informationen vorenthalten wurden. In einem Fall soll es z. B. vorgekommen sein, dass eine Reederei an einen Fonds Schiffe verkaufte, die selbst zu den Gründern des Fonds gehörte. Solche Verbindungen müssen aber bei der Fondsplatzierung offengelegt werden.
Im Emissionsprospekt müsste etwa eine Information darüber stehen, ob bestimmte Schiffe vor deren Verkauf an den Fonds schon jahrelang für eine Gesellschaft fuhren, die zu den Fondsgründern gehört. Offenzulegen wäre etwa auch, welchen Gewinn die Gesellschaft beim Schiffsverkauf an den Fonds gemacht hat.
Kauft etwa ein Schiffsfonds Schiffe an, dann müssen diese vor dem Kauf routinemäßig einer fachmännischen Inspektion unterzogen werden. Diese Inspektionen müssen aber von unabhängiger Stelle erfolgen. Zweifel an der Unabhängigkeit der Inspektoren bestehen aber dann, wenn diese mit Gesellschaften verflochten sind, die das dem Fonds zu verkaufende Objekt noch besitzen. Solche Verflechtungen sollen in der Praxis bei manchen Fonds vorgekommen sein. Der Verkäufer würde dann den von ihm zu verkaufenden Gegenstand selbst inspizieren – und natürlich für gut befinden.
Im Verkaufsprospekt finden sich meist Prognosen für künftig anfallende laufende Kosten. Es ist suspekt, wenn die später tatsächlich anfallenden Kosten explosionsartig höher sind, als ursprünglich im Prospekt prognostiziert. Derartige aus dem Ruder gelaufene Kosten können Wartungskosten für vom Fonds gehaltene Schiffe sein sowie Inspektionskosten. Solche Divergenzen können eine Prospekthaftung begründen und damit Schadensersatz für die Anleger.
Wenn ein Fonds in Schieflage gerät, kann das Management auch verpflichtet sein, bestimmte Assets, wie zum Beispiel Schiffe, zu veräußern, um die Liquidität des Fonds zu verbessern. In Fachkreisen wird gemunkelt, Emissionshäuser hätten die Tendenz, in Hochpreisphasen vom Verkauf von Fondsobjekten fälschlicherweise abzusehen, weil man den laufenden Cashflow nicht gefährden will. Auch das kann eine Pflichtverletzung und damit eine Haftung für Schadensersatz begründen.
Ein weiterer Haftungsgrund für Fondsinitiatoren, Emittenten oder Management kann die Finanzierung von Projekten durch riskante Fremdwährungskredite sein. In der Vergangenheit waren etwa in japanischen Yen beliebt, da die Zinsen im Yen extrem niedrig waren. Da die Esperanto-Währung Euro aber immer mehr an Wert eingebüßt hat und auch weiter einbüßen wird, verteuert sich nun die Bedienung der Yen-Kredite exponentiell. Es stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung für das Management absehbar war und daher eine Haftung begründet.
Eine prozessuale Auseinandersetzung vor Gericht kann unter Umständen vermieden werden, indem sich Anleger mit den Fondsinitiatoren und haftenden Gesellschaftern oder dem Emissionshaus vergleichen. Bei einem solchen Vergleich können Sie sich durch einen Anlegeranwalt beraten und vertreten lassen. Wegen der abstürzenden Weltkonjunktur ist jedenfalls mit weiteren Verlusten der Fondsgesellschaften zu rechnen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
13.02.2012
Randaliert der Nachwuchs mit Ritterschwert und Räuberpistole auf der Karnevalsfeier der Nachbarn, bewahrt eine Zusatzklausel in der privaten Haftpflichtpolice Eltern vor Streit.
Ihre wärmende Karnevalsverkleidung als Kuh und Eisbär sollten zwei Schüler im vergangenen Jahr am Bahnhof Siegburg herausrücken. Zwei mit dem Messer bewaffnete Täter bedrohten die Jecken in der Nacht von Weiberfastnacht zu Karnevalsfreitag.
Die beiden 19-jährigen Karnevalisten zeigten Mut und lehnten ab: Ohne Fell würden sie ja frieren, belehrten sie die Räuber. Doch das beeindruckte die Angreifer wenig. Sie schleppten Kuh und Eisbär in ihre Wohnung und zwangen sie, sich aus ihren Kostümen zu schälen. Sie gaben ihnen Pullover und Hose und ließen sie ziehen.
Weil es sich um Raub gehandelt hat, wäre es wäre wohl ein Fall für die Hausratversicherung geworden. Doch die Kostüme tauchten wenig später bei Durchsuchungen wieder auf. Kostümklau ist keine Massenerscheinung. Die meisten Jecken fügen anderen Feiernden nur unabsichtlich einen Schaden zu.
Liefern sich kleine Ritter und Piraten auf einer Party bei Freunden mit dem Schwert ein hartes Gefecht und zerschlagen dabei eine teure Vase oder werfen die Rotweinflasche um, sodass sich der edle Tropfen auf den Teppich ergießt, können die Besitzer Schadensersatz verlangen. Aber nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Waren die Eltern des anderen Kindes jedoch die ganze Zeit mit im Raum, haben die Geschädigten keinen Anspruch auf Zahlungen. Das gilt auch, wenn Kinder sich mit Pfeil und Bogen oder spitzem Prinzessinnenkrönchen gegenseitig verletzen. Das heißt: Der private Haftpflichtversicherer kommt nicht für Verluste auf.
Eltern von Kindern unter sieben Jahren sollten darauf achten, dass sie Schäden durch ihren schuldunfähigen Nachwuchs in einem Extrabaustein mitversichert haben.
Mit der Zusatzklausel stellen Eltern sicher, dass der Versicherer auch zahlt, wenn sie gut aufgepasst haben und trotzdem etwas passiert. Denn vielen ist es peinlich, wenn der Nachwuchs im Haus der Freunde randaliert. „Gerade wenn Kinder bei Nachbarn oder Freunden einen Schaden anrichten, ist es den Eltern unangenehm, und sie wollen schon aus freundschaftlichen Gründen für den Schaden aufkommen“, sagt Sascha Graunke, Schadenexperte beim Versicherer Zurich. Mit dem Extrabaustein kommt der Versicherer für einen Schaden bis zu 10000 Euro auf.
Üblicherweise können Eltern die Zusatzklausel für kleine Kinder nicht zu einer bereits bestehenden Haftpflichtpolice hinzukauften, sondern müssen den Schutz direkt beim Abschluss eines neuen Vertrags auswählen. Viele Gesellschaften berechnen dafür keinen Aufschlag, etwa die Gothaer oder die Generali.
Verursachen beim Karneval die Erwachsenen einen Schaden, zahlt der Versicherer dann, wenn er keinen Vorsatz vermutet. „Wer angetrunken über die Straße geht, ein vorbeifahrendes Auto übersieht und einen Unfall verursacht, kann den Schaden melden“, sagt Graunke. Aber Vorsicht: „Bei bestimmten Promillewerten besteht die Gefahr des Haftungsausschlusses“, warnen Versicherungsexperten. Und wer mutwillig eine Prügelei provoziert, riskiert ebenfalls seinen Haftpflichtschutz, so Graunke.
___________________________________________________________________________________________________________________________
13.02.2012
Fondsgebundene Lösungen sind der Kern des deutschen Altersvorsorgesystems, behauptet der BVI. Was die Analyse der Altersvorsorge zeigt. Die Fondsbranche ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland, so lautet ein überraschendes Statement des BVI Bundesverband Investment und Asset Management. Als Beweis wird angeführt, dass direkt und indirekt für rund 50 Millionen Menschen ein Vermögen von 1.783 Milliarden Euro verwaltet wird. Lebensversicherer haben 26 Prozent und Pensionskassen 28 Prozent des Geldvermögens in Investmentfonds gelenkt. Berufsständische Versorgungswerke lassen 40 Prozent ihres Anlagekapitals von Fondsgesellschaften verwalten.
Viele Vorsorgeformen haben in der Tat „Asset Management inside“. Dennoch sind Investmentfonds nicht der Kern des deutschen Altersvorsorgesystems. Da ist zunächst die gesetzliche Rentenversicherung. Wegen des Umlagesystems kann sie nur sehr kurzfristig Geld anlegen, monatlich geht eine Liquidität von rund zwölf Milliarden Euro ein, sie nutzt dafür vorwiegend Termingelder, da ja auch monatliche Rentenzahlungen anstehen. Sehr selten werden Schuldverschreibungen mit sehr kurzer Restlaufzeit von maximal zwölf Monaten gekauft.
Die Lebensversicherer sehen sich selbst mit fast 735 Milliarden Euro Kapitalanlagen als größten institutionellen Anleger. 2011 nahmen sie mit rund 177 Milliarden Euro die zweithöchste Beitragseinnahme aller Zeiten ein. Vor Beginn der Finanzkrise 2007 waren etwa 10,2 Prozent ihrer Kapitalanlagen in Aktien und aktienhaltigen Investmentfonds investiert. Inzwischen sind es nur noch 3,1 Prozent. Hinzu kommen allerdings 19,7 Prozent in Fonds enthaltene Renten. Laut Bafin entfiel 2010 ein Viertel aller Kapitalanlagen der Lebensversicherer auf Fonds.
Die Fondsbranche ist in allen drei Vorsorgeschichten mittelbar gut vertreten. Auch unmittelbar über Fondspolicen dürfte es aufwärts gehen. Ein Grund dafür: Der niedrige Rechnungszins sowie die latent sinkende laufende Gesamtverzinsung bei klassischen Lebensversicherungen (2012: 3,91 Prozent) beflügelt den Absatz von Fondspolicen. Davon gehen über 70 Prozent der Makler laut „Maklertrendstudie 2011/2012“ aus.
Inzwischen halten 78 Prozent der Makler Fondspolicen mit Garantiekomponenten für leistungsfähiger als klassische Rentenversicherungen. Ein Garantiemodell muss allerdings einfach und verständlich sein, so 98 Prozent der Befragten. Gleichwohl zeigen interne Zahlen des GDV, dass 2011 vor allem das Jahr der klassischen Rentenversicherung war. Im Neugeschäft stieg der laufende Beitrag für ein Jahr um 14,3 Prozent auf rund zwei Milliarden Euro. Somit sind nach Beitragssumme ein Drittel aller Lebensversicherungen klassische Privatrenten.
___________________________________________________________________________________________________________________________
03.02.2012
Keine Nullverträge mehr beim Riestern: Fast unbemerkt wurden mit einer Gesetzesänderung die Riester-Regeln verändert. Das wirkt sich für viele Sparer aus.
Eine aktuelle Rechtsänderung bei der Riester-Rente sorgt für Verwirrung und vermehrte Anfragen ratloser Arbeitnehmer. Denn dieser Tage schreiben die Anbieter von entsprechenden Altersvorsorgeverträgen viele ihrer Kunden an. Grund: Riester-Sparer dürfen ab sofort unwissentlich nicht gezahlte Beiträge nachzahlen. Damit können sie auch für länger vergangene Beitragsjahre noch rückwirkend eine Altersvorsorgezulage beanspruchen. Was war geschehen?
Unbemerkt erfolgten Rückbuchungen
Zahlreichen Kunden wurden ab 2010 plötzlich die bereits gutgeschriebenen Riester-Zulagen wieder einkassiert – und manchen ist es bis heute nicht aufgefallen. Denn der Zugriff erfolgte auch für bereits mehrere Jahre zurückliegende Ansprüche. Bemerkt haben das nur Kunden, die aufmerksam den Jahreskontoauszug ihres Anbieters studiert haben. Denn es wurden keine gesonderten Bescheide verschickt.
Es gibt 2 unterschiedliche Zulagenberechtigungen
Die Zulagen wurden aufgrund einer schleichend eingetretenen Änderung der Zulagenberechtigung zurück gebucht. Erfüllt einer der Ehepartner die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente, ist er unmittelbar zulagenberechtigt. Der Ehepartner kann dann ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen und gilt dann als indirekt bzw. mittelbar förderungsberechtigt. Er erhielt bislang die Zulagen ohne einen Eigenbetrag einzahlen zu müssen – allerdings grundsätzlich nur, solange er nicht erwerbstätig und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
Bei Beschäftigungsbeginn ändert sich alles
Durch die Aufnahme einer Beschäftigung, wird ggf. auch ein bis dahin nur mittelbar förderungsberechtigter Ehepartner zum direkt berechtigten Riester-Sparer (unmittelbar förderberechtigt). Er muss dann einen Mindestbeitrag einzahlen, um an die Zulagen zu kommen. Das wiederum setzt voraus, dass die betroffenen Kunden bei Beschäftigungsbeginn aus eigenem Antrieb an ihren Riestervertrag denken …..
Die Zulagenstelle hatte nun bei allen Sparern, die in der Vergangenheit von einer mittelbaren Zulagenberechtigung ausgegangen waren, tatsächlich aber inzwischen unmittelbar zulagenberechtigt waren, wegen des dann fehlenden Mindestbeitrags die Zulagen wieder einkassiert.
Künftig Mindesteinzahlung bei allen Riesterverträgen
Jetzt hat der Gesetzgeber nachgebessert. Neben der rückwirkend eingeräumten Nachzahlungsmöglichkeit wurde das Riesterrecht auch generell geändert. Um künftig möglichst zu vermeiden, dass Zulagen wegen geänderter Zulagenberechtigung zurück gefordert werden müssen, sind auch mittelbar Zulageberechtigte ab dem Jahr 2012 verpflichtet, einen Mindesteigenbeitrag von jährlich 60 EUR leisten. Die Riester-Förderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen in diesen Tagen über diese Neuregelung informiert.
___________________________________________________________________________________________________________________________
1.2.2012
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung müsste eigentlich ein Renner unter den Versicherungsangeboten sein angesichts des weitgehenden Ausstiegs der gesetzlichen Rentenversicherung aus einer entsprechenden Versorgung. Allerdings stehen subjektive Risiken einem Angebot für die breite Masse im Weg. Der Wettbewerb begrenzt zudem die Möglichkeiten, Leistungssteuerung zu betreiben. Am besten wären Verweisungsrechte kombiniert mit Rehabilitations-Leistungen geeignet.
Mit der Gesundheitsreform 2001 wurde die Berufsunfähigkeits-Leistung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung für Jüngere gestrichen und durch die faktisch schlechtere Leistung bei Erwerbsminderung ersetzt. Bislang wurde zudem zwar immer wieder öffentlich über eine Förderung privater Vorsorge nachgedacht, bisher aber keine umgesetzt. Selbstständige und Freiberufler sind ohnehin auf eigene Vorsorge angewiesen.
In seiner Dissertation geht Alexander Malik der Frage nach, warum das bestehende Marktpotenzial bisher kaum ausgeschöpft worden ist. Dazu greift er auf verschiedene ökonomische und versicherungs-mathematische Theorieansätze zurück und erläutert die Schwierigkeiten der privaten Anbieter auf einzel- und nicht etwa auf volkswirtschaftlicher Basis.
So besteht gerade in der Berufsunfähigkeits-Versicherung ein besonders hohes subjektives Risiko. Versicherer haben Informationsnachteile und sind abhängig vom Verhalten der Versicherten. „Ungünstige Entwicklungen der Leistungsursachen verschärfen die Problematik“, so Malik, der bis vor kurzem als Assistent am Lehrstuhl von Professor Dr. Heinrich R. Schradin an der Universität Köln tätig war.
Beispielsweise gibt es klare statistische Belege, dass die Zahl der Berufsunfähigkeits-Anträge mit der Konjunktur- und Arbeitsmarktsituation eng zusammenhängt – steigt die Arbeitslosigkeit, steigt auch das Interesse an einem Ausstieg aus dem Berufsleben bei denen, die latent Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit aufweisen.
Versicherer müssen diese Risiken durch ein Risikomanagement begrenzen, „oder der Markt privatwirtschaftlicher Absicherungen des Invaliditätsrisikos ist erheblich gestört“. Vor allem das sogenannte moralische Risiko gilt es zu begrenzen, also das Interesse an einer Herbeiführung oder gar Vortäuschung einer Berufsunfähigkeit.
Ein vertragsrechtliches Mittel ist die Verweisbarkeit, bei der der Versicherte auf eine andere als die bisher ausgeübte Berufstätigkeit verwiesen werden kann, um so unter Berücksichtigung einer gesundheitlichen Einschränkung weiterhin berufstätig bleiben zu können. Das Mittel steht allerdings nach einem jahrelangen Bedingungswettbewerb praktisch nicht mehr zur Verfügung.
Malik führt aus, dass in den USA ein vergleichbarer Wettbewerb letztendlich zunächst zu einem Preisverfall und dann zu einer starken Marktverengung geführt hat – nur noch wenige Anbieter beherrschen dort den Markt und bestimmen die Bedingungen.
Er hält es für durchaus denkbar, dass der deutsche Markt die gleiche Entwicklung durchmacht – in der Phase des Preisverfalls nach einer Phase des Bedingungswettbewerbs befinden wir uns jedenfalls bereits, wenn man die Ankündigungen der Versicherer der letzten Zeit in diesem Versicherungszweig betrachtet.
Der Verweisungsverzicht sollte laut Malik allerdings mit Anreizen kombiniert werden, eine Rehabilitation zu betreiben und damit eine längere Leistungspflicht zu vermeiden. Dann hält er es für möglich, den Anstieg der Berufsunfähigkeitsfälle durch Reaktivierung von Leistungsempfängern zu kompensieren.
Präventive Bonusprogramme helfen dagegen nur sehr begrenzt. Damit werden wenn, dann vor allem solche Versicherte angesprochen, die ohnehin ein geringes moralisches Risiko aufweisen, also viel daran setzen, ihre Berufstätigkeit fortsetzen zu können. Hier komme es zu Mitnahmeeffekten. Bestände mit „schlechten“ Risiken dagegen werden hierdurch nicht besser.
Auch Anreize in Form von Sonderzahlungen zum Vertragsende bei Leistungsfreiheit rechnet Malik als wenig ergiebig vor. Davon werden nur Versicherte angesprochen, die sehr langfristig orientiert denken.
Letztendlich kommt Malik zu dem Schluss, „eine ideale Strategie existiert nicht“. Versicherte, die gerne ihren Beruf zu Gunsten von mehr Freizeit aufgeben würden, werden von den verschiedenen Maßnahmen nur unzureichend erreicht. Gesundheitsprävention hilft, ist aber teuer. Überschussanteile für eine Schlussvergütung müssten vorher eingepreist werden und dürften zu Prämien führen, die im Wettbewerb nur schwer durchsetzbar sind.
Das ist auch ein generelles Manko aller Überlegungen, meint Malik: Was auch immer im Bestand an wirksamen Maßnahmen vereinbart werden könnte, der Neugeschäftswettbewerb darf nicht unberücksichtigt bleiben. Verweisungsmöglichkeiten oder hohe Prämien, die später bei günstigem Verhalten des Versicherten zu Rückzahlungen führen, sind dort nicht durchsetzbar.
___________________________________________________________________________________________________________________________
31.01.2012
Die betriebliche Altersvorsorge lockt mit Steuer- und Abgabenfreiheit. Doch nur wenige Arbeitnehmer nutzen sie. Warum bloß?
Gern kritisieren Politiker die deutsche Mitnahmementalität. Die Angewohnheit, so viele Leistungen vom Staat mitzunehmen, wie man nur kriegen kann. An einer Stelle erachten sie die allerdings als wünschenswert – doch will sie sich genau da nicht so richtig einstellen: bei der betrieblichen Altersvorsorge. Die wird satt gefördert, aber sie findet weit weniger Anklang, als es sich Rentenexperten wünschen. Einige Politiker überlegen daher sogar, die betriebliche Altersvorsorge zur Pflicht zu erheben.
In Frankreich und der Schweiz gibt es so eine Pflicht, bei den Niederländern ist die Betriebsrente über die Tarifverträge geregelt und damit quasi-obligatorisch. In Großbritannien kann der Arbeitnehmer zwar wählen, ob er sich über die Firma, über einen individuellen Vertrag oder über ein staatliches Universalprodukt absichern will, aber eines dieser Angebote muss er nutzen. Der Effekt des Sparzwangs: In der Schweiz und den Niederlanden haben mehr als 90 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf die Zusatzrente. Und die macht später 30 bis 50 Prozent ihrer Altersbezüge aus. Größenordnungen, von denen man hierzulande nur träumen kann.
Im europäischen Vergleich der Betriebsrenten schneidet Deutschland schlecht ab. Zwar hat sich auch hierzulande die Quote der Betriebssparer erhöht, seit den neunziger Jahren aber stagniert sie. Daran änderte auch die gesetzliche Neuregelung nicht viel, wonach seit 2002 jeder Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Entgelt-Umwandlung hat, also darauf, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Teil des Gehalts für ihn in einen Vertrag einzahlt. Damit versuchte die Regierung, die Quote der Betriebsrentner zu steigern, um die Lücke zu schließen, die später die gesetzliche Rente lassen wird. »Denn die Höhe der gesetzlichen Rente befindet sich im Sinkflug«, stellt Diether Döring fest, der Professor für Sozialpolitik und Finanzwissenschaft an der Europäischen Akademie ist. »Die Zahl der Menschen wächst stark, die später trotz lebenslanger Arbeit und Beitragszahlung nur eine Grundsicherung bekommen werden.« Darum würde er den Zwang zur Betriebsrente befürworten.
Zusätzlich vorsorgen müssen die Beschäftigten ohnehin, wenn sie ihren Lebensstandard im Alter halten wollen. Und bei der Betriebsrente haben sie den Vorteil, dass ihnen der Staat Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die Sparbeiträge erlässt. Das erlaubt es ihnen, viel mehr Geld zurückzulegen, als sie vom Nettoverdienst in private Verträge einzahlen könnten.
Spart ein Angestellter mit 35.000 Euro Bruttojahreseinkommen 166 Euro pro Monat (also 2.000 Euro im Jahr), verzichtet der Fiskus auf Steuern und Abgaben in Höhe von knapp 1.000 Euro. Die hätte der Sparer nicht zur Verfügung, wenn er stattdessen auf eigene Faust etwas von seinem Nettogehalt zurücklegte. Oft genug gibt der Arbeitgeber bei der Betriebsrente sogar noch einen Zuschuss dazu, denn auch er spart bares Geld: Für jeden Euro, den er an betriebliche Versorgungssysteme weiterleitet, muss er keine Sozialabgaben zahlen, weil der Lohn des Angestellten ja nominell sinkt. Deshalb bieten die allermeisten Firmen ihren Mitarbeitern solche Verträge an.
Nur nutzen die Beschäftigten sie viel zu selten. Mehr als jeder dritte Arbeitnehmer hat keinen Vertrag. Und wer spart, macht das viel zu zaghaft, meist mit weniger als 900 Euro pro Jahr. So macht das Geld aus den Versorgungskassen später nicht die Hälfte der Rente aus wie in der Schweiz, sondern nur einen mickrigen Anteil von fünf Prozent. Viele Finanzexperten sind ratlos, warum das so ist, schließlich liegt die Förderquote bei 40 oder 50 Prozent, so viel bekommt der Vorsorger zunächst von Firma und Staat geschenkt. Warum also nicht zugreifen?
Zum einen glauben viele, sie legten bereits genug Geld fürs Alter zurück – womit sie sich überschätzen. Andere fühlen sich vom Konzept Betriebsrente überfordert, und nur jeder Dritte kennt überhaupt seinen Rechtsanspruch, wie eine Befragung der Gothaer Versicherung ergab. Oder sie verstehen die verschiedenen Sparvarianten nicht – was kein Wunder ist. Erst recht nicht, wenn man sich die Informationsbroschüren durchliest, falls die überhaupt ausgehändigt werden. Das alles halten selbst Finanzexperten wie Döring für »viel, viel zu kompliziert«.
Außerdem sagt fast jeder Zweite laut einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, er habe zu wenig Geld zum Sparen übrig. Trotz Förderung muss man ja auf einen Teil seines Nettogehalts verzichten. Genau dazu sind gerade Jüngere nicht bereit, ermittelte der Bildungswissenschaftler Klaus Hurrelmann. Die Generation um die 30 fragt sich seit der jüngsten Finanzkrise, ob sich langfristiges Sparen überhaupt noch lohnt – und lebt lieber.
Die Frage der Rendite ist in der Tat heikel. Ein großer Teil der Betriebsrenten läuft über Versicherungseinrichtungen, über Pensionskassen oder Direktversicherungen, das sind Verträge, die ein Arbeitgeber auf den Namen des Angestellten direkt bei einer Versicherung abschließt. Deren Garantiezinsen sind gesunken. Zudem sind die Kosten selbst bei den angeblich günstigen Gruppenverträgen hoch, kritisieren die Verbraucherzentralen. Und es ist bei den Betriebsrenten nicht anders als bei gewöhnlichen Rentenversicherungen, sagt Döring: »Die tatsächliche Renditeerwartung und Kostenbelastung solcher Verträge ist kaum zu ermitteln, dazu brauchen Sie schon geheimdienstliche Mittel.« In der Schweiz gäbe es Leistungsvergleiche und Kostenquoten der Anbieter in Taschenbuchform am Kiosk. »Hierzulande ist die Branche mehr als zurückhaltend mit solchen Informationen.«
Das erlebt auch Thomas Mai oft, der als Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen arbeitet. Selbst mit Faktenblättern würden Kunden oft in die Irre geleitet: »In den Angeboten stehen die garantierte Rente und die gesparten Steuern und Sozialabgaben.« Von deren Höhe ließen sich viele beeindrucken. Was nicht erklärt werde: Die garantierten Beträge bekommen die Sparer gar nicht ausgezahlt, denn die Rente muss versteuert werden und es gehen Krankenversicherungsbeiträge ab. »17,4 Prozent behält die Krankenversicherung ein, entweder einmalig oder über 10 Jahre verteilt.« Das können locker 14.000 Euro sein. Das ist der Preis für die gesparten Sozialabgaben.
Etwas anderes kann noch schlimmer zu Buche schlagen: ein Arbeitsplatzwechsel. Per Gesetz darf der Beschäftigte zwar sein angesammeltes Kapital mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber mit einem anderen Versorgungssystem zusammenarbeitet und den Vertrag nicht fortführen will. Nur sammeln die meisten Verträge in den ersten Jahren wenig an. Fünf Jahre lang zieht der Versicherer satte Provisions- und Verwaltungskosten ab. In der Praxis heißt das: Werden 2.640 Euro jährlich eingezahlt, bleiben nach fünf Jahren nur 8.500 zum Übertragen übrig statt 13.200. Ein Verlust von knapp 40 Prozent. Der bei jedem Jobwechsel neu droht. »Da wäre ein Riester-Banksparplan die bessere Lösung«, findet Mai.
Die Abschläge beim Arbeitsplatzwechsel sind das größte ungelöste Problem der Betriebsrente. Der Sparer sitzt in der Zwickmühle: Kündigt er den Vertrag, sind die 40 Prozent futsch. Stellt er ihn beitragsfrei, behält die Versicherung hohe Abschläge ein. Führt er ihn aus eigener Tasche weiter, muss er in einen teuren Individualtarif wechseln und den mit seinem versteuerten Gehalt besparen. Man könnte das Problem über Ausgleichszahlungen regeln, mit denen sich die Versicherer gegenseitig entschädigen, überlegt Martin Gasche, Forschungsleiter am Munich Center for the Economics of Aging. Aber dafür brauche es ein Gesetz, und das könne ein »bürokratisches Monster« werden.
Vorerst muss man daher auf einen Mitnahmeeffekt der anderen Art hoffen: darauf, dass deutsche Sozialpolitiker mehr gute Ideen aus anderen Ländern mitnehmen, wie branchenübergreifende Versorgungssysteme, die nicht an einzelne Versicherer gebunden sind. Oder das Verbot von Provisionen. Danach können sie dann über die Zwangsbetriebsrente nachdenken.
___________________________________________________________________________________________________________________________
25.01.2012
Frauen verdienen weniger und arbeiten auch öfter Teilzeit – ihr Alterseinkommen fällt deshalb geringer aus. Die Politik hat das Problem erkannt, will aber nicht noch zusätzlich viel Geld ausgeben.

Es klingt ja gar nicht mal so schlecht: Die nächste Rentnerinnen-Generation ist deutlich besser ausgebildet als die heutige. Und es gibt unter ihnen auch einen größeren Anteil an Frauen, die zumindest mal eine Zeit lang Geld verdient hat. Gute Aussichten also für die Rente der heute 45- bis 50-Jährigen? Naja.
Die Soziologin Barbara Riedmüller, die zu Zeiten der Wiedervereinigung mal zwei Jahre lang Berliner Wissenschaftssenatorin im SPD-Senat von Walter Momper war, hat sich an der Freien Universität Berlin mit den „Lebens- und Erwerbsverläufen von Frauen im mittleren Lebensalter“ befasst. Sie kommt zu dem Schluss: „Für 41 Prozent der westdeutschen und 21 Prozent der ostdeutschen Babyboomerinnen ist eine Rente unter Grundsicherung zu erwarten.“ Das heißt: Die Rentenversicherung zahlt voraussichtlich weniger als 680 Euro aus.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat im September Eckpunkte für den Kampf gegen Altersarmut vorgelegt. Derzeit wird das Konzept überarbeitet.
Zuschussrente: Geringe Renten sollen künftig nicht mehr nur vom Sozialamt, sondern auch von der Rentenversicherung aufgestockt werden können – auf bis zu 850 Euro. Voraussetzung: 40 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung, davon 30 Beitragsjahre, sowie zunächst fünf Jahre private oder betriebliche Altersvorsorge. Die Privatvorsorge-Pflicht wächst bis 2047 auf 35 Jahre an.
Erwerbsminderungsrente: Wer frühzeitig in Rente geht, wird derzeit bei der Berechnung der Rentenhöhe so behandelt, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Parallel zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre soll diese sogenannte Zurechnungszeit um zwei Jahre erhöht werden – im Schnitt um 50 Euro. Weil die Erhöhung stufenweise erfolgt, wird diese Zusatzsumme im Vergleich zu heute erst 2029 erreicht.
Kombirente: Statt bis zu 400 Euro wie derzeit, sollen Rentner künftig bis zur Höhe ihres letzten Bruttolohns hinzuverdienen können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird.
Solo-Selbständige: In der Debatte ist unter anderem eine Versicherungspflicht für Selbständige ohne Angestellte. Diese sind häufig Frauen und sie verdienen relativ schlecht.
Dafür gibt es mehrere Gründe: Da ist die Sache mit der Bevölkerungsentwicklung, die bei dieser Generation besonders auffällt. 65 Jahre nach dem Babyboom wird es einen Rentnerboom geben. Die Zahl derer, die dann in die Rentenkasse einzahlen werden, wird deutlich gesunken sein.
Das andere sind die Biografien der Babyboomerinnen mit den Geburtsjahrgängen 1962 bis 1966. Sie haben zwar häufiger gearbeitet als die von Riedmiller als Vergleichsgruppe betrachteten Jahrgänge 1947 bis 1951. Aber sie starteten auch genau zu dem Zeitpunkt in den Beruf, als die Arbeitslosenquote in Deutschland anfing zu steigen. Die Frauen der 47/51-er Generation waren im Schnitt sechs Jahre arbeitslos, die 62/66-er bereits neun Jahre, heißt es in der Studie.
Zuviele Teilzeitjobberinnen
Der Rente nicht zuträglich sei auch, dass Frauen zunehmend in Teilzeitjobs tätig seien. 1999 hätten noch 70 Prozent der erwerbstätigen Frauen Vollzeitjobs gehabt, 2010 nur noch 55 Prozent, schreibt Riedmüller. In Ostdeutschland sei das vor allem dem Mangel an Vollzeitstellen zuzuschreiben, in Westdeutschland gäben die meisten Frauen als Grund für den Wechsel auf Teilzeitstellen an, dass sie sich mehr um ihre Familie kümmern wollten. Dazu kommen weitere allgemeine Faktoren: Frauen arbeiten häufig in Minijobs, sie sind mit im Schnitt 37 Wochen länger arbeitslos als Männer (32 Wochen – Zahlen aus dem Jahr 2010). Sie sind auch häufiger langzeitarbeitslos als Männer. Und sie verdienen durchschnittlich zwölf Prozent weniger als Männer mit selber Qualifikation auf dem selben Posten. Nicht nur bei den Babyboomerinnen wirkt sich all das schlecht auf die Rente aus.
Wer kann, versucht, fürs Alter vorzusparen. Für jede vierte Babyboomerin ist die Altersvorsorge das wichtigste Sparziel. 78 Prozent der westdeutschen und 81 Prozent der ostdeutschen Babyboomerinnen legen der Studie zufolge regelmäßig oder zumindest manchmal Geld zurück – im Schnitt im Westen 2800 Euro im Jahr, im Osten 900 Euro.
Kein Trost für Ministerin
Viel ist das nicht. Und eigentlich hat auch die Regierung die Altersarmut von Frauen als Thema erkannt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihre im September vorgestellten Pläne mit dem Hinweis versehen, damit würden vor allem Frauen besser gestellt. Seitdem ist allerdings nichts mehr zu hören gewesen. Es geht um Finanzierungsfragen – viel zusätzliches Geld soll die Armutsbekämpfung nicht kosten. In internen Beratungen zerpflückten Experten zudem von der Leyens Idee der Zuschussrente.
Die Berliner Studie ist kein Trost für die Ministerin. „Realitätsfern und an der eigentlichen Risikogruppe für Altersarmut vorbei geplant“, sei die Zuschussrente, urteilt Riedmüller. Die Voraussetzungen für die Förderung würden schon jetzt 28 Prozent der westdeutschen und 16 Prozent der ostdeutschen Babyboomerinnen nicht erfüllen können. Und das gelte nur, wenn alle anderen von 2008 bis zum Rentenstart jedes Jahr als Versicherungsjahr angerechnet bekommen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
23.01.2012
Das jährliche Hochwasser hat in der Vergangenheit viele Mietwohnungen ruiniert, weitere Schäden sind aktuell zu befürchten. Wer kommt für den Schaden auf? Gebäudeschäden durch eingedrungenes Hochwasser müssen vom Eigentümer beseitigt werden. Auch für das Abpumpen des Wassers aus Kellern und Wohnungen und das Trockenlegen der Räume ist der vermietende Eigentümer verantwortlich.
Hochwasserschäden: Wer haftet – Mieter oder Vermieter?
Hinsichtlich der Mietwohnungen selbst müssen Sie als Vermieter nur Schäden an den mit vermieteten Gegenständen, beispielsweise Einbauküchen, Elektrogeräten oder Teppichböden, ersetzen. Schäden am Eigentum der Mieter müssen diese selbst beseitigen und auch bezahlen. Deren Hausratsversicherung tritt für diese Schäden nicht ein. Versichert sind nämlich im Regelfall nur Leitungswasserschäden beziehungsweise Schäden auf Grund eines Wasserrohrbruchs. Hochwasserschäden sind nur versichert, wenn die Versicherung Elementarschäden einschließt oder hierfür eine Extrapolice abgeschlossen wurde.
Mietminderung wegen Hochwasser
Solange die Mietwohnung auf Grund des Hochwassers nur eingeschränkt nutzbar ist, haben die Mieter aber das Recht zur Mietminderung. Obwohl Sie als Vermieter für das Hochwasser natürlich nichts können. Wenn eine Mietwohnung vollständig unter Wasser steht, ist sie unbewohnbar und die Miete (und die Betriebskosten) kann sogar um 100 Prozent gekürzt werden. Im Extremfall, etwa bei drohenden Gesundheitsgefährdungen, haben Mieter sogar das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Renovierungs und Instandsetzungsarbeiten wegen Hochwasser
Streit kann über die Frage entstehen, ob Sie als Vermieter auch für notwendig werdende Tapezier- und Malerarbeiten aufkommen müssen. Als Vermieter sind Sie zwar verpflichtet, das eingedrungene Wasser zu beseitigen. Für die Renovierung der Mietwohnung sind dann jedoch in der Regel Ihre Mieter zuständig, wenn dies hoffentlich im Mietvertrag so vereinbart wurde. Ein Vermieter genügt seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten regelmäßig schon dann, wenn er den vertragsgemäßen, trockenen Bauzustand der Mietwohnung wieder herstellt. Lediglich ein Verschulden des Vermieters an einer Überschwemmung kann somit eine weitere Haftung auslösen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
18.01.2012
Seit dem 1. Januar müssen privat Krankenversicherte wieder deutlich höhere Beiträge zahlen – in einzelnen Tarifen sogar bis zu 70 Prozent. Viele Versicherte sind verzweifelt, weil sie die geforderten Summen nicht mehr aufbringen können. Laut dem Verband der privaten Krankenversicherung in Köln gab es Mitte vergangenen Jahres bereits 142.800 Versicherte, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen konnten. Tendenz: steigend. Das Vorgehen der Versicherungsgesellschaften ist in solchen Fällen fast immer gleich: Nichtzahler werden als “hilfebedürftig” eingestuft und in den Basistarif abgeschoben. Dieser ist jedoch die schlechteste Alternative, denn mit einem Höchstsatz von 575 Euro ist er auf keinen Fall preiswert. Zudem sind Ärzte nicht verpflichtet, im Basistarif Versicherte zu behandeln. Viele Betroffene werden in Praxen abgewiesen. Eine günstigere Alternative ist der Wechsel innerhalb der Gesellschaft in einen anderen Tarif. Beratung und Unterstützung erhalten vom unabhängigen VersicherungsBüro Münster.
___________________________________________________________________________________________________________________________
18.01.2012
Jährlich kommt der Frost für viele Hausbesitzer völlig überraschend. Die Kälte macht nicht nur Mensch und Tier zu schaffen, sondern kann auch Häusern an die Substanz gehen. Bei eisigen Temperaturen können Wasserrohre, Heizkessel und Heizkörper bersten und dadurch große Schäden an Mauern, Böden und Inventar anrichten. Richtiger Versicherungsschutz ist hier gefragt.
Bei Abwesenheit muss für ein leerstehendes Haus oder Wohnung Vorkehrung vor Schäden durch Frost getroffen werden, wie z. B. die Heizung auf kleiner Stufe durchlaufen lassen, nicht benötigte Wasserleitungen entleeren – dies gilt ebenfalls für Außenleitungen. Das ist wichtig, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet sein kann.
Während der Wintersaison werden den Versicherern im Schnitt Schäden durch Frost von über 25 Millionen Euro gemeldet, bei extrem harten Wintern können die Schäden sogar bis auf 150 Millionen ansteigen. Hier heißt es Vorsorge ist besser als Nachsorge. Aber für den Fall der Fälle sollte eine entsprechend hohe Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden, damit der Versicherungsschutz ausreicht.
Die bestehende Versicherungen sind daraufhin zu überprüfen, ob Schäden durch Frost überhaupt versichert sind. Wer beispielsweise nur eine Feuerversicherung oder eine Absicherung gegen Sturm/Hagel im Vertrag abgeschlossen hat, muss für Schäden an Leitungswasserrohren selbst aufkommen. Ein Versicherungsschutz ist hierbei also nicht gegeben.
___________________________________________________________________________________________________________________________
16.01.2012
Laut einer repräsentativen Befragung fehlt 74 Prozent der Familien in Deutschland eine Risikovorsorge für den Todesfall. Für den Direktversicherer Hannoversche, der die Umfrage in Auftrag gab, ein Zeichen dafür, dass Familien das Auftreten existenzieller Nöte unterschätzen.
Laut Horst Meyer, Vorsorgeexperte bei der Hannoverschen, ereignet sich jeder sechste Todesfall in Deutschland noch vor dem 65. Lebensjahr. Deshalb könnten gefährliche Vorsorgelücken auftreten, die nach Meyers Erfahrung viele Familien nicht ernst genug nehmen.
Der gesetzliche Mindestschutz von Ehepartnern und Kindern reiche in den meisten Fällen kaum aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten, sagt der Versicherungsfachmann. „Im Durchschnitt zahlt die gesetzliche Rentenkasse nur rund 530 Euro an die Hinterbliebenen aus“, so Meyer weiter. Kinder stündem im Regelfall noch schlechter da. Der Grund: Falls ein Elternteil stirbt, bestehe ein nur bescheidener Anspruch auf Halbwaisenrente in Höhe von rund 165 Euro, teilt die Hannoversche mit.
Meyer rät Eltern und Alleinverdiener-Haushalten, sich nach einer Risikovorsorge für die nächsten Angehörigen zu erkundigen: „Als Faustregel für die Höhe gilt mindestens das drei- bis fünffache des Jahresbruttoeinkommens. Dies ist zu einem verhältnismäßig geringen Aufwand möglich“, so der Experte.
___________________________________________________________________________________________________________________________
11.01.2012
Alternative Investments – vor allem Sachwerte, Rohstoffe und Firmenbeteiligungen – gewinnen bei Multimillionären immer mehr an Beliebtheit. Von US-Aktien hingegen wenden sich die Superreichen zunehmend ab.
Bescheidenheit scheint Familien mit einem Vermögen von 30 Millionen US-Dollar oder mehr fremd zu sein. Ende vergangenen Jahres rechneten sie damit, den Aktienindex S&P 500 mit Abstand schlagen zu können. Die Superreichen gingen davon aus, das Jahr 2011 mit einem Plus von 4,9 Prozent abschließen zu können. Der S&P 500 nahm im gleichen Zeitraum nur um 2,1 Prozent zu – Dividenden mit eingeschlossen.
Das geht aus einer Umfrage des Institute für Private Investors (IPI), einer Tochter von Campden Wealth, unter Mitgliedern superreicher Familien hervor. Alle Familien hatten ein Anlagevermögen von mindestens 30 Millionen US-Dollar; 40 Prozent der befragten Clans verfügten sogar über 200 Millionen Dollar oder mehr.
Ganz aus der Luft gegriffen waren die optimistischen Erwartungen nicht: Im Jahr 2010 betrugen die Portfolio-Renditen der Multimillionäre im Schnitt sogar 11,3 Prozent. Auch für das Jahr 2012 rechnen sie mit Erträgen weit über dem Vorjahresniveau.
Um eine hohe Wertsteigerung ihrer Portfolios zu erreichen, setzen die Multimillionärs-Familien hauptsächlich auf Sachwerte und direkte Unternehmensbeteiligungen. So gaben 55 Prozent der Befragten an, ihre Private-Equity-Investments demnächst erhöhen zu wollen. 48 Prozent der Umfrageteilnehmer wollen 2012 mehr Geld in Rohstoffe anlegen; 45 Prozent wollen Immobilien kaufen. Auch Gold, Kunst und Farmland sind beliebte Investitionsobjekte.
Auf dem Aktienmarkt setzen die Superreichen auf globale Aktien: 44 Prozent planen diese Positionen noch weiter auszubauen. Vom US-Aktienmarkt wenden sich die meisten hingegen ab. Auch Bargeld finden die meisten gut betuchten Investoren uninteressant: 36 Prozent wollen ihre Cash-Positionen demnächst zurückfahren.
___________________________________________________________________________________________________________________________
10.01.2012
Die letzten bAV-Wochen des Jahres 2011 waren geprägt von den Bemühungen, den Kunden noch den alten Rechnungszins von 2,25 % sowie das Mindestrentenalter von 60 Jahren zu sichern. Erfreulicherweise war dies auch dann noch möglich, wenn der Versicherungsbeginn erst in 2012 liegt, sofern die zugehörige Zusage noch in 2011 erteilt wurde. Hieraus ergibt sich bereits die erste bAV-Herausforderung des neuen Jahres. Wenn bei solchen Verträgen in der Zukunft private Beiträge eingezahlt werden, z. B. während einer Elternzeit, gilt für die daraus finanzierte Leistung im Alter nicht die hälftige Besteuerung.
Das Jahr 2012 wird sicherlich auch von Diskussionen über die Einführung von Unisex-Tarifen geprägt werden. Noch kurz vor Weihnachten hat sich die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung von Leitlinien hierzu zu Wort gemeldet. Erfreulicherweise soll der Zwang zu Unisex-Tarifen nur für Neuverträge oder individuelle Vertragsänderungen von Bestandsverträgen ab 21.12.2012 gelten.
Für die betriebliche Altersversorgung hat die Kommission nochmals ausdrücklich bestätigt, dass das EuGH-Urteil vom 01.03.2011 nur für private Versicherungen unmittelbare Auswirkung hat. In der bAV sind somit bis auf weiteres unterschiedliche Leistungshöhen für Männer und Frauen erlaubt, wenn dies aus versicherungsmathematischen Gründen gerechtfertigt ist. Spannend wird sicherlich noch die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Unterscheidung „gerechtfertigt“ erscheint – zumal es ja spätestens ab 2013 Unisex-Tarife geben wird. Weitere Details zu den Leitlinien der Europäischen Kommission sowie praktische Fragen zur Umsetzung in neuen und bestehenden Versorgungswerken werden auch in den febs-Seminaren „Aktuelle bAV-Herausforderungen 2012 ausführlich besprochen.
Weitere Herausforderungen bringt – wie jedes Jahr – die aktuelle Rechtsprechung. So hat z. B. das BAG am 28.06.2011 bestätigt, dass die Anpassung laufender Renten mit 1 % p. a. ausschließlich für Zusagen gilt, die ab 1999 erteilt wurden. Selbst wenn die 1 %-Anpassung für ältere Zusagen vertraglich vereinbart wird (z. B. im Rahmen einer Veränderung oder Auslagerung der Zusage), ist diese Regelung nichtig. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Bilanzierung haben und den Verpflichtungsumfang des Arbeitgebers erhöhen.
Versicherer werden sich 2012 verstärkt mit Haftungsrisiken beschäftigen müssen. Das ergibt sich aus mehreren Gerichtsentscheidungen des letzten Jahres, in denen Versicherer nicht nur für eigene Bearbeitungsfehler sondern auch für Beratungsfehler von Vermittlern haftbar gemacht wurden. Um zumindest offensichtliche Fehler besser erkennen zu können und eigene Bearbeitungsfehler weitgehend zu vermeiden, sind sicherlich verstärkte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich.
Das zunehmende Qualitätsbewusstsein in der bAV-Beratung zeigt auch der Trend, Versorgungswerke nicht nur durch Abschluss eines Kollektivvertrages mit einem Versicherer einzurichten. Immer mehr Vermittler erkennen, die Notwendigkeit einer ergänzenden Betriebsvereinbarung oder Versorgungsordnung. Das gilt insbesondere bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungen oder bei Entgeltumwandlungen mit Arbeitgeberzuschuss. Besonders wichtig sind z. B. detaillierte Regelungen zur Gewährung des Zuschusses: Wer erhält einen Zuschuss unter welchen Voraussetzungen? Welche Unverfallbarkeit soll für den Zuschuss gelten? Werden auch für bereits bestehende Verträge Zuschüsse gewährt und wie werden diese praktisch umgesetzt?
___________________________________________________________________________________________________________________________
09.01.2012
Viele privat Versicherte möchten zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
Viele private Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöht: Deswegen wollen Privatpatienten nun in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Das ist aber nur möglich, wenn man bestimmte Schlupflöcher kennt.
„Bei uns häufen sich die telefonischen Anfragen von Privatversicherten, die zur AOK kommen wollen“, sagt Wilfried Jacobs, Chef der AOK Rheinland/Hamburg dem Magazin „Spiegel“. Von der privaten Konkurrenz zur Barmer GEK wechselten demnach im vergangenen Jahr rund 27 600 Versicherte, neun Prozent mehr als im Jahr zuvor. Zur Techniker Krankenkasse seien etwa 68 000 Privatpatienten gegangen, fast zwölf Prozent mehr als im Jahr 2010.
Das Verlassen einer privaten Krankenversicherung hat der Gesetzgeber eigentlich nur in Ausnahmefällen, etwa bei Arbeitslosigkeit oder einem Absinken des Gehalts, vorgesehen. Anderen Wechselwilligen, die den teils starken Erhöhungen der Beiträge in der Privatversicherung entgehen wollen, helfen manche Kassen aber offenbar dabei, Schlupflöcher zu finden.
Lassen Sie sich beraten, wie sie mit einem Wechsel in einen anderen Tarif Ihrer PKV die Beiträge kräftig senken können.
„Es gibt Tricks, mit denen wir Privatpatienten helfen können“, sagte ein Krankenkassenmanager. Die Voraussetzung sei jedoch immer, dass der Arbeitgeber einverstanden sei.
___________________________________________________________________________________________________________________________
21.12.2011
Wenn eine Lebensversicherung die Freundin absichern soll, droht Erbschaftsteuer. Gerade für unverheiratete Lebenspartner ist eine geschickte Lösung gefragt.
Wenn das Finanzamt ausrechnet, ob für das Erbe Steuern zu zahlen sind, berücksichtigt es neben den Geldanlagen auch Versicherungen, Antiquitäten, Bilder und Schmuck. Gerade Lebensversicherungen bergen erhebliche finanzielle Fallen für den Begünstigten. Bei der klassischen Konstruktion, dass nach dem Tod des Versicherungsnehmers der Bezugsberechtigte die Leistung erhält, muss der Hinterbliebene oberhalb der Freibeträge Erbschaftsteuer zahlen.
Wenn Eheleute oder eingetragene Lebenspartner voneinander erben oder sich zu Lebzeiten was schenken, dürfen sie 500.000 Euro steuerfrei kassieren. Unverheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner würden dafür satte 144.000 Euro Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zahlen müssen. Wer vermeiden möchte, dass fast ein Drittel des Vermögens an das Finanzamt geht, sollte völlig legal seine Lebensversicherung steuerlich gestalten.
Der Trick: Anders als üblich, schließt derjenige die Police ab, der im Todesfall das Geld bekommen soll. Er versichert nicht sich, sondern das Leben seines Partners. Stirbt jener, bekommt er das Geld – steuerfrei. Beispiel: Ein Mann möchte seiner nicht mit ihm verheirateten Lebensgefährtin 200.000 Euro hinterlassen, wenn er stirbt. Nicht er, sondern sie schließt die Police ab. Versicherte Person ist er. Stirbt er, zahlt der Versicherer an seine Frau und das Finanzamt guckt zu. Wichtig ist, dass sie die Beiträge bezahlt. Ihr Lebensgefährte kann ihr das Geld dafür überweisen.
Dabei handelt es sich jedoch um eine Schenkung, für die wiederum Freibeträge gelten: Maximal 20.000 Euro Beitrag bleiben alle zehn Jahre aufs Neue schenkungssteuerfrei. Das Modell taugt nicht zuletzt deshalb nur für Paare, die sicher sind, dass sie zusammen bleiben. Weiterer Nachteil: Die Frau muss die Erträge aus der Police zur Hälfte versteuern, wenn der Todesfall nicht eintritt, sondern der Mann den Vertragsablauf erlebt.
Alternativ zur Versicherung auf das Leben des Partners kann eine klassische Lebensversicherung vor dem Ablauf auch übertragen, also verschenkt werden. Auch hier werden Unverheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner eigentlich mit hoher Steuerlast bestraft, denn der Fiskus bewertet die Police mit dem aktuellen Rückkaufswert und setzt dann in Schenkungsteuerklasse III nur 20.000 Euro Freibetrag für den Begünstigten an. Ausweg: Mit der Übertragung bleibt der Vertrag bestehen, aber die Freundin zahlt die Beiträge weiter.
Beispiel: Ein Mann möchte seine Freundin absichern und denkt über eine Risiko-Lebensversicherung in Höhe von 150.000 Euro nach. Wählt er die klassische Variante als Versicherungsnehmer, zahlt selbst Beitrag und setzt sie als Bezugsberechtigte ein, muss sie bei seinem Tod 39.000 Euro Erbschaftsteuer überweisen. Bezahlt die Freundin aber von Beginn an den Beitrag für die Police, ist die Auszahlung im Todesfall steuerfrei, geht aus dem „Einheitlichen Ländererlass“ der Finanzbehörden vom 23. Oktober 2010 hervor (3 S 3802/20). Botschaft: Der Bezugsberechtigte muss keine Steuern zahlen, wenn er die Versicherungsbeiträge übernommen hat und dies zum Beispiel mit Hilfe der Kontoauszüge nachweisen kann.
Die Stiftung Warentest macht darauf aufmerksam, dass eine alternative Spar-Chance darin besteht, dass der Mann den Vertrag gar nicht selbst abschließt, sondern seine Freundin. Sie ist dann Versicherungsnehmer und Beitragszahler, während der Mann lediglich versicherte Person ist. Stirbt er, erhält sie als Bezugsberechtigte das Geld steuerfrei.
___________________________________________________________________________________________________________________________
19.12.2011
Wer an den Märkten mitspielt, geht zwangsläufig ein Risiko ein. Selbst Staatsanleihen können zu Verlusten führen. Wer dennoch ein bisschen Sicherheit will, braucht vor allem eines: Zeit und Geduld.
Rendite ohne Risiko – das gibt es an den Märkten nicht. Wer in Aktien investiert, muss mit Verlusten rechnen, darf aber gleichzeitig auf größere Gewinne hoffen als jemand, der ausschließlich festverzinsliche Papiere, zum Beispiel Anleihen, kauft. Aber stimmt das wirklich? Und wenn ja, wie groß ist die Schere zwischen Risiko und Rendite?
Das Rendite-Risiko-Radar*, das das Bankhaus Donner & Reuschel im Auftrag des Handelsblatts erstellt hat, gibt eine Übersicht über die Wertentwicklung verschiedener Anlagekategorien in den vergangenen zehn bis zwanzig Jahren. Der Vergleich bestätigt die meisten Marktmechanismen, bringt aber auch überraschende Erkenntnisse.
In diesem Jahr waren die Renditen – vorsichtig ausgedrückt – mäßig. Vor allem Aktien brachten Anlegern, krisenbedingt, nichts als Verluste. Im Dax waren es minus zwölf, im Eurostoxx 50 minus 20 Prozent. Im Nachhinein wäre es ratsam gewesen, einen weiten Bogen um die Märkte in Europa zu machen. Nicht einmal Anleihen warfen zwingend einen Zins ab.
Gefragter denn je war Gold, das Rekordrenditen erreichte. In diesem Jahr war ein Plus von mehr als 20 Prozent möglich. Auch ein Investment in Öl war mit einem Plus von fast zehn Prozent durchaus lohnenswert.
Aktien schlecht, Rohstoffe gut – so lässt sich das Bild an den Märkten grob zusammenfassen. En detail sah es etwas anders aus.
Anleger, die in der Vergangenheit überwiegend auf Aktien großer deutscher Unternehmen gesetzt haben, mussten ein besonders gutes Gespür für den richtigen Moment beweisen, um ein Plus zu erzielen. Zwei Ereignisse beeinflussten die Kurse nachhaltig – und ließen den Dax um mehrere 1.000 Punkte fallen: das Platzen der Dotcom-Blase und der Ausbruch der Finanzkrise. Wer kurz davor kaufte und zu früh wieder verkaufte, musste Verluste von mehr als 40 Prozent hinnehmen. Andererseits war es möglich, zwischen dem einen und dem anderen Börsencrash Renditen von mehr als 20 Prozent pro Jahr zu erzielen.
Weniger riskant waren im Nachhinein die 90er Jahre. Wer in dieser Zeit eingestiegen ist und länger als zwei, drei Jahre dabei blieb, landete fast immer im grünen Bereich. Allerdings schrumpften die durchschnittlichen Renditen mit der Zeit merklich.
Viele, denen ein Investment in Aktien zu heiß ist, schwören auf Gold. Das Edelmetall gilt als „sicherer Hafen“ und ist in Krisenzeiten besonders gefragt. In diesem Jahr lag der Preis für eine Unze in der Spitze über 1.900 Dollar – und damit fast acht Mal so hoch wie vor zehn Jahren. Viel falsch machen konnten Anleger mit dem Edelmetall nicht. Vor allem in den vergangenen zehn Jahren war es praktisch unmöglich, ein Minus zu erzielen, egal wann man kaufte und verkaufte. Und das Beste: Die Renditen sind von Jahr zu Jahr gestiegen.
So leicht war es allerdings nicht immer, Geld mit Gold zu verdienen. Das wissen diejenigen, die schon in den 90er Jahren investiert waren. Damals mussten Anleger mindestens drei bis vier Jahre warten, bis sich das Investment auszahlte. Wer das nicht tat und schon nach einem Jahr wieder verkaufte, verlor mitunter zehn Prozent seines Einsatzes.
Öl, Rohstoffe und Staatsanleihen im Rendite-Check
Die größten Schwankungen gab es in der Vergangenheit beim Ölpreis. Wer entsprechende Produkte in seinem Portfolio hatte, dem konnte es passieren, dass er in einem Jahr ein Plus von 40 Prozent erzielte, und im nächsten ein Minus von 50 – das war im Jahr der Lehman-Pleite der Fall. Viele Investoren sorgten sich, die Finanzkrise könnte die Weltkonjunktur beeinträchtigen, was den Preis für Öl, auch das Schmiermittel der Wirtschaft genannt, drückte.
Noch riskanter war ein Investment in den 90er Jahren. In diesem Zeitraum gab es vergleichsweise häufig negative Renditeentwicklungen. Doch gleichzeitig waren die Chancen groß: Wer sich traute zu investieren, konnte binnen eines Jahres einen Renditezuwachs von 149 Prozent verbuchen.
Investments in Rohstoffe sind erst seit ein paar Jahren lukrativ. Logisch: Die Preise steigen, weil der Bedarf größer wird, die Vorkommen jedoch begrenzt sind. Vor der Jahrtausendwende lag die Performance des CRB Index, der 19 verschiedene Futures enthält, darunter Öl und Gold, aber auch Kupfer, Weizen und Mais, größtenteils bei unter fünf Prozent im Jahr. Mittlerweile ist viel, viel mehr möglich: Wer 2008 ein Produkt gekauft hätte, das die Entwicklung des Indizes eins zu eins widerspiegelt, der hätte 2009 eine Rendite von fast 35 Prozent erreicht; 2010 wären es 29 Prozent und 2011 noch immer 16 Prozent gewesen.
Ganz ohne Risiko war aber auch eine Anlage in Rohstoffe nicht. Diejenigen, die 2006 oder 2007 ein- und nach höchstens zwei Jahren wieder ausstiegen machten ein Minus.
Staatsanleihen gelten als sichere Anlage. In Krisenzeiten stehen Bonds, vor allem die großer Industrienationen wie den USA oder Deutschland, hoch im Kurs. Kaum zu glauben, aber wahr: Auch mit Anleihen ließen sich Verluste nicht immer vermeiden. Der Rentenindex von JP Morgan, der die Papiere von elf Staaten der Euro-Zone enthält, weist für dieses und letztes Jahr eine negative Rendite auf.
Wie kann das sein? Ein Beispiel: Kürzlich begab Deutschland eine Staatsanleihe mit Restlaufzeit von einem Jahr. Die Nachfrage war immens, das Papier mehrfach überzeichnet. Die Rendite, die ohnehin sehr niedrig war, fiel unter Null, so dass am Ende Anleger dafür bezahlen mussten, dass sie dem Staat Geld leihen. Eins zu eins lässt sich dieses Szenario allerdings nicht auf die Euro-Zone übertragen, da die Renditen von Ländern wie Griechenland, Spanien oder Italien, die ebenfalls im Index vertreten sind, viel, viel höher sind.
In den USA ist die Entwicklung noch viel extremer. Der entsprechende Index von JP Morgan weist durchschnittliche Jahres-Renditen zwischen minus 15 und plus 30 Prozent auf. Gerade in den Jahren nach der Dotcom-Blase gingen die Renditen von US-Staatsanleihen in den Keller. Auch nach Ausbruch der Finanzkrise mussten Anleger mit Einbußen rechnen. Allerdings relativieren sich die Verluste mit der Zeit. Egal, ob jemand vor 5, 10 oder 15 Jahren in Staatsanleihen investiert hat, heute bliebe ein Plus, mal mehr, mal weniger groß.
Wer an der Börse auf das schelle Geld aus ist, kann traumhafte Renditen erzielen, aber auch tief fallen. Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt bei seinem Investment, für Jahre, und auch in Krisenzeiten. Durchhaltevermögen wird in der Regel belohnt, egal ob es Aktien oder Anleihen, Gold oder Öl sind.
___________________________________________________________________________________________________________________________
13.12.2011
Verursacht der Mieter aufgrund einfacher Fahrlässigkeit einen Brand, ist es dem Gebäudeversicherer des Vermieters verwehrt, den regulierten Schaden bei dem Haftpflichtversicherer des Mieters geltend zu machen. Ein solcher Anspruch besteht aufgrund der ergänzenden Vertragsauslegung nur in den Fällen grober Fahrlässigkeit.
In dem vom BGH zu entscheidenden Fall kam es zwei Tage vor Weihnachten in einer Mietwohnung aufgrund eines brennenden Adventskranz zu einem Brandschaden von 25.751 Euro. Die Gebäudeversicherung des Vermieters regulierte den Schaden, forderte jedoch von der Haftpflichtversicherung der Mieterin die Erstattung des Betrags zurück. Sie war der Ansicht, dass es die Mieterin grob fahrlässig unterlassen hatte, die Kerzen am Adventskranz zu löschen, bevor sie zu Bett gegangen sei. Die Mieterin bestritt den Vorwurf und berief sich gleichzeitig auf einen konkludenten Regressverzicht aus dem Versicherungsvertrag der Klägerin.
OLG: Regressverzicht für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht bei bestehender Haftpflichtversicherung
Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf habe die Mieterin den Brand fahrlässig verursacht, da sie ein Entzünden des ausgetrockneten Adventskranz nicht durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen verhindert hatte. Daher sei ein entsprechender Schadenersatz des Vermieters auf die Klägerin übergegangen. Für einen konkludenten Regressverzicht sei jedenfalls kein Raum, wenn eine Haftpflichtversicherung des Mieters bestehe, die eintrittspflichtig sei.
Anders der BGH: auch bei Haftpflichtversicherung kein Regress bei einfacher Fahrlässigkeit
Der BGH vertrat jedoch eine andere Auffassung. Zwar habe das OLG richtig erkannt, dass ein Mieter, welcher in seiner Wohnung einen Brand verursacht, regelmäßig vor einem Rückriff des Gebäudefeuerversicherers des Vermieters aufgrund eines konkludenten Regressverzichts für einfache Fahrlässigkeit geschützt ist. Dieser Verzicht ergebe sich aus der ergänzenden Auslegung des Versicherungsvertrages. Nichts anderes aber gelte auch, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die in diesem Fall ebenfalls eintrittspflichtig wäre. Nur wenn der Mieter grob fahrlässig gehandelt habe, bestehe gegenüber dem Mieter bzw. seinem Haftpflichtversicherer ein Zahlungsanspruch. Welche Art der Fahrlässigkeit konkret vorliegt, muss das Berufungsgericht entscheiden. Daher verwies der BGH die Sache zurück an das OLG.
___________________________________________________________________________________________________________________________
12.12.2011
So viel Geld wird den Verbrauchern 2012 nicht in der Tasche bleiben – denn Preise für Strom, Gas und diverse gesetzliche Beiträge steigen
Einstieg in die Rente mit 67, höhere Strompreise, steigende Kosten für Zahnersatz und Krankenversicherungen: Auf die Verbraucher kommen 2012 einige Kostentreiber zu. Lichtblicke gibt es für Eltern und bei der Absetzbarkeit von Jobausgaben. Die Änderungen im Überblick.
Im neuen Jahr müssen die Bundesbürger einige bittere Pillen schlucken. Dazu gehört der Start der umstrittenen Rente ab 67. Das Rentenalter von heute 65 wird ab 2012 in Tippelschritten um zwei Jahre hochgeschraubt. Auf den Geldbeutel nahezu aller drückt, dass Strom- wie Gaspreise zum Jahreswechsel wieder einmal kräftig steigen. Zahnersatz wird teurer, ebenso die private Krankenversicherung und das Bahnfahren. Was steigt, sind auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung.
Fürs nächste Jahr zeichnen sich aber auch Lichtblicke ab: So lassen sich mehr Jobausgaben bei der Steuer absetzen, sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es mehr Geld für Pflegebedürftige. Auf Eltern warten 2012 steuerliche Erleichterungen. Hier einige der wichtigsten Änderungen:
Rente:
2012 fällt der Startschuss für die längere Lebensarbeitszeit. Betroffen sind zunächst die 1947 Geborenen. Sie dürfen mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen. Der Jahrgang 1949 muss schon drei Monate dranhängen, 1960 Geborene bereits ein ganzes Jahr und vier Monate. Wer 1964 oder später geboren ist, kriegt seine Rente ohne Abzüge erst mit 67 Jahren. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Berufsleben bedeutet dann empfindliche Abzüge.
Riester- und Basis-Rente:
Der spätere Rentenstart hat auch Einfluss auf staatlich geförderte Privatrenten. Neue Riester- und Rürup-Verträge (Basis-Rente) enden ab 2012 frühestens mit dem 62. Lebensjahr statt wie bisher mit dem 60. Wird also der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist noch das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich. Sonst entfallen Zulagen und Steuervorteile.
Der mögliche Sonderausgabenabzug bei der Basis-Rente wird im Jahr 2012 wieder erhöht. 2012 beträgt dieser 74 Prozent der für die Basis-Rente geleisteten Beiträge. Damit kann ein alleinstehender Steuerzahler maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro in die Basis-Rente eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag (29.600 Euro) vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen lassen. Der maximal geförderte Beitrag für Verheiratete bei der Basisrente beträgt unverändert 40.000 Euro.
Energie:
Im neuen Jahr wird Strom im Schnitt um vier Prozent teurer, Gas um etwa acht Prozent. Für einen Haushalt, der 4.000 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr verbraucht, bedeutet das Zusatzausgaben von 35 Euro. Für Gas (bei 20.000 kWh) müssen 112 Euro mehr hingeblättert werden. Wenigstens soll der Lieferantenwechsel leichter werden. Klappt der Umstieg nicht innerhalb von drei Wochen, soll dem Verbraucher Schadenersatz zustehen.
Zahnersatz:
Zahnärzte dürfen ab Januar höhere Honorare verlangen. Kassenpatienten müssen dann beim Eigenanteil für Zahnersatz und Implantate tiefer in die Tasche greifen. Für Privatversicherte steigen sämtliche Zahnarztkosten um bis zu 20 Prozent.
Private Krankenversicherung:
Wer privat krankenversichert ist, muss sich 2012 auf teils drastisch steigende Beiträge gefasst machen, in Extremfällen um bis zu 70 Prozent. Betroffene haben dann zwar ein Sonderkündigungsrecht. Doch beim Anbieterwechsel geht meist viel Geld verloren. Verbraucherschützer raten eher zum internen Tarifwechsel.
Bahnreisen:
Die Bahn verlangt im Fernverkehr durchschnittlich 3,9 Prozent mehr für die Tickets, im Nahverkehr 2,7 Prozent. Die Änderungen für 2012 greifen bereits zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember.
Sozialabgaben:
Im nächsten Jahr gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. Die Messlatte für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundesweit von derzeit 3.712,50 auf 3.825 Euro (im Jahr: 45.900 Euro). Monatliches Bruttoeinkommen über dieser Grenze wird nicht mehr mit Beiträgen belastet. Die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern um 100 Euro auf 5.600 Euro pro Monat (im Jahr: 67.200 Euro). In den neuen Bundesländern bleibt die Hürde bei 4.800 Euro (57.600 Euro).
Jobausgaben:
Bisher konnten Berufstätige 920 Euro als Werbungskosten steuerlich abziehen, ohne dass sie dafür Einzelnachweise liefern mussten. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.000 Euro. Bei höheren Kosten für Fahrten, Übernachtung oder Dienstkleidung lohnt der Einzelnachweis.
Rentenversicherung:
2012 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,9 auf 19,6 Prozent. Das bringt eine Mini-Entlastung: Wer 50.000 Euro brutto im Jahr verdient, dem bleiben nächstes Jahr monatlich ganze sechs Euro mehr im Geldbeutel übrig.
Pflege:
Auf etwas mehr Geld dürfen pflegebedürftige Kranke bauen. Werden sie zu Hause betreut, gibt es ab 2012 mit Pflegestufe I jetzt 235 Euro im Monat (bisher 225), bei Stufe II werden 440 Euro gezahlt (statt 430) und bei Stufe III sind 700 Euro drin (bislang 685). Für Heimpatienten gibt es nur bei Pflegestufe III mehr Geld. Statt bisher 1.510 fließen künftig 1.550 Euro monatlich, für Härtefälle 1.918 statt 1.825 Euro.
Eltern:
Schluss mit der Zitterpartie um Kindergeld und -Freibeträge: Volljährige Kinder in Ausbildung dürfen ab 2012 unbegrenzt selbst Geld verdienen. Bislang büßten Eltern die Vorteile komplett ein, wenn der Nachwuchs auch nur einen Euro über der Grenze von 8.004 Euro im Jahr heim brachte. Ausnahme: In der zweiten Ausbildung dürfen Kinder nicht mehr als 20 Wochenstunden jobben. Außerdem haben Eltern es künftig leichter, die Kosten für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahre abzusetzen. Job-Nachweise müssen nicht mehr sein. Mehr Geld gibt es aber nicht. Das Finanzamt erkennt wie gehabt zwei Drittel der Betreuungskosten an, höchstens 4.000 Euro.
___________________________________________________________________________________________________________________________
12.12.2011
In gut einem Jahr müssen alle Neugeschäfts-Angebote auf Unisex-Tarife umgestellt sein. Über die Konsequenzen ist viel spekuliert worden. Jetzt hat eine Studie erstmals konkrete Preisveränderungen in einzelnen Sparten ermittelt.
Der europäische Versicherungsverband (CEA) hat die wirtschaftlichen Auswirkungen von Unisex-Tarifen auf Versicherungskunden untersuchen lassen. Die Studie des Beratungsunternehmens Oxera zeigt: „Das Verbot von Geschlechtsdifferenzierung hat eine Reihe von unbeabsichtigten, negativen Konsequenzen für Verbraucher, Versicherungsmärkte und die gesamte Gesellschaft“, sagt Michaela Koller, Generaldirektorin des CEA.
Je nach Produkt werden sich die Beiträge mal für Frauen, mal für Männer erhöhen. Ursache sind zwei Effekte – Umverteilung und Sicherheitszuschläge. Zur Umverteilung: Die unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen müssen zu einer einheitlichen Prämie verbunden werden. Dabei werden die Prämien vom Geschlecht mit dem höheren Risiko zum Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko umverteilt. Zu Sicherheitszuschlägen: Die Unternehmen wissen nicht, welchen Anteil die Geschlechter in ihrem Neugeschäft haben werden. Diese Unsicherheit erhöht das Risiko. Die Versicherer müssen dies in der Kalkulation berücksichtigen, damit sie Ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllen können. Deshalb müssen sie zusätzliche Sicherheiten einkalkulieren.
Oxera prognostiziert nach Auswertung von Daten aus verschiedenen europäischen Ländern folgende Auswirkungen allein aufgrund des Umverteilungseffektes: In der privaten Rentenversicherung erhalten Männer künftig eine im Schnitt 4,0 Prozent niedrigere Leistung. Die Risiko-Lebensversicherung wird für Frauen um mindestens 30 Prozent teurer – siehe Grafik. Und in der Kfz-Versicherung müssen junge Frauen mit mindestens 11 Prozent Beitragssteigerung rechnen. Erfahrungen aus den Niederlanden und Belgien zeigen zudem, dass Unisex-Tarife zu einem höheren durchschnittlichen Beitragsniveau für beide Geschlechter führen – vor allem wegen der erforderlichen Sicherheitszuschläge.
Die Studie folgert, dass solche massiven Preisveränderungen dazu führen könnten, dass massenhaft auf die nötige Vorsorge verzichtet wird, wenn sich die Produkte verteuern. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach es ab 21. Dezember 2012 für Frauen und Männer bei Neuverträgen keine Beitragsunterschiede mehr geben darf (Az.: C-236/09), rüttelte die europäische Justiz an den Grundfesten der Versicherungsmathematik.
Wenig bekannt sind die Auswirkungen auf solche Bereiche wie BU-Policen und die PKV, zu denen die Studie nichts sagt. Beispiel PKV: Um Fehlanreize und Bestandswechsel zu vermeiden, scheint die Umsetzung des EuGH-Urteils auch für den Bestand unausweichlich. Immerhin schätzen Experten, dass es zu Beitragserhöhungen im Bestand bei jungen Männern von weit über 10 Prozent, bei alten Frauen teilweise noch mehr kommen könnte, wenn man keine zusätzliche Umlage einzieht. Ob die BaFin da mitspielt, ist allerdings fraglich.
Bei BU-Verträgen dürfte es für Frauen tendenziell preiswerter, aber insgesamt für beide Geschlechter teurer werden. Deutsche Frauen bekommen im Schnitt mit 49,66 Jahren ihre erste gesetzliche Erwerbsminderungsrente, Männer mit 50,81 Jahren. Neben dem Geschlecht samt Lebenserwartung spielt hier aber insbesondere der Beruf als maßgebliches Risiko-Merkmal eine wichtige Rolle bei der Kalkulation. Eine Fülle statistischer Daten lieferte kürzlich der Marktbeobachtungsdienst map-report mit seiner Analyse „Risiko Berufe und Berufsunfähigkeit.
___________________________________________________________________________________________________________________________
06.12.2011
Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, gehört zu den wichtigsten Versicherungssparten überhaupt. Sie entscheidet über das Wohl und Wehe des Lebens nach einer eingetretenen Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.
BU überprüfen
Natürlich ist es auch sinnvoll die bestehende BU Versicherung auf ihr Preis-/Leistungsverhältnis hin zu überprüfen. Es gibt einige gute Gründe, einen BU Altvertrag zu kündigen, wie z. B. wichtige Verbesserung der Versicherungsbedingungen oder eine Anpassung der Versicherungssumme bei veränderten Lebensbedingungen. Auch ist die Laufzeit der BU Absicherung in Altverträgen oft unzureichend.
Stolpersteine bei der BU
„Aber Achtung, es gibt einige Stolpersteine, die den Abschluss eines Neuvertrages bei der BU erschweren oder unmöglich machen können“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
BU frühzeitig abschließen
Generell gilt, je jünger ein Mensch, desto gesünder ist er und desto weniger kostet die BU Absicherung. Beim Abschluss einer neuen BU wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Der Versicherer entscheidet beispielsweise bei einem 40-jährigen Mann mit Vorerkrankungen darüber, ob er ihn gegen Zahlung eines Risikozuschlages annimmt oder ihn einfach ablehnt. Das beutet im Klartext verbesserte Leistungen jedoch höhere Beiträge.
BU nicht vorzeitig kündigen
„Deshalb sollte eine Kündigung der bestehenden BU nur dann ausgesprochen werden, wenn bereits ein Neuvertrag mit entsprechenden Verbesserung abgeschlossen ist“, führt der Experte weiter aus.
___________________________________________________________________________________________________________________________
05.12.2011
Säumige Beitragszahler werden für die privaten Krankenversicherungen zunehmend zum Problem. Ende Juni dieses Jahres zählten die gut 40 privaten Krankenversicherer 142.800 Kunden, die mindestens drei Monate ihre Beiträge nicht zahlten, berichtet das “Handelsblatt” (Montag). In der Summe hätten sie bis dahin einen Verlust von 500 Millionen Euro verursacht, sagte ein Sprecher des Verbandes der privaten Krankenversicherung dem Blatt.
Der Branchenführer Debeka geht nach dem Bericht aktuell bereits von 554 Millionen Euro Schaden aus. Knapp 9 Millionen Menschen sind privat voll krankenversichert, rund 70 Millionen in gesetzlichen Kassen. Nichtzahler sind in der privaten Krankenversicherung erst ein Problem, seit 2009 die Versicherungspflicht eingeführt wurde. Seitdem darf kein Kunde mehr ausgeschlossen werden, wenn er seine Prämien nicht zahlt. Für die Verluste müssen andere Kunden aufkommen, die in diesen Tagen teils starke Beitragserhöhungen erhalten.
Wir überprüfen Ihre Private Krankenversicherung. Ein Wechsel lohnt selten.
___________________________________________________________________________________________________________________________
01.12.2011
Nur noch fünf Prozent der Menschen im Alter von unter 50 Jahren und auch nur acht Prozent der Generation 50+ halten die gesetzliche Rentenversicherung auf Dauer für sicher. Für die heutige Rentnergeneration sehen die Umfragewerte allerdings deutlich besser aus: 55 Prozent der befragten Menschen im Alter von 50 Jahren und älter sehen ihre Rente als gesichert an. Die neue Regelarbeitsgrenze von 67 Jahren findet bei den Menschen weiterhin keinen Anklang. Rund zwei Drittel der Befragten lehnen die ab 2029 geltende neue Renteneintrittsgrenze ab.
WERBUNG
Nach der in Berlin vom Institut für neue soziale Antworten (Insa) der Presse vorgestellten Studie zur Untersuchung der Befindlichkeiten der Generation 50+ sind 76 Prozent der Älteren und 67 Prozent der 18- bis unter 50-Jährigen der Ansicht, dass jemand auch bis zum 69. Lebensjahr arbeiten können sollte, falls er dies denn wünsche.
Nach Ansicht von Professor Dr. Gabriele Beibst, Rektorin der Fachhochschule Jena, die die Einzelergebnisse der insgesamt 135 Fragen umfassenden Erhebung präsentierte, sollte die Politik starre Altersgrenzen aufgeben. „So kann sich die eigene Erwerbstätigkeit im Rentenalter zu einer vierten Säule der Altersvorsorge entwickeln.“ 75 Prozent der Beamten im höheren Dienst würden gerne länger arbeiten, ergänzte Institutsleiter Hermann Binkert.
Die Umfrage unter 3.055 Bürgern im Alter ab 18 Jahren wurde vom Meinungs- und Markt-Forschungsinstitut YouGov durchgeführt. Danach verfügt die Generation 50+ inzwischen über die Mehrheit der Wahlberechtigten und besitzt über 60 Prozent aller Haushaltsvermögen. Allen Befragten gemeinsam ist die große Sorge, pflegebedürftig zu werden (67 Prozent unter 50 Jahre, 76 Prozent über 50 Jahre).
Die Angst vor Altersarmut nimmt weiter zu
Die Sorge, dass das Geld im Alter nicht reichen wird, haben 66 Prozent der heute unter 50 Jahre alten Bürger. Bei den älteren ist es immerhin noch fast jeder zweite (48 Prozent). Das Prinzip, dass Altersrente Lohn für Lebensleistung ist, gelte oftmals nicht mehr, heißt es in der Studie. Wer sein Leben lang gearbeitet habe, bekomme häufig nicht mehr als die Grundsicherung.
Deshalb schlagen die Autoren eine solidarische Grundrente ab dem 60. Lebensjahr in Höhe von 400 Euro im Monat vor. Und mit einer einheitlichen Steuer von 25 Prozent auf alle weiteren Einkünfte würde sich die Grundrente von selbst finanzieren. „Längere Erwerbstätigkeit, ein flexibler Übergang ins Rentenalter und die Entscheidung für ehrenamtliches Engagement würden erleichtert.“
Im Rahmen des Regierungsdialogs Rente hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Mindest-Rente sowie Kombi-Rente zur Diskussion gestellt (VersicherungsJournal 12.9.2011 und 16.10.2011).
Nicht erst im Alter stellt sich das Thema Wohnen neu
Wenn möglich, würden die Deutschen der Studie zufolge gerne den Umzug in ein Altersheim verhindern. „Dringend notwendig erscheint eine ganzheitliche Beschäftigung mit der Thematik Wohnen.“
Denn es mache durchaus Sinn, schon vor Erreichen der Lebensmitte die richtigen Entscheidungen für ein „sicheres Zuhause“ zu treffen. Die große und sogar zunehmende Zufriedenheit mit der eigenen Wohnung sei wesentlich. Von Mehrgenerationen-Wohnungen seien die jüngeren Menschen nicht überzeugt, so die Studie.
___________________________________________________________________________________________________________________________
28.11.2011
Krankenkassen haben sich verkalkuliert, denn Lock-Angebote kommen sie teuer zu stehen. Jetzt büßen die Beitragszahler für die verfehlte Strategie.
Millionen Privat-Krankenversicherte müssen ab Januar 2012 mit deutlich höheren Beiträgen rechnen. Besonders hart trifft es die Kunden von Central, einer Tochterfirma der Generali Deutschland.
Im Durchschnitt werden im kommenden Jahr 12,9 Prozent auf den Monatsbeitrag aufgeschlagen, teilte das Unternehmen mit. Und bereitet seine Kunden zudem auf Abweichungen nach oben vor. “Je nach Tarif, Geschlecht und Alter kann die Anpassung davon auch deutlich abweichen.” Für viele Kundengruppen könnte dies Aufschläge von 20 Prozent und mehr bedeuten.
Schuld an den enormen Beitragserhöhungen der Central seien vor allem Billig-Angebote für Geringverdiener. Mit Einsteigertarifen von nur 150 Euro und weniger pro Monat hat die Privatkasse Kunden angelockt. Vor allem Kleinunternehmer und Ich-AGs schlossen die günstigen Policen ab und sicherten sich so einen medizinischen Grundschutz.
Doch der erhoffte Gewinn blieb aus. Etliche Unternehmer konnten sich höhere Tarife nicht leisten, viele waren nicht mehr in der Lage selbst die Billig-Tarife zu zahlen. Bei der Central wird es diese Spezialangebote ab 2012 nicht mehr geben. Doch die Kasse bleibt auf den ausstehenden Beiträgen sitzen und wälzt den Ausfall auf die Versicherten ab.
Die Central ist kein Einzelfall. Etliche Anbieter der Privaten Krankenkasse haben Neukunden mit Dumping-Preisen angelockt und sich verkalkuliert. “Das ist ein strukturelles Problem der Versicherer”, sagt Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Die Versicherer haben auf die falsche Zielgruppe gesetzt. “Managementfehler werden nun auf die Versicherten abgewälzt.”
Auch die größte deutsche private Krankenkasse DKV kennt das Problem. “Durch veränderte Rahmenbedingungen haben sich die Einsteigertarife nicht so entwickelt, wie wir erwartet haben”, sagt DKV-Sachverständiger Birger Jaspers.
Rund 8000 Personen sind über diese Spezialangebote versichert. Trotz der geringen Beiträge von 120 Euro und weniger im Monat, können viele Versicherte ihre Prämien nicht zahlen. Die DKV verabschiedet sich zum Jahresende vom Geschäft mit den Einsteigertarifen. Wer bisher zu solchen Konditionen abgesichert ist, kann auch weiterhin in dieser Tarifgruppe bleiben.
Wie lange das so bleiben wird, ist jedoch bislang ungewiss. Auch hier müssen die Versicherten für die Beitragsausfälle büßen. Die meisten Tarife werden zu Jahresbeginn erhöht. Allerdings wird die Tarifsteigerung niedriger ausfallen und bei 3,5 Prozent liegen, heißt es. Offiziell wird die Kostensteigerung vor allem mit höheren Ausgaben für Aufenthalte im Krankenhaus und mit der „medizinischen Inflation“, den Mehrkosten für medizinischen Fortschritt, begründet.
Jeder sollte bei seiner privaten Krankenversicherung prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft interessant ist.
Wir helfen gerne weiter.
___________________________________________________________________________________________________________________________
21.11.2011
Trotz des sinkenden Beitrags dürften die Renten steigen.
Die gute Lage am Arbeitsmarkt füllt die Kassen der Rentenversicherung. Die Reserven sind mittlerweile so groß, dass die Regierung eine Senkung der Beiträge beschlossen hat. Die Entlastung ist allerdings kaum spürbar.
Das Bundeskabinett hat die Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent beschlossen. Die Ermäßigung soll Anfang 2012 wirksam werden. Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen gleichermaßen davon profitieren.
Grund für die Beitragssenkung ist die gute Entwicklung bei der Rentenversicherung. Berechnungen zufolge wird die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Jahres 2011 voraussichtlich fast 1,4 Monatsausgaben betragen. Laut Gesetz kann Beitragssatz dann sinken, wenn in den Rentenkassen eineinhalb Monatsausgaben als Reserve angespart sind. Die Beitragssatzsenkung bringt einem Durchschnittsverdiener mit einem monatlichen Bruttoverdienst von 2500 Euro eine Entlastung von 3,75 Euro im Monat.
Zugleich zeichnet sich ab, dass die Rentner Mitte kommenden Jahres auf eine deutliche Erhöhung zwischen 2,3 Prozent im Westen und 3,2 Prozent im Osten hoffen können. „Die Rentenversicherung ist demografie- und zukunftsfest, die Rentenfinanzen sind stabil“, betonte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwoch in Berlin.
Nicht profitieren werden von der Senkung des Beitragssatzes Gutverdiener im Westen mit einem Einkommen von mehr als 5600 Euro monatlich. Sie müssen wegen der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr sogar geringfügig mehr in die Rentenversicherung einzahlen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
09.11.2011
54% der Autofahrer in Deutschland haben für ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Überraschend dabei ist, dass sich nicht nur die große Mehrheit der Halter von Neufahrzeugen für den maximalen Versicherungsschutz entscheidet. Auch 77% der Eigentümer von zwei bis fünf Jahre alten Pkw schließen eine Vollkasko-Police ab. Direkt im Autohaus gekaufte Versicherungen sind dabei zu 95% inklusive Kasko-Schutz. Das sind Ergebnisse der Studie „Werkstatt-Services aus der Sicht des Fahrzeughalters“ der Management- und Organisationsberatung hnw consulting in Zusammenarbeit mit dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung.
Abschlussbereitschaft unterscheidet sich stark
„Das Potenzial zur Kaskoversicherung wird hierzulande von den Versicherern bei den Volumenherstellern jedoch recht unterschiedlich ausgeschöpft“, sagt Carsten Nyhuis, Partner in der hnw consulting GmbH. Beispiel Opel: Während die Rüsselsheimer einen Anteil am Pkw-Gesamtbestand von gut 12% haben, sind sie in der Gruppe der weder Teil- noch Vollkasko-versicherten Fahrzeuge mit 18% deutlich überrepräsentiert. Damit unterscheiden sich Opel-Fahrer in ihrer Abschlussbereitschaft beispielsweise erheblich von Mercedes-Benz-Eignern. Denn trotz eines Marktanteils von mehr als 9%, machen die Fahrzeuge aus dem Hause Daimler nur 2% der Autos aus, die nur mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimalschutz haftpflichtversichert sind.
___________________________________________________________________________________________________________________________
07.11.2011
Die Zahnarztrechnungen werden teurer
Der Bundesrat hat die neue Gebührenordnung für Zahnärzte gebilligt. Damit müssen sich Patienten ab dem kommenden Jahr auf höhere Behandlungskosten einstellen.
Der Bundesrat segnete am Freitag die Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab, die eine Erhöhung des abzurechnenden Honorarvolumens um insgesamt rund sechs Prozent vorsieht. Die GOZ regelt die Vergütung jener zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Deshalb müssen sie die Patienten grundsätzlich selbst bezahlen.
Hintergrund der jetzigen Novelle ist der Umstand, dass die seit 1988 inhaltlich nicht mehr veränderte Gebührenordnung viele neuere Behandlungsmethoden noch nicht berücksichtigt. Bei gesetzlich Versicherten trägt – soweit abgeschlossen – die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten, bei den privat Versicherten die eigene Kasse.
Der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) hatte die Erwartung geäußert, dass die Kosten für die Leistungen der Zahnärzte mit der neuen Gebührenordnung um 14 bis 20 Prozent ansteigen würden. Es bestehe beim Honorarvolumen für die Zahnärzte aber keinerlei Nachholbedarf, weil die Vergütungen aus der GOZ in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich stark gestiegen seien.
___________________________________________________________________________________________________________________________
02.11.2011
Auch Schwarzarbeiter müssen bei Arbeitsunfällen entschädigt werden. Laut einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts schließt auch eine illegale Beschäftigung einen Unfallversicherungsschutz nicht aus.
Hintergrund der Klage war ein schwerer Unfall eines Serben (20), der mit Touristenvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis nach Deutschland zu seinem Onkel gereist war. Er bekam einen Job vermittelt und erlitt auf einer Baustelle bei einem Stromschlag schwerste Verbrennungen. Ihm mussten Gliedmaßen amputiert werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Die Darmstädter Richter gaben allerdings dem in Frankfurt am Main wohnenden Kläger Recht und verurteilten die Berufsgenossenschaft dazu, den Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Mann habe als abhängig Beschäftigter gearbeitet. Ihm sei ein Stundenlohn versprochen worden und unter anderem auch Werkzeug zur Verfügung gestellt worden. Dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden sei, sei unerheblich. Es sei versicherungsrechtlich nicht relevant, dass der Kläger «schwarz» gearbeitet habe. Auch verbotenes Handeln schließe den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus. (dpa)
___________________________________________________________________________________________________________________________
25.10.2011
Kein Berufsstand hat so ein mieses Image wie die Versicherungsvertreter. Daran hat sich trotz Regulierung nichts geändert, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.
Die jährliche von Forsa durchgeführte Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst des Deutschen Beamtenbundes (dbb) enthüllt: Von 30 gängigen Berufen landen die Versicherungsvertreter auf dem letzten Platz. Alle anderen abgefragten Berufe genießen in der Bevölkerung ein höheres Ansehen. Das war indes auch schon die letzten fünf Jahre so.
Das Image-Ranking für 2011 wird von Feuerwehrmännern (94 Prozent), Kranken/Altenpflegern (90 Prozent) und Ärzten (87 Prozent) angeführt. Am Ende der Liste liegen Politiker (18 Prozent), Telekom-Mitarbeiter (17 Prozent), Mitarbeiter in Werbeagenturen (14 Prozent) und eben Versicherungsvertreter (11 Prozent). Seit Beginn der jährlichen Umfragen im Jahr 2007 lagen die Versicherungsvertreter stets deutlich abgeschlagen auf dem letzten Platz
Bankangestellte erreichten immerhin mit einem Imagewert von 43 Prozent einen Platz im hinteren Mittelfeld (siehe Tabelle). Befragt wurden insgesamt 3.008 Bürger mit Hilfe computergestützter Telefoninterviews. 1.005 der Befragten waren Angehörige des öffentlichen Dienstes.
___________________________________________________________________________________________________________________________
24.10.2011
Die Zahl der Deutschen, die wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alter Hilfe vom Staat brauchen, ist gestiegen – vor allem bei Frauen im Westen.
Im vergangenen Jahr haben mehr Menschen in Deutschland Unterstützung aus der sogenannten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, vergrößerte sich der Personenkreis im Vergleich zum Jahr davor um 4,3 Prozent auf etwa 797.000.

Grundsicherung ist eine spezielle Sozialleistung, die an Menschen ausgezahlt wird, die ihren Lebensunterhalt aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit oder ihres Alters nicht decken können. Zum Jahresende 2010 betraf dies demnach zwölf von 1000 volljährigen Einwohnern.
Die Quote der Grundsicherungsempfänger unter den Menschen im Rentenalter lag den Angaben des Statistischem Bundesamts zufolge aber deutlich höher. Von je 1000 Einwohnern im Alter ab 65 Jahren waren zum Stichtag Ende des vorigen Jahres 28 Frauen und 20 Männer auf entsprechende Sozialleistungen angewiesen.
Besonders betroffen waren Frauen im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin). Dort erhielten 30 von 1000 Frauen über 65 Jahre die Grundsicherung im Alter. In den neuen Ländern einschließlich Berlin bezogen 19 von 1000 Frauen dieses Alters entsprechende Leistungen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
12.10.2011
NRW und Berlin am stärksten betroffen
Eine dramatische Zunahme von Autodiebstählen haben einige Großstädte Nordrhein-Westfalens zu verzeichnen. So gab es in der Stadt Bielefeld nahezu 70 Prozent mehr Autodiebstähle als im Jahr 2009. In Dortmund wurden 53,8 Prozent mehr Autos gestohlen, in Köln 33,9 Prozent.
Auch in den Zulassungsbezirken Wuppertal Stadt (43,8 %), Essen Stadt (24,7 %), Detmold (37,2 %) und Arnsberg (27,4 %) stieg die Anzahl der gestohlenen PKW deutlich. Insgesamt wurden in Nordrhein-Westfalen 4063 Autos gestohlen – 14,7 Prozent mehr als 2009. Den Zahlen der jährlichen Untersuchung zum Autodiebstahl der Deutschen Versicherer (GDV) zufolge, schlagen die Autodiebe auch in 2010 in Berlin am schlimmsten zu: In der Hauptstadt wurden 2010 pro 1000 zugelassenen Fahrzeugen 3,7 gestohlen. Insgesamt wurden in Berlin 3290 Pkw geklaut – 8,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Großstädte Sachsens sind vom Anstieg der Autodiebstähle besonders betroffen: Hier gab es einen Anstieg von 20,1 Prozent in Dresden und 13,8 Prozent in Leipzig. In Bremen dagegen ist der Pkw-Diebstahl nochmals um 21,2 Prozent zurückgegangen. Auch im Saarland gab es 2010 14 Prozent weniger Autodiebstahl als 2009, in Baden-Württemberg 9,2 Prozent weniger.
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 19.503 kaskoversicherte Pkw gestohlen. Damit nimmt die Anzahl der Autodiebstähle in Deutschland im zweiten Jahr seit 1993 wieder zu. “Der Anstieg hat im Vergleich zu 2009 zwar abgenommen, ist aber dennoch sehr ärgerlich“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. „Von den Diebstahlzahlen Anfang der 90er-Jahre, als weit mehr als 100.000 Pkw jährlich gestohlen wurden, sind wir aber weit entfernt.” In den Jahren von 1993 bis 2008 waren die gemeldeten Diebstähle in der Kaskoversicherung noch um bis zu 20 Prozent jährlich zurückgegangen. Die Häufigkeit der Diebstähle kann über die Tarifmerkmale der Typklasse und der Regionalklasse auch die Höhe der Prämie in der Kaskoversicherung beeinflussen.
Das geringste Diebstahlrisiko haben Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Hier wurden durchschnittlich nur 0,2 von 1000 Pkw gestohlen. Bundesweit lag die „Klaurate“ pro 1000 kaskoversicherter Fahrzeuge bei 0,6 (2009: 0,5). Wie im vergangenen Jahr liegt der Toyota Lexus RX400 Hybrid an der Spitze der „Klauliste“. Er wurde am häufigsten gestohlen. Insgesamt 21,2 pro 1000 versicherter Fahrzeuge dieses Typs wechselten ungewollt den Besitzer. Auf Platz zwei folgt der BMW M390 (M3 Coupe) mit 18,8 gestohlenen Exemplaren pro 1000. Der VW 7DZ (T4 Caravelle, Multivan 2.5 TDI) folgt mit 15 gestohlenen Fahrzeugen pro 1000 auf Platz drei.
Das höchste Diebstahlrisiko der Automarken hatte 2010 Porsche mit 1,7 gestohlenen Fahrzeugen pro 1000 versicherter Fahrzeuge. Auf Platz zwei und drei folgen Audi und General Motors (1,3 bzw. 1,2 von 1000), gefolgt von BMW (1,1 von 1000) und VW (1,0 von 1000).
Bei den Zweirädern sind die Diebstahlzahlen insgesamt zurückgegangen. Bei Mofas und Mopeds ist sogar ein Rückgang von 23,7 Prozent zu verzeichnen, bei Leichtkrafträdern und -rollern um 15,5 Prozent. Bei Krafträdern und -rollern waren es 7 Prozent weniger Diebstähle. 6451 Mofas und Mopeds, 3957 Krafträder und -roller sowie 1230 Leichtkrafträder und -roller wurden gestohlen.
Insgesamt wurden im letzten Jahr 36.551 Kraftfahrzeuge gestohlen – 3,7 Prozent weniger als 2009. Die Gesamtentschädigungssumme stieg um 10,5 Prozent auf rund 348 Millionen Euro.
___________________________________________________________________________________________________________________________
07.10.2011
Wintertaugliche Reifen sind bei Schnee- und Eisglätte Pflicht
Wenn es auf den Straßen glatt wird, sind spezielle Reifen ratsam. Auch wenn Schnee und Eis nicht in Sicht sind: Autofahrer sollten zeitnah umrüsten. Bei Unfällen ist sonst der Kaskoschutz in Gefahr.
Bei Durchschnittstemperaturen von über 20 Grad ließ sich der Gedanke in den vergangenen Tagen nur allzu leicht verdrängen – doch nun ist es soweit: Die ungemütliche Jahreszeit ist da. Und auch für Autofahrer ist es an der Zeit, auf Wintermodus umzurüsten – unter anderem mit den richtigen Reifen.
Denn mit dem vierten Quartal ist auch der für Autofahrer heikle Zeitraum „von O bis O“ angebrochen: Von Oktober bis Ostern sollten sie damit rechnen, dass es auf den Straßen ungemütlich wird und sich daher nicht allzu lange Zeit damit lassen, ihren Wagen passende Pneus zu verpassen. Denn wenn es erst winterlich wird, könnten sie am Markt knapp werden. Und wer dann leer ausgeht, riskiert gravierende Folgen. FOCUS Online gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Winterreifen.
Einen festen Zeitraum dafür gibt es nicht. Und eine gesetzliche Pflicht zu Winterreifen streng genommen auch nicht: Bei seiner Novelle der Straßenverkehrsordnung verzichtete der Gesetzgeber vergangenes Jahr bewusst darauf, den Begriff „Winterreifen“ zu verwenden. Denn eine Definition für die geeignete Bereitung im Winter soll die EU liefern – hat sie aber bislang nicht. Dass der Winter jedoch spezielle Reifen erfordert, ist unbestritten.
Ausschlaggebend dafür ist aber nicht der Kalender, sondern die Wetterlage. Sind die Straßenverhältnisse winterlich – mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte –, müssen Autofahrer auf wintertauglichen Reifen unterwegs sein. Das heißt umgekehrt aber auch: Wem das Autofahren bei den genannten Wetterbedingungen sowieso nicht geheuer ist, der kann die Sommerschlappen auch drauf lassen – muss aber konsequent bleiben und darf den Wagen dann nur an Wintertagen mit trockener Fahrbahn fahren.
Bei den Reifen kommt es darauf an, dass sie auf Schnee bessere Fahreigenschaften haben als normale Reifen. Auf Nummer sicher gehen Käufer mit Reifen, die das Symbol einer Schneeflocke – allein oder vor einem dreizackigen Berg (Three-Peek-Mountain) – und die Aufschrift M + S (englisch für „mud and snow“ – Matsch und Schnee) tragen. Aber Vorsicht: Letzteres Symbol ist rechtlich nicht geschützt. Hersteller können es deshalb de facto auch auf nicht wintertauglichen Reifen anbringen. Deshalb empfiehlt es sich, auf eine Kombination der Symbole zu achten.
Das Gesetz schreibt vor, dass das Profil der Reifen mindestens 1,6 Millimeter betragen muss – Sicherheitsexperten empfehlen aber mindestens vier Millimeter. Auch Ganzjahresreifen sind für den Gebrauch im Winter geeignet. Allerdings sind sie laut ADAC nur ein schlechter Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen. Der Autoclub empfiehlt, echte Winterreifen aufzuziehen. Nur sie böten bei winterlichen Straßenverhältnissen die nötige Haftung. Der ADAC hatte bei einem Winterreifentest gemeinsam mit der Stiftung Warentest auch sechs Ganzjahresreifen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Ganzjahresreifen taugen zwar für den Winter, sind allerdings keine echte Alternative zum Winterreifen. Denn bei Schnee und Eis lagen die Testkandidaten allesamt hinter vergleichbaren Winterreifen.
Autofahrer können neue Reifen übrigens gegen überschaubare Beträge versichern lassen – etwa für den Fall, dass sie sich einen Nagel einfahren oder die Reifen an einer harten Bordsteinkante ruinieren. Einzelne Hersteller bieten das für einen begrenzten Zeitraum sogar kostenlos an. Beim Gratis-Angebot kann man aus Sicht von Experten nichts falsch machen – ansonsten lohnt sich die Investition im Regelfall aber eher nicht. Denn die genannten Schäden kommen pro Autofahrer im Schnitt alle acht bis zehn Jahre einmal vor, und da neue Reifen extrem schnell an Wert verlieren, gibt es im Schadenfall meistens nicht viel zu holen.
Es muss nicht erst etwas passieren, damit es für den Autofahrer teuer wird: Wird er bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen erwischt, sind 40 Euro fällig. Behindert er andere Verkehrsteilnehmer, muss er 80 Euro berappen; bringt er andere Autofahrer sogar in Gefahr, sind es 100 Euro. Kommt es zu einem Unfall, ist der Verursacher 120 Euro los. Und in allen genannten Fällen kommt ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg obendrauf.
Wenn ein Autofahrer auf Schnellglätte mit Sommerreifen einen Unfall baut, muss er damit rechnen, dass ihm das als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wird – vor allem, wenn das winterliche Wetter nicht gerade bei voller Fahrt über den Autofahrer hineingebrochen ist, sondern schon länger anhält. Die Folgen sind unschön: Die Kaskoversicherung kann die Kostenerstattung für die Schäden nach ihrem Ermessen kürzen – oder sie sogar komplett verweigern. Da nützt es auch nichts, zu behaupten, es habe nicht an den Sommerreifen gelegen: Die Versicherung wird meistens davon ausgehen, dass es doch so war. „Theoretisch kann der Autofahrer dann natürlich den Gegenbeweis antreten“, sagt Jost Kärger, Jurist beim ADAC. „Aber Unfallgutachten und Fotos dürften im Regelfall gegen ihn sprechen.“
Schließlich krache es im Winter immer dann, wenn ein Auto zu wenig Haftung und/oder Bremskraft habe. In der Praxis hätten die Versicherer das Recht, ihre Leistungen zu kürzen, aber bislang mit Augenmaß angewandt, so Kärger. „Schließlich haben sie kein Interesse an einer Prozesslawine.“
___________________________________________________________________________________________________________________________
10.10.2011
Was wären Heidi Klum und Rihanna ohne ihre Beine – oder Julia Roberts ohne ihr Lächeln? Viele Stars sind sich ihrer wertvollen Körperteile durchaus bewusst – und lassen sich die für Millionenbeträge versichern.
Gleich auf mehrere Versicherungen musste David Beckham die Gesamtsumme aufteilen, die er im Falle einer ernsthaften Beinverletzung ausgezahlt bekommt. Nämlich 51,2 Millionen Euro. Die gibt es aber nur, wenn er tatsächlich nie wieder spielen kann.
James-Bond-Darsteller Daniel Craig ließ sich nicht lumpen. Seinen sorgfältig austrainierten Prachtkörper ließ 007 für 5,8 Millionen Euro versichern. Da der 43-Jährige sehr stuntfreudig ist, könnte die Investition sich durchaus lohnen.
Nicht zuletzt ihr Mund und ihr XXL-Lächeln machten Julia Roberts zu der Schauspielerin, die sie heute ist. Dem zollte sie Tribut und ließ es für 21,9 Millionen Euro versichern.
Wie das Lächeln der Julia, so der linke Mittelfinger dem Rocker. Denn den braucht Rolling-Stones-Gitarrist Keith Richards dringend zum spielen. Die Versicherungssumme liegt bei 1,2 Millionen Euro.
43 Jahre, aber rein optisch kein bisschen älter geworden. Sängerin Kylie Minogue ist sich der Tatsache bewusst, dass ihr Erfolg nicht nur von ihrer Stimme herrührt und ließ sich ihren Po für 3,6 Millionen Euro versichern.
Mariah Carey legt so viel Wert auf ihre Beine, dass sie offenbar für 727 Millionen Euro versichert sind. Um gegebenenfalls die Summe auch ausgezahlt zu bekommen, muss die Diva ihr Laufwerk aber auch in Form halten und fleißig trainieren.
Vor wenigen Monaten entschloss sich auch Dolly Parton, ihre wertvollsten Körperteile versichern zu lassen – und zwar für 2,8 Millionen Euro, wie es in der inTouch heißt. Schließlich hat der Country-Star auch rund 700.000 Euro in ihre Brüste investiert.
Ohne Beine kein Laufsteg, wird Heidi Klum sich gedacht haben, als sie ihre Luxusstelzen für 1,5 Millionen Dollar versichern ließ. Ihre eigene Idee war die Aktion allerdings nicht. Ein Kunde, der die Versicherung auch finanziert, steckt dahinter. Ihr linkes Bein ist übrigens etwas weniger wert als ihr rechtes – dort hat sie nämlich eine kleine Narbe.
Es gibt sicherlich viele Körperteile an Rihanna, die die freizügige US-Sängerin versichern lassen könnte. Vorerst entschied sie sich für ihre Beine und eine Summe von 727.000 Euro.
Verrückte Welt…
___________________________________________________________________________________________________________________________
30.9.2011
Kümmert sich ein Rentner in Form einer Art Hausmeistertätigkeit regelmäßig um die Tennishalle eines Freundes, so besteht für Schäden, die er dabei verursacht, kein Versicherungsschutz durch seine Privathaftpflicht-Versicherung. Das gilt auch dann, wenn er für seine Tätigkeit kein nennenswertes Entgelt erhält – so das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 3. August 2011 (Az.: I-20 W 18/11).
Der Entscheidung lag ein Antrag eines Rentners zugrunde, der wegen einer beabsichtigten Klage gegen seinen Privathaftpflicht-Versicherer Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollte.
Der Versicherer hatte sich geweigert, dem Kläger für einen Vorfall Versicherungsschutz zu gewähren. Er hatte an dem Dach einer Tennishalle mit einem Bunsenbrenner Arbeiten durchgeführt und dabei einen Brandschaden in Höhe von rund 240.000 Euro verursacht.
Zwar erhob der Besitzer der Halle gegen den Rentner keine Schadenersatzansprüche. Dessen Feuerversicherer wollte ihn jedoch wegen des Brandschadens in Regress nehmen. Der Antragsteller meldete den Schaden daher seinem Privathaftpflicht-Versicherer.
Mit dem Argument, dass sich der Schaden im Rahmen einer in der Privathaftpflicht-Versicherung nicht versicherten beruflichen Tätigkeit ereignet hatte, lehnte es dieser jedoch ab, sich näher mit dem Fall zu befassen.
Zu Recht, befanden die Richter des Oberlandesgerichts Hamm. Sie wiesen den Antrag des Rentners auf Gewährung von Prozesskostenhilfe als unbegründet zurück.
Das Argument des Antragstellers, dass sein Verhältnis zu dem Eigentümer der Halle rein freundschaftlich geprägt war und er als Rentner keine Tätigkeit ausgeübt hatte, die einen beruflichen oder gewerblichen Charakter besaß, nahm ihm das Gericht nicht ab.
Zwar sind gelegentliche Tätigkeiten, die nach Art und Umfang als Hobby- und Freizeitbeschäftigung anzusehen sind, auch dann noch im Rahmen einer Privathaftpflicht-Versicherung gedeckt, wenn ein Versicherungsnehmer dabei seine beruflichen Kenntnisse einsetzt und einen Nebenverdienst erzielt.
Grenzüberschreitung
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kann im Falle des Antragstellers jedoch nicht von einer derartigen Tätigkeit ausgegangen werden. Er erhielt für seine Arbeiten zwar nicht mehr als maximal 1.000 Euro pro Jahr. Er übte die von ihm in der Schadenanzeige selber als „Hausmeistertätigkeit“ bezeichneten Hilfen jedoch bereits seit zehn Jahren mit einer gewissen Regelmäßigkeit aus.
Der Antragsteller war außerdem von dem Hallenbesitzer zur Berufsgenossenschaft angemeldet worden und erstellte monatliche Abrechnungen, in welchen er über geleistete Arbeitsstunden und von ihm besorgtes Material Rechenschaft ablegte.
Unter diesen Voraussetzungen sind nach Ansicht der Richter die Grenzen einer privaten Freizeitbeschäftigung, die im Rahmen einer Privathaftpflicht-Versicherung versichert gewesen wäre, deutlich überschritten worden, sodass der Versicherer dem Antragsteller zu Recht die Gefolgschaft verweigert hat.
___________________________________________________________________________________________________________________________
26.09.2011
Bei Solaranlagen können sich Hausbesitzer bis zum Jahresende für 20 Jahre die höhere Einspeisevergütung sichern. Ab 2012 droht eine Absenkung um bis zu 24 Prozent. Noch ist eine Rendite von 7 Prozent realistisch. Die Anlagenkosten sind stark gesunken, auch Kredite sind derzeit günstig.
Hamburg – Die Stromerzeugung auf dem eigenen Dach verspricht Hausbesitzern eine attraktive Rendite. Wer sich die Einspeisevergütung von aktuell 28,74 Cent pro Kilowattstunde sichern will, der muss sich jedoch beeilen. Denn ab 2012 gibt es weniger Geld für den selbst produzierten Strom. Hauseigentümer, die noch in diesem Jahr eine Solaranlage in Betrieb nehmen, sichern sich jedoch die aktuelle Vergütung für die nächsten 20 Jahre.
Die genaue Höhe der Einspeisevergütung ab 2012 ist zwar noch nicht bekannt, nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) wird die Kürzung aber mindestens 9 und maximal 24 Prozent betragen. Der genaue Wert ist abhängig von der Gesamtleistung aller Anlagen, die zwischen Oktober 2010 und September 2011 installiert wurde. Die Vergütungssätze für 2012 wird die Bundesnetzagentur im Oktober bekanntgeben. Wer eine Solaranlage für Warmwasser und die Unterstützung seiner Heizung nutzen will, sollte sich ebenfalls beeilen. Bis zum Jahresende gilt noch die Förderung von 120 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, ab 2012 sind es nur noch auf 90 Euro.
Hausbesitzer profitieren davon, dass Solaranlagen immer billiger werden. Nach Angaben des Branchendienstes “Ecoreporter” sind die Preise für Solarmodule allein seit Jahresbeginn je nach Anbieter um bis zu 24 Prozent gesunken. “So preiswert wie heute waren Solaranlagen noch nie, und die Qualität hat immer mehr zugenommen”, sagt “Ecoreporter”-Experte Jörg Weber. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kostet eine fertig installierte Solaranlage mit einer Leistung zwischen drei und fünf Kilowatt derzeit zwischen 10.000 und 14.000 Euro.
Solaranlagen versprechen eine durchaus attraktive Rendite. Nach Berechnungen des Magazins “Finanztest” der Stiftung Warentest sind 5 bis 7 Prozent realistisch. Und wenn der Hauseigentümer einen Teil des produzierten Stroms selbst verbraucht, wird die Anlage noch rentabler. Bis zu einem Verbrauchsanteil von 30 Prozent des selbst erzeugten Stroms erhält er nämlich 12,36 Cent pro Kilowattstunde vom örtlichen Netzbetreiber, der zur Stromabnahme verpflichtet ist.
Mehrere Banken bieten Sonderkonditionen
Für jede weitere Kilowattstunde darüber hinaus sind es sogar 16,74 Cent. Bei einem jährlichen Stromertrag von 900 Kilowattstunden – das ist der Durchschnittswert in Deutschland -, einem Anlagenpreis von 2400 Euro pro Kilowatt Leistung, 30 Prozent Eigenverbrauch und 3 Prozent Strompreiserhöhung jährlich steigt die jährliche Rendite auf rund 8 Prozent.
Experten empfehlen, vor einer Installation mehrere Angebote von Installationsfirmen einzuholen, denn die Preisunterschiede können erheblich sein. “Zwar lassen sich Einnahmen und Ausgaben gut kalkulieren, doch die Investition ist nicht risikolos”, sagt Sahr. So könnten die Stromerträge niedriger oder die Reparaturkosten höher ausfallen als erwartet.
Ein hoher Stromertrag kann aber sichergestellt werden, wenn das Hausdach nach Süden, Südosten oder Südwesten zeigt und nicht stärker als 50 Grad geneigt ist. Wie viel Strom eine geplante Anlage ungefähr produziert, lässt sich im Internet berechnen. Beantragt wird die Einspeisevergütung beim regionalen Energieversorger. Zuschüsse für Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Zahlreiche Banken bieten Sonderkonditionen für die Finanzierung von Solaranlagen. Und eine Finanzierung ist nach Ansicht von “Ecoreporter”-Experte Weber durchaus empfehlenswert, denn: “Die Zinsen sind derzeit auf einem Tiefstand, und wer seine Anlage ganz oder teilweise mit einem Kredit finanziert, erhöht die Eigenkapitalrendite.”
___________________________________________________________________________________________________________________________
22.9.2011
Das Statistische Bundesamt hat die neue Sterbetafel 2008/2010 für Deutschland vorgelegt. Diese weist eine wiederum höhere Lebenserwartung aus, wobei neugeborene Jungen jetzt auf ein Leben von 77 Jahren und sechs Monate hoffen können. Dies sind zwei Monate mehr als noch in der Sterbetafel 2007/2009. Neugeborene Mädchen haben eine Lebenserwartung von 82 Jahre und sieben Monate – ein Zugewinn von einem Monat. Damit beträgt der Vorsprung der Frauen noch fünf Jahre und ein Monat.
Aus der Sterbetafel 2008/2010 lässt sich ablesen, dass statistisch betrachtet jeder zweite Mann in Deutschland wenigstens 80 Jahre alt werden und jeder zweite Frau sogar ihren 85. Geburtstag erleben kann.
Zumindest das 60. Lebensjahr erreichen statistisch gesehen 89 Prozent der Männer und 94 Prozent der Frauen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Mann, auch den 100. Geburtstag feiern zu können, liegt bei knapp einem Prozent und bei Frauen bei knapp zwei Prozent.
Auch für ältere Menschen nimmt die Lebenserwartung immer weiter zu. So liegt nach der aktuellen Sterbetafel für einen 65-jährigen Mann die noch verbleibende, sogenannte fernere Lebenserwartung bei 17 Jahren und vier Monaten.
65-jährige Frauen können statistisch gesehen mit weiteren 20 Jahren und sieben Monaten rechnen. Im Vergleich zur vorherigen Sterbetafel 2007/2009 nahm damit die Lebenserwartung bei den 65-jährigen Männern und Frauen um jeweils einen Monat zu.
In nur rund 130 Jahren hat sich in Deutschland die Lebenserwartung mehr als verdoppelt. Eine wesentliche Rolle spielte hierbei der Rückgang der Kindersterblichkeit, zuletzt aber auch die stark gesunkene Sterblichkeit der Älteren.
Im Deutschen Reich hatte die durchschnittliche Lebenserwartung in der Berichtperiode 1871/1881 bei neugeborenen Jungen 35 Jahre und sieben Monate, bei neugeborenen Mädchen 38 Jahre und fünf Monate betragen.
Die aktuellen Periodensterbetafeln der amtlichen Statistik basieren nach Angaben von Destatis auf den Daten über die Gestorbenen und die Durchschnitts-Bevölkerung der letzten drei Jahre.
Es handelt sich hierbei um eine Momentaufnahme der Sterblichkeits-Verhältnisse der gesamten Bevölkerung für diesen Zeitraum.
___________________________________________________________________________________________________________________________
15.09.2011
___________________________________________________________________________________________________________________________
09.09.2011
Bei der Schadensschilderung verdrehen einige Versicherungsnehmer
die Fakten zu ihren Gunsten.
Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt? Obwohl Versicherungen durch Betrug große Verluste verzeichnen, lassen sie viele Betrugsfälle unter den Tisch fallen. Sie fürchten um ihr Image. Auch Vermittler gehen häufig nicht gegen die Missstände vor. Sie haben andere Gründe.
Ein großer Teil der Versicherungsbetrüger ist sich gar keiner Straftat bewusst. Das liegt vor allem daran, dass ihre Vergehen oft folgenlos bleiben. Denn Versicherungsunternehmen verzichten in vielen Fällen auf eine Strafanzeige, um ihr Image nicht zu gefährden.
Vermittler ihrerseits tun Betrugsversuche häufig als Kavaliersdelikt ab, um ihre Kunden nicht zu verlieren. Dies beweist eine aktuelle Studie der Universität des Saarlandes zum Thema „Management von Betrugsrisiken in Versicherungsunternehmen“. Die promovierte Betriebswirtin Jessica Knoll veröffentlicht die Studie im Nomosverlag.
Betrug als alltäglicher Vorgang
Allein 40 Prozent der rund 400 befragten Versicherungsnehmer glauben, dass fast jeder Kunde schon einmal versucht hat, seine Versicherung zu betrügen. Eine ähnlich hohe Zahl weiß von Betrugsfällen in ihrem unmittelbaren Bekanntenkreis und bezeichnet dies sogar als etwas Alltägliches.
Ein Drittel der befragten Endkunden vertritt die Meinung, dass sich Versicherungen nur lohnen, wenn auch ein Schaden eintritt. Außerdem hält jeder Achte Versicherungen für so reich, dass der Verlust durch Betrug kaum ins Gewicht fallen könne.
Da ist es nicht verwunderlich, dass die Versicherungen mit hohen Verlusten zu kämpfen haben. Im Jahr verliert die Branche nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft rund vier Milliarden Euro durch Versicherungsbetrug. „Angesichts dieses Betrages finde ich es erstaunlich, dass viele Versicherungsunternehmen häufig nicht konsequent genug gegen Betrugsfälle vorgehen“, kommentiert Jessica Knoll das Ergebnis.
Vermittler haben mangelndes Bewusstsein für Unrecht
Im Zuge der Studie wurden auch 100 Vermittler befragt. Hier zeigt sich ein ähnlich bedenkliches Rechtsverständnis: Mehr als die Hälfte der Befragten bezeichnet es als Kavaliersdelikt, wenn Kunden die Schilderung des Schadens zu ihren Gunsten verändern und das Versicherungsunternehmen so zum Zahlen zwingen.
Lediglich 60 Prozent der Vermittler halten die Empfehlung, bestimmte Angaben bewusst zu unterschlagen, für eine Straftat. Allein 90 Prozent hatten bereits mit versuchtem Versicherungsbetrug zu tun. Nach Aussage der Vermittler unterstütze ihr Versicherungsunternehmen den Betrug zwar nicht, aber es tue auch nicht wirklich etwas dagegen.
Jessica Knoll rät, Mitarbeiter und Vermittler besser auf die frühzeitige Entdeckung von Betrügereien vorzubereiten. „Hierbei kann insbesondere eine Software helfen, die in etlichen Unternehmen schon eingesetzt wird, um Unregelmäßigkeiten bei der Schadenabwicklung aufzuspüren“, so die Betriebswirtin.
Der Versicherungsverband GDV kam im Juli mit einer eigenen Studie zu Versicherungsbetrug zu ganz ähnlichen Ergebnissen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
30.08.2011
Die schwelende Euro- und Schuldenkrise verunsichert die Anleger und Bankkunden weiterhin. Dass Bankeinlagen oder Festgeld auch im Krisenfall sicher sind, dafür sorgt ein mehrstufiges System der Einlagensicherung. Allerdings ist auch Sicherheit relativ.
Die Erfahrung der Finanzkrise nach der Lehman-Pleite im Spätsommer 2008 steckt vielen Anlegern noch in den Knochen. Kurzzeitig sah es nach einem globalen Bankencrash aus. Bankkunden bangten bereits um ihre Ersparnisse und horteten teilweise Bargeld. An einigen Bankautomaten in Deutschland gingen die Scheine aus. Den großen “Bank-Run”, bei dem die Kunden ihre Banken stürmen und die Bargeldbestände plündern, hat es damals freilich nicht gegeben.
Dies wäre gleichbedeutend mit einem Systemcrash, denn keine Bank kann alle Bargeldwünsche ihrer Kundschaft befriedigen. Das Banken- und Geldsystem unserer Zeit beruht eben auf dem Vertrauen, dass man sein Geld auf Wunsch auch bekommt.
Höhere gesetzliche Sicherung
Aus der Krise im Zuge der Lehman-Pleite hat auch der Gesetzgeber seine Lehren gezogen. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) schreibt seit Anfang 2011 eine maximale Entschädigung bis zur Höhe von 100.000 Euro je Bankkunde vor. Auf diesen stattlichen Betrag wurde die ursprüngliche Summe von 20.000 Euro aufgestockt. Ausgeführt würde eine solche Entschädigung von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). In ihr sind alle deutschen Banken organisiert, die ein Einlagengeschäft betreiben, also private Konten führen.
Entschädigungsleistungen darüber hinaus werden in Deutschland über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken abgedeckt. Die Entschädigungsgrenze liegt hier zum Teil erheblich über der, die die gesetzliche Einlagensicherung vorschreibt. Die Sicherungsgrenze liegt laut dem Bundesverband (BdB) bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Damit wären mindestens bereits 1,5 Millionen Euro pro Anleger geschützt, in aller Regel aber deutlich mehr. In der Praxis würde der Bankfonds dann einspringen, wenn die gesetzliche Sicherung von 100.000 Euro überschritten würde.
Nicht alles im Depot ist sicher
Geschützt werden von diesem Fonds wie auch der gesetzlichen Mindestsicherung Einlagen wie Tages- oder Festgelder, Sparbriefe und natürlich das gute alte Sparbuch. Nicht geschützt sind dabei allerdings Schuldverschreibungen einer Bank, wie sie auch die Zertifikate darstellen. Im Fall einer Pleite droht hier der Totalverlust, wie auch das Beispiel Lehman Brothers zeigte. Hier wurden, eher auf Kulanzbasis, Kunden deutscher Banken teilweise entschädigt, die die Produkte bei ihrer deutschen Bank oder Sparkasse erworben hatten.
Welche Banken Mitglied des Fonds und wie hoch die Sicherungsgrenzen im Einzelfall sind, kann jeder Bürger beim Bundesverband deutscher Banken (s.unser Link) oder bei jeder einzelnen Bank erfragen.
Im Fall ausländischer Banken wirken die deutschen Sicherungssysteme ebenfalls unter bestimmten Bedingungen. Wenn die Gesellschaft eine deutsche deutsche Tochter hat, gehört sie automatisch der Mindestsicherung an und kann darüber hinaus auch dem Bankenfonds beitreten. Bei ausländischen Banken greift die Einlagensicherung in der jeweils im Heimatland festgeschriebenen Höhe. Hierüber sollte sich der Bankkunde vor Kontoeröffnung informieren.
Aktien bleiben unberührt
Aktien oder Fonds werden von den depotführenden Banken lediglich verwaltet und können also jederzeit, auch nach einer Insolvenz, auf ein neues Depot übertragen werden.
Allerdings: Der Einlagensicherungsfonds ist zwar eine Einrichtung, die seit 1976 in 100 Prozent aller Fälle die Ansprüche von Bankkunden befriedigt hat. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf die Entschädigung über die gesetzlichen Pflichten hinaus. Im Falle eines weitreichenden Bankencrashs würde der betuchtere Bankkunde durchaus um einen Teil seines Vermögens bangen müssen.
Kein Rechtsanspruch entstand auch durch die “Garantie” von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die im Oktober 2008 für Sparer abgegeben wurde. Immerhin: Sie verfehlte ihre Wirkung nicht, das Vertrauen – die eigentliche Währung im modernen Finanzsystem – wurde gestärkt, eine allumfassende Krise fand nicht statt.
___________________________________________________________________________________________________________________________
29.08.2011
Das Thema private Altersvorsorge ist hauptsächlich für die mittleren Jahrgänge wichtig. Bei den Jüngeren besteht noch Nachholbedarf. Dies ergab eine aktuelle Untersuchung von forsa im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge(DIA).
Mehr als sieben von zehn Befragten im Alter von 30 bis 59 Jahren interessieren sich sehr oder etwas für die private oder betriebliche Altersvorsorge, bei den Jüngeren sind es nur 52 Prozent. So geben denn auch beispielsweise 88 Prozent der 30- bis 44-Jährigen an (52 Prozent bei den 18- bis 29-Jährigen) bereits vorgesorgt zu haben. Hier ist zu vermuten, dass auch Immobilien zur Privatvorsorge gezählt werden.
Generationenvertrag ja – höhere Kosten aber nicht erwünscht.
Den Generationenvertrag als Basis des gesetzlichen Rentensystems, bei dem die Beiträge der beruflich Aktiven die Renten finanzieren, bejahen generell 69 Prozent der Bevölkerung, bei den Jungen sind es dagegen nur 59 Prozent. Allerdings werden höhere Beiträge von mehr als zwei Drittel insgesamt und drei Viertel der 18- bis 29-Jährigen abgelehnt. Als Ausweg können sich 61 Prozent mehr private Vorsorge, 35 Prozent höhere Steuerzuschüsse, 22 Prozent höhere Beiträge und nur 11 Prozent niedrigere Renten vorstellen.
Späterer Renteneintritt für viele keine Option.
Nur jeder Fünfte würde einen späteren Renteneintritt in Kauf nehmen. Diese Lösung befürworten mit 29 Prozent etwa doppelt so viele Abiturienten und Akademiker wie Hauptschulabsolventen (15 Prozent). Der heutigen Rentnergeneration geht es überwiegend gut. Im Durchschnitt erhalten Rentnerpaare eine gesetzliche Rente von 1967 Euro (Osten 1830 Euro / Westen 2006 Euro).
Sechs von zehn Rentner im Osten (vier von zehn im Westen erhalten allerdings weniger, dagegen liegen 29 Prozent im Osten und 41 Prozent im Westen über dem Durchschnitt. Singlerentner erhalten im Schnitt 1023 Euro (Osten 925 Euro / Westen 1042 Euro). Dazu kommen Einkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge: Bei Paaren sind es durchschnittlich 970 Euro (Osten 761 Euro / Westen 1004 Euro), bei Alleinstehenden im Mittel 456 Euro (Osten 322 Euro / Westen 475 Euro).
Die Umfragedaten wurden im Zeitraum 9. August bis 12. August 2011 von forsa im Auftrag des DIA erhoben. Insgesamt wurden 1503 Personen ab 18 Jahren telefonisch zum Thema “Gesetzliche Rentenversicherung und Altersvorsorge” befragt. (ir)
Quelle: FONDS professionell
___________________________________________________________________________________________________________________________
29.08.2011
Heftige Gewitter können verheerende Schäden anrichten.
Die Meteorologen sagen fürs Wochenende einen dramatischen Temperatursturz voraus – inklusive sintflutartiger Regenfälle, Blitz- und Hagelschlag. Doch wer steht eigentlich für die Schäden an Auto, Haus und Einrichtung gerade?
Man muss es positiv sehen. Nachdem halb Deutschland in den vergangenen Tagen über die unerträgliche Hitze gejammert hat, hat das kollektive Schweißtreiben nun bald ein Ende: Über Deutschland braut sich offenbar das Unwetter des Jahres zusammen. Eine Kaltfront zieht vom Westen nach Deutschland und trifft hier auf die heiße Luft. Das sorgt nicht nur für eine gewaltige Abkühlung – sondern sorgt auch für erhebliche atmosphärische Störungen: Der Deutsche Wetterdienst sagt ab Freitagabend unwetterartige Gewitter mit Starkregen, Sturmböen und Hagel voraus.
In Nordrhein-Westfalen ging es schon am Freitagvormittag los: Ein Blitzeinschlag störte in Düsseldorf den Verkehr auf drei S-Bahn-Linien. Am Niederrhein entwurzelten schwere Sturmböen Bäume, viele krachten auf Gleise und in Oberleitungen. Mehrere Strecken mussten gesperrt werden, wie die Deutsche Bahn in Düsseldorf mitteilte. Die Reparaturarbeiten auf dem Abschnitt zwischen Wesel und Emmerich könnten noch Tage dauern. Hiervon ist auch der ICE nach Amsterdam betroffen.
Auf der A 40 gab es zwischen dem Kreuz Kaiserberg und Mülheim an der Ruhr einen größeren Stau, weil starke Regenfälle die Fahrbahn überflutet hatten. In Mülheim an der Ruhr sollen bis zu 30 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen sein. Am Nachmittag registrierte der Deutsche Wetterdienst in NRW Windstärke zehn.
Solche Nachrichten sorgen bei etlichen Immobilienbesitzern, Hobby-Gärtnern und Autofahrern für Beklemmungen. Denn einem ausgewachsenen Hagelsturm halten weder Dächer, noch Bäume noch Kühlerhauben stand. Wer kann, sollte sein Auto, die Gartengarnitur, Fahrräder und anderes Mobiliar also schnell noch in Sicherheit bringen.
Doch selbst wer dazu gerade nicht in der Lage ist – zum Beispiel, weil er gerade Urlaub im Ausland macht –, muss nicht in Panik verfallen. Grundsätzlich gilt: Wer richtig versichert ist, dem bescheren Blitz, Donner und Hagel zwar eine Menge Papierkram und Ärger, aber stürzen ihn nicht in den finanziellen Ruin.
Welche Versicherungen welche Schäden regulieren – und worauf Kunden achten sollten. Das erfahren Sie bei uns.
___________________________________________________________________________________________________________________________
22.08.2011
Immer mehr Menschen arbeiten auch im Rentenalter
660.000 Rentner haben laut Medienberichten im vergangenen Jahr trotz Ruhestand weiter gearbeitet, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Immer mehr Rentner in Deutschland müssen für ihren Lebensunterhalt noch arbeiten oder die staatliche Grundsicherung beantragen. Die „Saarbrücker Zeitung“ (Montagausgabe) berichtete vorab unter Berufung auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums, im vergangenen Jahr seien etwa 660.000 Menschen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren einer geringfügigen Beschäftigung oder einem Minijob nachgegangen. Im Jahr 2000 seien es noch 416.000 gewesen. Die Zahl der über 65-Jährigen, die staatliche Grundsicherung erhielten, sei von 258.000 im Jahr 2003 auf 400.000 im Jahr 2009 gestiegen.
Der Linken-Abgeordnete Matthias Birkwald, der eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte, sagte der Zeitung: „Ruhestand war gestern, malochen bis zum Tode heißt heute das Schicksal von immer mehr Rentnerinnen und Rentnern.“ Prekäre Arbeit führe direkt in die Altersarmut. Er forderte, die Abschaffung aller Rentenkürzungsfaktoren, die Rente mit 67 zurückzunehmen und wieder Mindestentgeltpunkte für Langzeitarbeitslose und Niedrigverdiener einzuführen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
19.08.2011
Eine private Haftpflichtversicherung sichert Alltagsrisiken ab und schützt so das Vermögen des Versicherungsnehmers. Ein verschüttetes Wasserglas über der Digitalkamera eines Freundes, ein Loch im Bezug des Billardtisches in der Lieblingskneipe – die private Haftpflicht übernimmt Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt mit Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Beschädigungen.
Weitreichender Versicherungsschutz
Dabei geht der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung weiter, als dies allgemein angenommen wird. So forderte ein Vermieter kürzlich einen Mieter zum Ersatz eines durch einen Rollschreibtischstuhl zerkratzten Parkettbodens auf. Der Streit wurde schließlich durch das Landgericht Dortmund entschieden: Der Mieter muss den Schaden ersetzen. Sofern er jedoch über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, kommt diese für den Schaden auf.
Versicherungsschutz gegebenenfalls aufstocken
Im Normalfall ist mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung die ganze Familie abgesichert, sofern diese in einem Haushalt lebt. Viele Versicherungsgesellschaften begrenzen jedoch den Versicherungsschutz eines mitversicherten volljährigen Kindes, das noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat, auf das 25. Lebensjahr. Auch wenn ein schuldunfähiges Kind einen Schaden verursacht, greift die Haftpflicht oftmals nicht, da die Eltern ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und so den Schaden hätten verhindern müssten. Weitere Problematiken ergeben sich bei Patchwork-Familien, die eventuell nicht im selben Haushalt leben.
Welche Leistungen die private Haftpflichtversicherung umfasst, muss am individuellen Fall festgemacht werden. So sollte eine Anpassung des Versicherungsschutzes erfolgen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach vorgesehen ist. Für jeden Fall gibt es eine versicherungstechnische Lösung, daher empfehlen Experten, direkt mit dem bestehenden Versicherungsgeber ins Gespräch zu kommen – oftmals kann der Versicherungsschutz einfach und ohne hohe Kosten aufgestockt werden. Bei einem Neuabschluss sollte man verschiedene Versicherungen und ihre Leistungen vergleichen und das Kleingedruckte genau lesen.
Private Haftpflicht trägt keine Tiergefahr
Im Frühling haben sich die Schadensfälle mit Tieren, insbesondere mit Hunden und Pferden, gehäuft. In Bezug auf Haustiere gilt, dass der Tierhalter die sogenannte Tiergefahr trägt, also für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht wurden, unabhängig von dem eigenen Verschulden aufkommen muss. Hier ist eine Übernahme durch die private Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Hund, Pferd und Co. lassen sich demnach ausschließlich über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern.
___________________________________________________________________________________________________________________________
18.08.2011
Noch immer sind rund 75 Prozent der Deutschen nicht sinnvoll gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichert, und
dies, obwohl Versicherer und Verbraucherschützer in seltener Einmütigkeit diese Absicherung empfehlen.
Doch wo liegen die Ursachen für die relativ geringe Akzeptanz der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Antworten gibt die aktuelle Continentale-Studie zur Berufsunfähigkeit – eine repräsentative Befragung von 936 Berufs-
tätigen durch die Continentale Lebensversicherung in Zusammenarbeit mit TNS lnfratest.
Die Studie zeigt, dass es insgesamt ein hohes Maß an Fehlinformation zu den Themen Berufsunfähigkeit und
Berufsunfähigkeitsversicherung gibt:
Das persönliche Risiko wird von vielen Menschen falsch eingeschätzt!
lnsgesamt sehen nur 13 Prozent der Berufstätigen in Deutschland für sich persönlich das Risiko, berufsunfähig zu
werden. Vor allem, weil falsche Ursachen für eine Berufsunfähigkeit angenommen werden, insbesondere Unfälle.
Die Folgen werden falsch bewertet.
Die Fehlinformation bezüglich des Risikos und der Ursachen von Berufsunfähigkeit führen dazu, dass Arbeitslosig-
keit und der damit verbundene Einkommensverlust als größte wirtschaftliche Gefahr nur von 31 Prozent der
Befragten erkannt werden.
Die Bevölkerung sorgt falsch vor.
Die unterschiedlichen Fehleinschätzungen münden letztendlich darin, dass die einzig geeignete Vorsorgeform, die
Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht als solche erkannt wird. So sagt fast die Hälfte der Befragten, sie hätte
bereits auf andere Weise als mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt.
Und dies sind nicht die einzigen Wissenslücken rund um das existenzielle Risiko Berufsunfähigkeit.
Informationen für die Praxis
Nur wer über das Risiko richtig informiert ist, weiß, dass er sich absichern muss!
___________________________________________________________________________________________________________________________
11.08.2012
Die Zukunft der privaten Krankenversicherung scheint auf mehr Qualität und Service zu liegen. Immer mehr Krankenversicherung entfernen die günstigen Einsteigertarife aus ihrem Angebot. Viele der Krankenversicherer wollen in Zukunft auf Premium- und Komforttarife setzen.
Billigtarife mit hoher Beitragserhöhung
Billig ist nicht gleich gut. Wäre es nach den Werbeaussagen der Billigtarife gegangen, so wäre dies aber der Fall gewesen. Viele private Krankenversicherungen bieten die sogenannten Billigtarife bzw. Locktarife an, um damit Neukunden zu gewinnen. Die Werbeaussagen der Billigtarife klingen dabei für potenzielle Neukunden sehr verlockend – Eine umfassende Krankenversicherung für nur 99 Euro im Monat? Allerdings steckt der Teufel häufig im Detail und so sind die Leistungen häufig drastisch gekürzt und die Beitragserhöhungen in den Billigtarifen sehr hoch.
Konzept der Einsteigertarife funktioniert nicht
Ursprünglich sollten Neukunden mit den Billigangeboten nur angelockt werden, um dann später in einen höherwertigen und teureren Tarif zu wechseln. Bei vielen privaten Krankenversicherern wie beispielsweise der Deutschen Krankenversicherung (DKV) und der Central war dies wohl nicht der Fall. Viele Versicherte blieben in den Billigtarifen und wechselten nicht. Häufig kam es auch bei Selbstständigen, deren Geschäfte nicht optimal liefen zu Zahlungsverzug oder kompletter Zahlungsaussetzung. Dies spiegelte sich dann in überdurchschnittlich hohen Beitragserhöhungen in den Billigtarifen wieder.
___________________________________________________________________________________________________________________________
09.08.2011
30 Prozent der deutschen Steuerzahler zahlen keine Ergänzungsabgabe auf ihre Einkommenssteuer, da Beträge bis 972 Euro vollkommen und Beträge bis 1340 Euro teilweise ausgenommen sind.
Der Solidaritätszuschlag wird von weit weniger Beschäftigten abgeführt als bisher bekannt. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, zahlen von den gut 37 Millionen Einkommensteuerzahlern 11,3 Millionen oder 30 Prozent gar keinen Soli. Weitere 2,2 Millionen Einkommensteuerzahler bräuchten nur einen verminderten Soli zu zahlen.
Das Magazin beruft sich auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die steuerpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Barbara Höll. Verantwortlich für die umfangreiche Soli-Befreiung ist laut WirtschaftsWoche, dass der Solidaritätszuschlag zwar grundsätzlich als Ergänzungsabgabe von 5,5 Prozent auf die fällige Einkommensteuer erhoben wird, davon aber die ersten 972 Euro ganz, Beträge bis 1340 Euro noch teilweise ausgenommen sind.
Wie die WirtschaftsWoche weiter berichtet, würde eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums 2012 zu Mindereinnahmen von 13 Milliarden Euro führen. Dabei würden Lohn- und Einkommensteuerzahler um 10,6 Milliarden Euro entlastet, während die Belastung an Abgeltung- und Körperschaftsteuer um 2,4 Milliarden Euro zurückginge.
___________________________________________________________________________________________________________________________
08.08.2011
Deutschland ist das kinderärmste Land Europas
Nur jeder sechste Einwohner ist in Deutschland jünger als 18 Jahre. Damit ist die Bundesrepublik laut Statistischem Bundesamt das kinderärmste Land Europas. Staaten, die seit Jahrzehnten gegensteuern, erzielen höhere Werte.
Berlin – In Deutschland wachsen gemessen an der Gesamtbevölkerung so wenig Kinder und Jugendliche auf, wie in keinem anderen Land Europas. Nur 16,5 Prozent der über 81 Millionen Menschen in der Bundesrepublik sind jünger 18 Jahre. Dies geht aus einem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Bericht des Statistischen Bundesamtes über die Lebenssituation von Kindern in Deutschland hervor.
Im Nachbarland Frankreich liegt der Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung bei über 22 Prozent. Dort wird bereits seit den frühen 80er Jahren versucht, mit gezielter Familienpolitik die Geburtenrate zu steigern.
Aber auch Großbritannien, die Niederlande sowie die skandinavischen Länder kommen auf einen Anteil von über 20 Prozent. Die meisten Kinder und Jugendlichen leben in der Türkei. Fast jeder dritte (31,2 Prozent) der über 72 Millionen Türken ist laut der Übersicht jünger als 18 Jahre.
___________________________________________________________________________________________________________________________
01.08.2011
Einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung zufolge gehen derzeit 40 Prozent der Männer und fast die Hälfte der Frauen vorzeitig in den Ruhestand. Der frühe Abschied vom Berufsleben ist aber in aller Regel mit finanziellen Abschlägen verbunden. Die Verbraucherzentrale NRW will den Betroffenen mit einem neuen Ratgeber Hilfestellung geben.
Dementsprechend werden schwerpunktmäßig die verschiedenen gesetzlichen Rentenarten beschrieben. Weiterhin wird dem Leser in verkürzter Form dargestellt, welche zusätzlichen Vorsorgeformen es gibt und wie gut sie sich für die Zielerfüllung des vorzeitigen Ruhestands eignen. Auch die steuer- und sozialversicherungs-rechtlichen Belange werden behandelt.
Für Leser mit wenig Zeit haben die beiden Autoren Thomas Hammer und Peter Lange eine einleitende Übersicht verfasst, in der der Leser auf zwölf Seiten die wesentlichen Informationen zu Rentenarten, rentenrechtlichen Zeiten und Abschlägen bei vorzeitigem Bezug erhält.
Rente mit 67 gilt nicht für Jeden
Zwar beginnt ab 2012 die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Die Autoren zeigen aber bestimmte Ausnahmeregelungen auf. Beispielsweise dürfen aus Vertrauensschutzgründen Versicherte, die vor 1955 geboren sind und vor 2007 Altersteilzeit beantragt haben, weiterhin mit 65 ohne Abschläge in den Ruhestand.
Anders sieht dies für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten aus. Erhalten Versicherte diese nur mit Abschlägen, was beim Eintritt vor dem 63. Lebensjahr der Fall ist, wird auch bei der Regelaltersrente eine entsprechende Kürzung vorgenommen.
Erreicht der Versicherte nicht die allgemeine Wartezeit und ist nicht versicherungspflichtig, zeigen die Autoren die Option auf, diese durch freiwillige Beiträge zu komplettieren. Da Pflichtversicherte keine freiwilligen Beiträge entrichten können, bleibt als Option nur ein privater oder betrieblicher Altersvorsorgevertrag, um eine zu geringe Rente auszubessern.
Einzige Ausnahme ist die Vermeidung von Abschlägen. Auf diese verzichtet der Rentenversicherungs-Träger nämlich dann, wenn zusätzliche Beiträge geleistet werden. Dies lohne sich jedoch kaum, da in dem Fall sehr hohe Zahlungen zu leisten sind. Daher wird der Weg über private Vorsorgemaßnahmen empfohlen.
Rürup-Rente bietet Vorteile
Hierbei liegt der Fokus auf den geförderten Formen. Mit Blick auf die Riester-Rente halten die Autoren aufgrund der kurzen Laufzeiten am ehesten den Banksparplan für geeignet, da hierbei keine Abschlusskosten anfallen und keine Kursschwankungen wie bei fondsbasierten Produkten auftreten können.
Gut kommt auch die Rürup-Rente weg, auch wenn auf die Nachteile bei der Flexibilität hingewiesen wird. Insbesondere werden die umfangreichen Höchstgrenzen genannt, die über den Förderrahmen von Riester und der betrieblichen Altersvorsorge hinaus gehen. Da ergänzende Maßnahmen im fortgeschrittenen Erwerbsleben deutlich höhere Beiträge erfordern, erachten die Autoren gerade diesen Aspekt als besonders wichtig.
Abgeraten wird von fondsgebundenen Rentenversicherungen, was mit mangelnder Transparenz begründet wird. Auch Anlagezertifikate seien ungeeignet, da die teilweise recht komplizierte Gestaltung den Anbietern die Möglichkeit gebe, versteckte Nebenkosten abzuzweigen oder den Kunden für das eingegangen Risiko zu geringe Renditechancen einzuräumen. Von Produkten des grauen Kapitalmarkts wird ebenfalls abgeraten.
An frühzeitige Antragstellung denken
Die Autoren machen deutlich, wie wichtig bei der gesetzlichen Alterssicherung eine frühzeitige Antragstellung ist, um die rechtzeitige Auszahlung sicherzustellen. Spätestens drei Monate vor Rentenbeginn sollte das entsprechende Schreiben der Deutschen Rentenversicherung zugeleitet werden. Diesen Zeitraum braucht der Träger, um den Antrag zu bearbeiten, zumal häufig Unklarheiten über die rentenrechtlichen Zeiten bestehen.
Ein frühzeitiger Ruhestand wird durch die Altersrente für besonders langjährige Versicherte ermöglicht. So können diese bereits mit 65 die Leistungen ohne Abschläge beziehen, sofern sie 45 Jahre lang eingezahlt haben. Bei den zu berücksichtigenden rentenrechtlichen Zeiten weisen die Autoren auf einige Ausnahmeregelungen hin.
Die Rente für langjährige Versicherte kann ab 2012 dann bezogen werden, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wird. Hier kann der Versicherte mit 63 Jahren, aber unter Berücksichtigung von Abschlägen in Rente gehen. Diese fallen dann besonders hoch aus, wenn die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erst 2029 oder später erreicht wird. 14,4 Prozent beträgt in diesem Fall die Kürzung. Darauf sollte der Makler in der Beratung junger Menschen unbedingt hinweisen.
Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente
Tipps geben die Autoren auch für die Beantragung der Erwerbsminderungsrente. Wird diese verweigert, ist ein Verfahren für den Versicherten beim Sozialgericht kostenfrei. Das schließt auch die medizinischen Gutachten ein.
Zudem haben teilweise Erwerbsgeminderte Anspruch auf die volle Rente, sofern sie arbeitslos sind. Dies weicht zwar vom Wortlaut des Sozialgesetzbuchs ab, die Träger folgen aber hier in aller Regel der anderslautenden Rechtsprechung. Weiterhin stellen die Autoren klar, dass der Arbeitslohn bei teilweisen Erwerbsgeminderten auf die Rente angerechnet werden kann, sofern dieser 400 Euro übersteigt.
___________________________________________________________________________________________________________________________
27.07.2011
von: Dorothea von Gottberg
Der Goldpreis schwingt sich von einem Hoch zum nächsten. Erst kürzlich notierte er bei rund 1.625 je Feinunze. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Analysten halten nun eine Wertsteigerung auf 5.000 Dollar für möglich.
„Angetrieben durch die steigende Kaufkraft in China und Indien kann der Goldpreis bis 2020 auf 5.000 Dollar steigen“, prognostizierte Yan Chen, Chef des Metallgeschäfts von Standard Chartered in Hongkong Anfang vergangener Woche. Bei dem derzeitigen Preis von rund 1.625 Dollar für eine Feinunze Gold entspräche das einer Steigerung von mehr als 300 Prozent in den kommenden Jahren.
procontra fragte Robert Werthmüller, Fondsmanager des NESTOR Gold, wie realistisch ein solches Szenario ist. „Ich halte es durchaus für möglich, dass der Wert des Goldes auf bis zu 4.000 oder 5.000 Dollar je Feinunze ansteigt“, sagt er und fügt hinzu: „Der Goldpreis hat ein großes Potenzial. Allerdings ist es meiner Ansicht nach nicht sinnvoll, einen festen Zeitpunkt für das Erreichen dieser Marke anzugeben.“ Als Grund für den Boom des Edelmetalls und den weiter nach oben schießenden Wert führt er mehrere Gesichtspunkte an: „Vor allem die weltweiten strukturellen Probleme als auch die gewaltigen Schuldenberge vieler Staaten führen zu grundsätzlichen Unsicherheiten und Schwankungen, die sich positiv auf den Goldwert auswirken werden. Gleichzeitig bleibt das Angebot limitiert.“
Das neue Allzeithoch von 1.625 Dollar führen die Analysten der Commerzbank in ihrem Marktkommentar vornehmlich auf die noch immer fehlende Einigung auf die Anhebung der Schuldenobergrenze in den USA zurück. Ein weiterer Anstieg des Goldpreises aufgrund der vielen Unsicherheiten an den Finanzmärkten wäre sehr wahrscheinlich, so die Analysten.
Seit 2008 steigt der Goldpreis stetig.
___________________________________________________________________________________________________________________________
20.07.2011
2010 war für die Lebensversicherer ein erfolgreiches Jahr. Dabei ist die positive Geschäftsentwicklung vor allem durch das Einmalbeitragsgeschäft geprägt. Während die Beitragseinnahmen insgesamt stiegen, sank zudem die Zahl der Stornierungen. Und auch die Quote der Verwaltungskosten konnte gesenkt werden.
Jedoch fällt der Anstieg im Einmalbeitragsgeschäft mit 30 % viel niedriger aus als im Vorjahr (60 %). Die meisten der Einmalbeiträge im Neugeschäft entfallen dabei auf sofort beginnende sowie aufgeschobene Rentenversicherungen. Hieraus wird deutlich, dass der Wunsch eines lebenslangen Geldflusses anstelle von angespartem Kapitel bei den Menschen immer stärker wird. Dieser Wunsch wird nur von den Lebensversicherungen erfüllt, denn nur sie können entsprechende Garantien aussprechen. Insgesamt entfallen ca. 27 Mrd. EUR auf die Einmalbeiträge, was mehr als ein Viertel der Beitragseinnahmen bei den Lebensversicherungen ausmacht. Insgesamt stiegen die Beitragseinnahmen von 85,2 auf 90,4 Mrd. EUR und somit im Vergleich zum Vorjahr um 6 %. Dies zeigt die aktuelle Broschüre “Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen” des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Im Gegenzug sank im vergangenen Jahr die Zahl der Vertragskündigungen. Lediglich 3,6 % der Verträge wurden 2010 storniert. Dies entspricht einem Rückgang von 0,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Und auch die Verwaltung kann einen Rückgang verbuchen und zwar in Form von Kosten. Hier sank die Quote der Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Brutto-Beiträgen auf 2,4 %. 2009 lag diese noch bei 2,7% und bis Mitte der 80er sogar bei mehr als 6 %. Auch in diesem Bereich können demnach erfreuliche Zahlen verbucht werden.
Zudem stiegen bei den geförderten Altersvorsorgen “Riester” und “Rürup” die Bestände um 5 sowie um 18,1 % an. Grund hierfür ist die Angst vieler Rentner vor einer eventuellen Armut. Aus diesem Grund erschließen schon jetzt viele Rentner von morgen mehrere Quellen für ihre Altersvorsorge. Bereits heute werden jährlich (2010) Leistungen in Höhe von rund 73 Mrd. EUR ausgezahlt, was einer täglichen Zahlung von 200 Mio. EUR entspricht.
Um diese Zahlungen tagtäglich leisten zu können, legen die Lebensversicherer die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel langfristig am Kapitalmarkt an. So addierten sich die Kapitalanlagen Ende 2010 auf 752,5 Mrd. EUR, weitere 56 Mrd. aus fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen kamen noch hinzu. 2009 lagen diese Zahlen noch bei 723,1 bzw. 45 Mrd. EUR.
Insgesamt zeigt sich, dass die Lebensversicherung durch ihre Kombination aus Sicherheit und Rendite auch nach der Absenkung des Höchstrechnungszinses 2012 ein attraktives Produkt bleibt. Die Gesamtverzinsung von Kapitallebensversicherungen liegt im Branchendurchschnitt in diesem Jahr bei 4,8 %. Keine andere vergleichbar sichere Anlage schafft diese Leistung.
___________________________________________________________________________________________________________________________
18.07.2011
Es ist kein Geheimnis: Viele Ärzte bevorzugen Privatpatienten, denn an ihnen lässt sich mehr verdienen. Als gesetzlich Versicherter muss man dagegen viel Geduld mitbringen, wenn man auf einen Termin wartet.
Die AOK Rheinland/ Hamburg hat im Rahmen einer Studie im Juni 2011 rund 800 Arztpraxen telefonisch nach einem Untersuchungstermin, kein Notfall, gebeten. Dabei gaben sich die AOK-Mitarbeiter einmal als Privatpatienten aus, beim zweiten Anruf als gesetzlich Versicherte. Das Ergebnis: Beim Kardiologen müssen Kassenpatienten im Schnitt rund 71 Tage auf einen Termin warten, Privatpatienten 19 Tage. Der Radiologe vergibt Termine an gesetzlich Versicherte nach 46 Tagen, an Privatpatienten nach sieben Tagen. Beim Augenarzt ist das Verhältnis 37 zu 16 Tagen.
Die Versorgungslücken haben nichts mit einem Ärztemangel zu tun. Mal abgesehen von einigen wenigen Gebieten im Osten, gibt es in Deutschland genügend Mediziner. Vielmehr liegen die Schwierigkeiten im deutschen Gesundheitssystem begründet. So sind Kassenleistungen streng reglementiert. Dagegen können Ärzte durch Zusatzleistungen und bei Behandlungen von Privatpatienten sehr viel mehr Geld verdienen. Für letztere können sie oft doppelt so hohe Rechnungen stellen. Schätzungen zufolge können die Mediziner 30 Prozent, in manchen Fällen sogar bis zu 50 Prozent, mehr Umsatz durch Privatpatienten erwirtschaften. Die AOK beklagt, dass es dagegen noch keine wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten gibt.
___________________________________________________________________________________________________________________________
18.07.2011
Garantiezinssenkung: Wer sich nicht schnell informiert, muss gegebenenfalls auf mehrere tausend Euro verzichten.
Nur jedem fünften Deutschen ist klar, dass der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen im kommenden Jahr sinken wird.
Wer aber dieses Jahr noch einen Vertrag abschließt, kann über die Jahre mehrere tausend Euro zusätzlich einstreichen.
Die Bundesbürger haben Aufklärungsbedarf beim Thema Garantiezinssenkung: Nur 18 Prozent der Befragten wissen, dass sich der Garantiezins
für klassische Lebens- und Rentenversicherungen im kommenden Jahr verändern wird.
Vor allem in der Bevölkerungsgruppe der 18- bis 30-Jährigen weiß nur jeder Zwanzigste Bescheid.
Von Januar 2012 an sinkt der Garantiezins für Altersvorsorgeprodukte von 2,25 auf 1,75 Prozent. Das bedeutet, dass Versicherungsunternehmen
ihren Kunden höchstens noch einen garantierten Zinssatz von 1,75 Prozent versprechen können (DAS INVESTMENT.com berichtete).
Der niedrige Zins gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wer darüber nachdenkt, eine klassische Lebens- oder Rentenversicherungen abzuschließen, sollte das in seine Überlegung mit einbeziehen.
Denn bei einer Laufzeit über 20 oder 30 Jahre kann ein halber Prozentpunkt Unterschied große Auswirkungen haben.
„Vor allem der Zinseszins ist nicht zu unterschätzen. Bei einem halben Prozentpunkt kann dieser über die Jahre eine höhere Leistung von mehreren tausend Euro bewirken.“, meint Béla Anda.
Von: Anne Nitzpan
___________________________________________________________________________________________________________________________
14.07.2011
Der Nachweis eines Einbruchdiebstahls ist nicht immer leicht zu erbringen. Liegen keine Einbruchspuren vor, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Nachweis des äußeren Bildes in Form eines Nachschlüsseldiebstahls zu führen. Dazu muss er konkrete Umstände nachweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Täter einen Nachschlüssel benutzt hat.
Sind nicht versicherte Begehungsarten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, ist von einem Einbruchdiebstahl auszugehen, auch wenn nicht konkret gesagt werden kann, wie sich der Täter den Zugang zum Gebäude verschafft hat. Andererseits ist die Führung des Nachweises zu verneinen, wenn eine nicht versicherte Begehungsart zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie eine versicherte.
Letzteres ist nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, 11.5.2010 – 7 O 368/09) der Fall,
wenn es insgesamt acht richtige Schlüssel gibt,
wenn es nicht lebensfremd erscheint, dass einer der Mitarbeiter des Betriebes bzw. bei einem Besuch in der Wohnung jemand einen Schlüssel an sich genommen hat, um ihn nach der Tat zurückzubringen,
wenn für diese Vorgehensweise auch spricht, dass angesichts der notwendigen Schlüsselkarte es für die Täter zumindest schwierig sein dürfte, einen Nachschlüssel zu fertigen und
wenn ferner die Tatausführung während der relativ kurzen urlaubsbedingten Abwesenheit des Versicherungsnehmers für die Insiderkenntnis des Täters spricht.
___________________________________________________________________________________________________________________________
11.07.11
Von Friederike Krieger
Wer im Ausland ein Auto ausleiht, sollte vorher die Bedingungen in Hinblick auf den Versicherungsschutz genau prüfen. Die Absicherung lässt oft zu wünschen übrig. Zusatzpolicen sind vonnöten. Doch die sind häufig kostspielig.
Ob eine ausgedehnte Reise in die USA oder ein kurzer Trip nach Mallorca – auch im Urlaub wollen die Deutschen ungern auf das Auto verzichten und nehmen sich deshalb einen Mietwagen. Doch bei Schäden können hohe Kosten anfallen.
Eine Haftpflichtpolice für Schäden, die der Fahrer Dritten zufügt, und eine Basisdeckung für Schäden am Leihwagen sind in den meisten Mietwagenangeboten schon enthalten. Doch die Eigenschadendeckung ist oft nicht umfangreich: Wer einen Mietwagen zu Schrott fährt, muss eine Selbstbeteiligung zahlen, die je nach Fahrzeugkategorie bis zu 2000 Euro betragen kann. Es gibt zwar zahlreiche Angebote, die eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung versprechen. “Oft sind hier aber viele Teile am Wagen wie Scheiben, Reifen oder Unterboden vom Leistungsspektrum ausgeschlossen”, informiert Manuel Belan vom ADAC.
Die Kosten, um eine Selbstbeteiligung im Schadenfall zu vermeiden, sind oft happig. Wer bei der Autovermietung Hertz einen VW Golf in Barcelona für drei Tage mietet, zahlt 81 Euro für den Mietwagen und 63,72 Euro, um die Selbstbeteiligung von 775 Euro auf null zu reduzieren. Die Mietwagenanbieter geben die Selbstbeteiligungsdeckungen in der Regel nicht an Versicherer weiter, sondern tragen die Schäden selbst. “Wir kalkulieren die Preise hierfür auf Basis der Risiken beziehungsweise der durchschnittlichen Regulierungskosten, die uns für Schäden am Fahrzeug entstehen”, so Hertz.
Andere halten die Preispolitik der Mietwagenanbieter bei den Selbstbeteiligungsdeckungen für Geldschinderei. “Das ist wie bei Billigfliegern. Der Preis für die Reise selbst ist wegen der hohen Konkurrenz niedrig, das Geld wird mit den Nebenleistungen verdient”, sagt ein Sprecher von Leihwagenversicherung.de. Das Unternehmen bietet seit Februar 2011 separate Deckungen gegen Selbstbeteiligungen an, die der Kunde getrennt von seinem Mietwagen über das Internet abschließen kann. Pro Tag kostet die Police innerhalb Europas 4,49 Euro, eine Jahrespolice gibt es für 54,99 Euro. Der Eigenanteil ist bis zu 3500 Euro versichert. Hinter der Marke steckt das britische Unternehmen Halo Insurance. Es entwirft und vermarktet die Policen. Risikoträger in Deutschland ist Chubb, Roland übernimmt die Schadenbearbeitung.
Das Angebot sei zwar eine kostengünstige Alternative, aber es gebe noch keine Erfahrungswerte, sagt Belan vom ADAC. “Es bleibt abzuwarten, wie gut die Regulierung und der Service im Schadenfall sind”, sagt er.
Ob separate Police oder Deckung vom Mietwagenanbieter – Fahrer, die im Ausland einen Wagen mieten, sollten auf jeden Fall die Selbstbeteiligung ausschließen, rät Belan. Die Gefahr, bei Schäden über den Tisch gezogen zu werden, sei groß. “Oft verlangen die Vermieter schon bei kleinsten Kratzern utopisch hohe Summen.” Er rät, einen Mietwagen noch vor dem Urlaub von Deutschland aus zu buchen und die Bedingungen dabei genau zu prüfen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
07.07.2011
Die Bundesbürger verschätzen sich gewaltig, wenn es um die Gefahr geht, berufsunfähig zu werden. Wie eine Umfrage zeigt, sehen nur 13 Prozent der Berufstätigen in Deutschland für sich persönlich dieses Risiko. Damit bewegen sie sich fernab der Realität.
Beruf-Arzt-BU-PKV-127×150 in Berufsunfähigkeit: Deutsche unterschätzen RisikenDenn jeder fünfte Arbeitnehmer scheidet heute vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus, weil er aus gesundheitlichen Gründen den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist. Diese Zahl nennt zumindest der Versicherer Continentale, der die Einschätzungen der Bevölkerung anhand einer repräsentativen Umfrage einem Reality-Check unterzogen hat.
Das Ergebnis der Studie sei “erschreckend”, so das Unternehmen. So wüssten beispielsweise lediglich 27 Prozent der 936 von TNS Infratest Befragten, dass psychische Erkrankungen mittlerweile die Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind. Und dies seien bei Weitem nicht die einzigen Wissenslücken rund um das existenzielle Risiko.
Dass die Risiken unterschätzt werden, macht sich natürlich auch bei der Prävention bemerkbar: 75 Prozent der Deutschen sorgen nur unzureichend gegen Berufsunfähigkeit vor. Ein weiterer Grund für die geringe Anzahl sind laut Continentale falsche Informationen über die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vorsorge mit Immobilienbesitz und Sparstrumpf?
Zwar sagen 65 Prozent der Befragten, solche Policen seien als Schutz geeignet. Ebensoviele meinen dies aber auch von der Unfallversicherung. Mit 68 Prozent halten die meisten “Sparen” für eine geeignete Vorsorgeform, 64 Prozent den Erwerb von Immobilien, 54 Prozent den Abschluss einer Lebensversicherung und 45 Prozent den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.
“Dies ist ein alarmierendes Ergebnis, denn fast die Hälfte der Befragten sagt ebenfalls, sie hätten bereits auf andere Weise als mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt. Offenbar glauben viele, dass allgemeine Vorsorgemaßnahmen wie eine irgendwie geartete Versicherung, Immobilienbesitz oder der Sparstrumpf gegen alle möglichen Risiken absichern”, sagt Continentale-Chef Dr. Dr. Michael Fauser.
Ein weiterer Grund, der aus Sicht von mehr als der Hälfte der Nicht-Versicherten gegen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung spricht, ist der Preis. Relativiert wird diese Einschätzung allerdings durch die konkrete Abfrage der Ausgabebereitschaft: So sagen immerhin 35 Prozent, dass sie 25 Euro oder mehr pro Monat für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auszugeben bereit wären.
“Das hohe Maß an Fehlinformationen zu den Themen Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsversicherung ist besorgniserregend. Es zeigt aber auch, dass Versicherer und Vermittler die wichtige Aufgabe haben, die Bevölkerung zum Thema Berufsunfähigkeit noch intensiver zu beraten und sie für die Problematik stärker zu sensibilisieren”, so Fauser. (hb)
___________________________________________________________________________________________________________________________
04.07.2011
Aktuare wollen transparentere Tarife
Versicherungsmathematiker fordern einen neuen Mechanismus für Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Sie weisen den Vorwurf zurück, bei den Privaten würden die Beiträge stärker steigen als bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Private Krankenversicherer sollten ihre Beiträge künftig regelmäßig zum 1. Januar anpassen. Das schlägt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) vor, der Zusammenschluss der Versicherungsmathematiker. “Das würde es ermöglichen, die Beitragsentwicklung zu glätten und erhebliche Sprünge zu vermeiden”, sagte Heinz-Werner Richter vom Vorstand der DAV, im Hauptberuf Vorstandsmitglied der Barmenia Versicherungsgruppe. Für die dafür notwendigen Gesetzesänderungen gebe es aber keine politische Akzeptanz.
Starke Prämienerhöhungen bringen die PKV-Unternehmen immer wieder in die Kritik. Bislang dürfen – und müssen – die Unternehmen die Beiträge erhöhen, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben die kalkulierten um einen bestimmten Prozentsatz überschreiten. Dieser sogenannte auslösende Faktor beträgt bei den meisten Versicherern fünf oder zehn Prozent. Auch Änderungen in den Sterbewahrscheinlichkeiten sind ein auslösender Faktor für Prämienanpassungen.
Es wäre sinnvoll, diese Mechanik abzuschaffen und stattdessen die Prämien zu jedem Jahresanfang zu kalkulieren, sagte Christian Hofer vom DAV-Vorstand. “Das wäre auch ein Schritt, um die Tarife transparenter und vergleichbar zu machen.” Gleichzeitig würde es den Aufwand für die Unternehmen reduzieren.
Aktuare bestreiten, dass die Beiträge für privat Versicherte … Aktuare bestreiten, dass die Beiträge für privat Versicherte stärker steigen als für Kassenpatienten
Die Aktuare haben ein Gutachten zur Beitragsentwicklung in der PKV erstellt, das sie jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Darin setzen sie sich mit einer Studie des Berliner Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) zum Wettbewerb in der PKV auseinander. Nach der Untersuchung des IGES sind die die Prämien in der privaten Vollversicherung von 1997 bis 2008 im Schnitt um 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen, während es in der GKV 2,4 Prozent jährlich waren.
“Solche Beitragsvergleiche hinken, weil es um zwei unterschiedliche Systeme geht”, sagte Richter. “Wenn schon ein Vergleich, dann muss er auf einer einheitlichen Basis erfolgen.” Das habe das IGES aber nicht gemacht. Die Berechnungen hätten weder die Leistungskürzungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz noch die Belastung der Versicherten durch die Einführung der Praxisgebühr oder die Bundeszuschüsse für die GKV berücksichtigt. Bei der Betrachtung der Prämienentwicklung in der PKV sei außer Acht geblieben, dass die Unternehmen seit 2000 gesetzlich verpflichtet sind, einen zehnprozentigen Beitragszuschlag zur Dämpfung der Prämienentwicklung im Alter erheben.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren haben die Aktuare für den Zeitraum 1997 bis 2009 eine jährliche Beitragssteigerung von 3,3 Prozent für die PKV und von 3,1 Prozent für die GKV errechnet.
Diese Werte zeigten das eigentliche Problem beider Systeme, sagte Richter. “Mit der Steigerung von drei Prozent liegen wir über der allgemeinen Inflationsrate.” Grund sei die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, die sogenannte medizinische Inflation.
___________________________________________________________________________________________________________________________
01.07.2011
Die Deutschen sind mit Blick auf ihre Altersvorsorge wieder optimistischer gestimmt, wie eine Auswertung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) ergeben hat. So verbleibt der Deutschland Trend Vorsorge auch im zweiten Quartal 2011 mit 114 Punkten auf dem höchsten Wert seit Beginn der Messung im Jahr 2009. Entsprechend ist auch die Bereitschaft gestiegen, zusätzlich für das Alter zu sparen.
Die deutschen Bundesbürger schauen wieder vertrauensvoller in die Zukunft. Selbst die gesetzliche Rente wird als so sicher eingeschätzt wie zuletzt vor einem Jahrzehnt. Weiterhin wird jedoch die private und betriebliche Altersvorsorge als vertrauenswürdiger beurteilt. Die Bereitschaft, in den nächsten zwölf Monaten mehr in die eigene Vorsorge zu investieren, erzielt mit 27 Prozent den höchsten Stand seit einem Jahr.
Vier von zehn Befragten (38 Prozent) haben noch nicht vorgesorgt und wollen das auch nicht in Jahresfrist beginnen. Ein unerwarteter Geldsegen könnte jedoch das Sparverhalten ändern: Ab einem zusätzlichem Betrag von drei Monatsgehältern würde ein Großteil angespart: Je kleiner die Summe, desto größer der Anteil, der in Konsum fließt; je größer der Betrag, umso mehr davon würde zurückgelegt.
Länger Arbeiten für Gros keine Option!
Auch wenn nur knapp jeder Dritte davon ausgeht, seinen Lebensstandard im Alter halten oder steigern zu können, sind lediglich 21 Prozent bereit, dafür länger im Leben zu arbeiten. 44 Prozent wollen sich im Ruhestand lieber einschränken, 34 Prozent schon jetzt ihre Ausgaben reduzieren und mehr sparen.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) berichtet regelmäßig jedes Quartal über Stimmungen und Aktivitäten der Bevölkerung zum Thema Vorsorge. Für den vierzehnten Trendbericht wurden 1.056 Erwerbstätige zwischen 18 und 65 Jahren vom 15. bis 22. Juni 2011 befragt. Der aktuelle “DIA Deutschland-Trend-Vorsorge” steht unter http://www.dia-vorsorge.de als Download zur Verfügung. (ir)
Quelle: FONDS professionell
___________________________________________________________________________________________________________________________
30.06.2011
Von Christoph Rottwilm
Rauf oder runter? Den asiatischen Börsen fehlt zurzeit die klare Richtung
Viele Börsen in Asien zählten zu den Outperformern der vergangenen Jahre. Inflationssorgen und geringere Wachstumsaussichten haben ihnen jedoch zuletzt einen Dämpfer verpasst. Jetzt ist die Frage: Ist das Ende der Rally erreicht, oder ergeben sich neue Chancen zum Einstieg?
Hamburg – Die Anleger von Investmentfonds, die in asiatische Aktien investieren, machen gerade eine schwierige Zeit durch. Kaum eine wichtige Börse in Fernost, die in den vergangenen Monaten nicht Verluste gemacht hätte. Der Hang Seng Index (HSI) in Hongkong etwa fiel seit Ende vergangenen Jahres von mehr als 25.000 Punkten auf zuletzt zeitweise unter 22.000. Mit dem BSE Sensex in Mumbai, Indien, ging es im gleichen Zeitraum von 21.000 auf weniger als 18.000 nach unten. Der die gesamte Region umfassende MSCI Asia Pacific excluding Japan schließlich gab seit Anfang Mai um mehr als 5 Prozent nach.
Für viele Fondskunden dürfte das eine neue Erfahrung sein. Denn die meisten Börsen in Asien erwiesen sich in den vergangenen Jahren als verlässliche Renditelieferanten. Auf durchschnittlich bis zu 15 Prozent kamen Fonds mit dem Investitionsziel “Asien ex Japan” in den vergangenen fünf Jahren.
Der Hauptgrund für den plötzlich fehlenden Schwung an Asiens Börsen lässt sich Experten zufolge in einem Wort zusammenfassen: Inflation. In Ländern wie China und Indien sind die hohen Steigerungsraten der Konsumentenpreise zu einem ernsthaften Problem geworden. In China erreichte die Teuerung im Mai mit 5,5 Prozent den höchsten Wert seit drei Jahren. In Indien ist die Situation noch dramatischer, dort steigen die Preise in einigen Bereichen um 10 Prozent und mehr pro Jahr.
Wachstumsaussichten verschlechtern sich
Die Folge: Die Notenbanken, die sich, um das Wirtschaftswachstum der aufstrebenden Länder nicht zu stören, lange ruhig verhalten hatten, sehen sich nun doch gezwungen, auf die Bremse zu treten. Allein die indische Zentralbank hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2010 bereits zehn Mal angehoben.
Was das bedeutet, lässt sich in jedem ökonomischen Lehrbuch nachlesen: Nicht nur die Geldentwertung lässt nach, sondern auch die Kreditnachfrage. Und das verpasst dem gesamten Wirtschaftswachstum üblicherweise einen Dämpfer.
Die Analysten von Goldman Sachs haben bereits darauf reagiert und ihre Vorhersage für das chinesische Wirtschaftswachstum in diesem und dem folgenden Jahr reduziert. Statt um 10 Prozent werden die Wirtschaft der Volksrepublik 2011 lediglich um 9,4 Prozent zulegen, schreiben die US-Banker in ihrem jüngsten Researchbericht. Im kommenden Jahr sei statt mit 9,5 nur noch mit 9,2 Prozent Plus zu rechnen. Auch die schwierige Situation in den USA, mit horrenden Staatsschulden und einer nach wie vor schwächelnden Wirtschaft, sowie die steigenden Rohölpreise führen die Goldman-Sachs-Fachleute als Gründe für ihre Zurückhaltung in Bezug auf China an.
Und die Konsequenzen haben sie ebenfalls bereits berechnet: Die Gewinne der Unternehmen werden weniger stark steigen, als bislang angenommen, und die Aktienkurse entsprechend langsamer zulegen.
“Die Inflationssorgen machen sich an den Aktienmärkten bemerkbar”, bestätigt Jürgen Maier, Fondsmanager für Emerging Markets Aktien bei Raiffeisen Capital Management in Wien. “Wir sind aber zuversichtlich, dass das schlimmste bald überstanden sein wird.” Wie viele Experten glaubt auch Maier, dass der Preisauftrieb seinen Höhepunkt im Sommer dieses Jahres erreichen wird. Danach, so der Fondslenker, sollten die Maßnahmen der Politik Wirkung zeigen und für Entspannung sorgen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
28.06.2011
Die Abgeltungssteuer kommt Millionen von Sparern teurer zu stehen, als sie müsste. Fast 15 Prozent der Deutschen zahlen unnötig Steuern auf Zinseinnahmen, weil sie für ihre Geldanlagen keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben.
Millionen Deutsche zahlen zuviel. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Bank of Scotland. Mit 29 Prozent ist der Anteil derer, die keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, bei jüngeren Menschen zwischen 18 und 29 Jahren besonders groß.
“Jedem Sparer steht ein Freibetrag zu, für den keine Steuern fällig werden. Zinsempfänger sollten, um Steuergeschenke an den Staat zu vermeiden, ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Das ist am Effizientesten und sichert die Steuerersparnis”, sagt Bertil Bos, Managing Director der Bank of Scotland in Deutschland.
Ohne Erteilung des Freistellungsauftrags könne Geld verloren gehen, da nicht jeder Sparer wisse, wie die Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann. Oft genug werde dies auch vergessen.
Der sogenannte Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit 801 Euro pro Sparer, für Verheiratete sogar 1.602 Euro. Die Umfrage der Bank of Scotland zeigt, dass besonders viele Menschen in Bremen (27 Prozent), Sachsen-Anhalt (24 Prozent) und Baden-Württemberg (20 Prozent) keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben. In Bayern (vier Prozent), Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und dem Saarland (jeweils elf Prozent) liegt die Zahl hingegen unter dem Durchschnitt.
Insgesamt geben 80 Prozent der Befragten an, dass sie ihre Zinsen von der Abgeltungssteuer freigestellt haben: 37 Prozent haben einer Bank, 43 Prozent mehreren Banken einen Auftrag dazu erteilt. (hb)
___________________________________________________________________________________________________________________________
24.6.2011
Die in der privaten Krankenversicherung verbreiteten Angebote der Einsteigertarife mit sehr günstigen Beiträgen sind nach Ansicht des Analysehauses Franke und Bornberg kritisch zu sehen, weil der günstige Preis mit Leistungen erkauft wird, die teilweise unter dem gesetzlichen Niveau liegen. Manche Tarife könnten sich zudem in der Zukunft als zu knapp kalkuliert herausstellen, überproportionale Beitragsanpassungen sind dann vorgezeichnet.
Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG hat die in der Branche schwärende Diskussion über Billigangebote in der substitutiven Krankenversicherung mit ihrer Ankündigung angeheizt, die vor knapp drei Jahren erst eingeführten Tarife auf Kampfpreisniveau Ende des Jahres für den Neuzugang zu schließen (VersicherungsJournal 22.6.2011). Die Erfahrungen mit einer besonders preissensiblen Kundenklientel sind offenbar anders ausgefallen als erwartet.
Missverständnisse vorprogrammiert
Das Analysehaus Franke und Bornberg GmbH warnt noch aus einem anderen Grund vor solchen Tarifangeboten. Ihrer Ansicht nach ist den Kunden oft nicht bewusst, dass sie es bei Einsteigertarifen mit einer Krankenversicherung zu tun haben, die oft nicht einmal das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichen.
Dabei gibt es ohnehin einzelne Leistungen, die außer beim Basistarif in der privaten Krankenversicherung kaum zu haben sind, in der GKV aber zum Leistungsumfang gehören (VersicherungsJournal 15.4.2009).
WERBUNG
Was beim Einsteigertarif fehlt
Franke und Bornberg definiert als Einsteigertarif, wenn eine private Krankenversicherung nicht mindestens ausnahmslos alle Merkmale eines „Standardschutzes“ aufweist. Darunter wiederum fallen Erstattung von Psychotherapie, eine generelle Erstattung von Krankenfahrstühlen, die stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer sowie mindestens 60 Prozent Ersatz von Zahnersatz.
Nach den Erkenntnissen von Franke und Bornberg fehlen bei Einsteigertarifen häufig in der GKV übliche Leistungen wie ambulante und/oder stationäre Psychotherapie, ambulante Transporte, künstliche Befruchtung, Kuren und Rehabilitations-Maßnahmen. Außerdem werden Zahnersatz-Leistungen in den ersten Jahren durch eine starke Staffelung erheblich beschränkt.
Gegenüber normalen Vollversicherungen sparen die Krankenversicherer bei ihren Einsteigertarifen besonders häufig bei Heilpraktiker-Leistungen, Arznei- und Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln, beim Zahnersatz hinsichtlich Erstattungshöhe und der Übernahme von Implantaten. Auch wird häufig der Erstattungssatz nach den jeweiligen Gebührenordnungen beschränkt.
Franke und Bornberg warnt weiter davor, dass mancher Billigtarif so knapp kalkuliert ist, dass zumindest keine Spielräume für Kulanzen bestehen, insbesondere aber auch später überdurchschnittliche Beitragsanpassungen zu erwarten sind.
Sorgfältige Beratung und Dokumentation
Das größte Problem dürfte aber sein, dass sowohl Ärzte als auch Kunden nicht ausreichend über solche Leistungsbegrenzungen informiert sind. Der Kunde wird unter Umständen von Eigenanteilen überrascht, die er bei ärztlicher Behandlung übernehmen muss.
Deshalb empfiehlt Franke und Bornberg dringend, beim Verkauf von Einsteigertarifen eine besonders sorgfältige Beratung durchzuführen und zu dokumentieren. Der Kunde sollte die Leistungseinschränkungen gegenüber Normaltarifen genau erklärt erhalten, wobei die finanzielle Tragweite am besten an Beispielen wie einer schweren Erkrankung oder einer Zahnbehandlung vorzurechnen ist.
Ganz besonders wichtig: Der Einsteiger-Tarif sollte eine Wechseloption enthalten, um ohne erneute Gesundheitsprüfung einen Vollversicherungs-Tarif mit Normalleistungen wählen zu können.
Beitrag allein ist ein schlechtes Auswahlkriterium!
Helfen kann dem Kunden aber auch schon, wenn ihm der Preisunterschied zwischen einem Einsteiger- und einem Standardschutz-Tarif aufgezeigt wird. Fast alle Krankenversicherer haben Einsteigertarife.
Für Frauen sind in den meisten Fällen die Einsteigertarife teurer – aber nicht in allen, denn die beiden günstigsten Angebote von DKV und LKH werden nur von einem einzigen Männer-Angebot (HanseMerkur) unterboten.
Auch bei den Frauen-Tarifen sind die Unterschiede zu den günstigsten Standardschutz-Tarifen oft nicht so groß, als dass sie nicht auch für preissensible Kunden die bessere Wahl darstellen. So zahlt eine Frau beispielsweise bei der Nürnberger nur rund 41 Euro im Monat mehr für die Tarifkombination HAT und SZ2, womit nach der Definition von Franke und Bornberg das Standardschutz-Niveau sowie ein besseres Rating erreicht werden. Zwei weitere Standardschutz-Tarife von Continentale und Hallesche übersteigen nur knapp die Grenze von 300 Euro Monatsbeitrag.
___________________________________________________________________________________________________________________________
23.06.2011
Einen Riester-Vertrag zu “übersparen” lohnt sich. Wer mehr einzahlt als für den Anspruch auf Zulagen verlangt, kann Steuern sparen. Darauf weist die Aktion “Finanzwissen für alle” der Fondsgesellschaften hin. Die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr erhalten alle Sparer, die pro Jahr maximal vier Prozent ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr bzw. 2.100 Euro in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Wer mehr hineinstecken will, erhält zwar keine höhere Zulage. Es gilt aber eine besondere steuerliche Regelung, die im Vergleich zum ungeförderten Sparen Vorteile bietet: Die Auszahlung wird besteuert wie eine Kapital-Lebensversicherung. Sparer müssen also den Gewinn nur mit dem halben Steuersatz versteuern – Bedingung dafür ist, dass das Geld nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und erst nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt wird. Die Sparer zahlen somit einen Steuersatz, der unter den 25 Prozent Abgeltungsteuer liegt, die ansonsten auf Kapitalerträge anfallen. Wichtig zu wissen: Auch für das Überzahlen gilt die Riester-Garantie auf Kapitalerhalt.
___________________________________________________________________________________________________________________________
22.06.2011
Optiker verkaufen Kunden gern spezielle Brillenversicherungen. Die Leistungen bei solchen Policen sind aber oft begrenzt und meist nicht ohne Haken. Die meisten Schäden muss der Optiker im Rahmen der Mängelgewährleistung ohnehin kostenlos reparieren. von Friederike Krieger
Dortmunds Meistertrainer Jürgen Klopp hielt seine Brille für unzerstörbar. Nach dem 3:1 über den FC Bayern wurde er eines Besseren belehrt. Als Mannschaftskapitän Nuri Sahin voller Überschwang in die Meute jubelnder Spieler sprang, gingen die Brillengläser des Trainers zu Bruch.
Zerstört ein anderer die eigene Sehhilfe, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. War der Brillenträger selbst unachtsam, bleibt er auf den Kosten für eine Neuanschaffung oft sitzen. Einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nur noch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und stark Sehbehinderte. Private Krankenversicherer übernehmen die Kosten für eine neue Brille zwar auch für Erwachsene, allerdings oft nur im begrenzten Umfang. Neue Augengläser kosten laut dem Zentralverband der Augenoptiker durchschnittlich 372 Euro. Bei einer Gleitsichtbrille können es auch mehr als 1000 Euro sein.
Der Abschluss einer speziellen Brillenversicherungen scheint da verlockend. In der Regel wird den Kunden gleich beim Brillenkauf ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Die Optikerkette Apollo etwa bietet ihren Kunden in Kooperation mit der zur Munich Re gehörenden Ergo Direkt Brillenpolicen an. Geht die Sehhilfe zu Bruch oder verloren, zahlt der Versicherer die Reparatur beziehungsweise eine neue Brille. Die zwei Jahre laufende Police kostet zwischen 10 und 45 Euro, je nach Wert der Brille. Seit Beginn der Kooperation im Jahr 2001 haben Apollo-Kunden rund 3,5 Millionen Brillenpolicen abgeschlossen.
“Die Leistungen der Versicherungen sind oft begrenzt”, kritisiert Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Bei der Apollo-Police muss der Kunde bei einer Beschädigung 20 Prozent der Kosten selbst tragen, bei Verlust bekommt er nur 50 Prozent des Kaufpreises der alten Brille erstattet. Zudem endet der Vertrag im Schadenfall. Die meisten Schäden, die in den ersten zwei bis drei Jahren auftreten, müsse der Optiker im Rahmen der Mängelgewährleistung ohnehin kostenlos reparieren, so Köster. Dazu brauche der Kunde keine Police. “Ab einem bestimmten Alter passt man auf seine Brille auf”, glaubt er. “Und nach drei Jahren kauft man sich ohnehin eine neue.”
Auf diese Kundschaft hat es der Optiker Fielmann mit seiner Brillenversicherung abgesehen, die er in Kooperation mit der Hanse Merkur anbietet. Schließt der Kunde den Vertrag ab, hat er sofort und dann wieder nach Ablauf von zwei Jahren Anspruch auf eine neue, kostenlose Brille. Zudem leistet der Versicherer bei Sehstärkenveränderungen und Beschädigung der Sehhilfe, nicht aber bei Verlust. Die Police kostet 10 Euro jährlich. Hat der Kunde eine Gleitsichtbrille, muss er 50 Euro zahlen. 4,9 Millionen Verträge hat Hanse Merkur bereits im Bestand, monatlich kommen weitere 20.000 hinzu.
Der Haken: Eine kostenlose neue Brille gibt es nur aus dem Nulltarifsegment bei Fielmann. Will der Kunde eine andere Sehhilfe, übernimmt die Versicherung nur einen Bruchteil der Kosten: bei normalen Brillen 15 Euro, bei Gleitsichtbrillen 70 Euro. Nur im Fall einer Sehstärkenveränderung oder bei Beschädigung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Abschluss des Vertrags stockt Fielmann die karge Versicherungsleistung auf 70 Prozent des Kaufpreises der versicherten Brille auf.
___________________________________________________________________________________________________________________________
20.06.2011
Die private Rentenversicherung gerät bei vielen Bürgern immer mehr in den Hintergrund. Insbesondere Geringverdiener und die junge Generation vernachlässigen die Absicherung ihres Lebensabends.
Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung der Union Investment. Hielten es im ersten Quartal 2010 noch drei Viertel der Befragten für notwendig, sich mit dem Thema zu befassen, so fiel der Wert nun auf 66 Prozent.
Weiterhin zeigt sich, dass das Interesse an der mit der Höhe des Einkommens zunimmt. So beschäftigt sich die Mehrheit der Menschen (78 Prozent) mit einem Einkommen von über 3.100 Euro mit einer zusätzlichen Einkommensquelle für das Alter. In der Gruppe der weniger gut Verdienenden, mit einem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 1.300 und 2.300 Euro, waren es dagegen rund 53 Prozent. Beläuft sich das Einkommen auf unter 1.300 Euro, befasst sich nur noch knapp ein Drittel mit der privaten Vorsorge. Dabei sind sich, laut Umfrage, fast zwei Drittel der Befragten über die Notwendigkeit derselben bewusst.
Ein ähnliches Bild zeigt sich in der Generation der Anleger im Alter zwischen 20 und 29 Jahren. Von 65 Prozent hat sich hier nicht einmal die Hälfte sich mit der Thematik auseinandergesetzt. Als Grund gab die Mehrheit der Befragten an, über zu wenig Geld für die Vorsorge zu verfügen.
| Beschäftigung mit der privaten Altersvorsorge | ja | eventuell | nein |
|---|---|---|---|
| 2. Quartal 2011 | 66% | 17% | 17% |
| 1. Quartal 2011 | 68% | 14% | 18% |
| 4. Quartal 2010 | 71% | 13% | 16% |
| 3. Quartal 2010 | 71% | 12% | 17% |
| 2. Quartal 2010 | 74% | 12% | 14% |
| 1. Quartal 2010 | 75% | 11% | 14% |
| Quelle: Union Investment, 2011 |
___________________________________________________________________________________________________________________________
20.06.2011
Die Einführung der Rente mit 67 schafft jetzt Handlungsbedarf: Wer 2011 einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag abschließt, darf mit 60 Jahren in Rente gehen, wer 2012 abschließt, kommt erst mit 62 förderunschädlich an seine private Altersrente. Der Ausverkauf beginnt.
Erst mit 67 in Rente? So lange arbeiten? Das wollen die wenigsten Arbeitnehmer. Tatsächlich liegt das Renteneintrittsalter in Deutschland im Durchschnitt viel niedriger: Frauen gehen mit 62 Jahren in Rente und Männer bereits mit 61. Dennoch hat die Bundesregierung die Einführung der Rente mit 67 Ende 2010 erneut bestätigt. „Die Maßnahme ist notwendig und vertretbar, weil sie die Lasten der demografischen Entwicklung gerecht zwischen den Generationen verteilt“, betont die Regierung. Nun steigt das gesetzliche Regelrenteneintrittsalter ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Diese Anhebung geschieht zunächst um einen Monat pro Jahr. Ab 2024 erfolgt eine Anhebung um zwei Monate pro Jahr. Damit erreichen Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 in Zukunft erst mit 67 das Renteneintrittsalter. Ein früherer Rentenbezug ist – unter bestimmten Voraussetzungen – mit 63 Jahren möglich, allerdings muss dann im Gegenzug ein Abschlag bei der Rente akzeptiert werden. Weniger Rente gibt es aber auf jeden Fall. Dazu Michael Weisbender, Produktmanager bei HDI-Gerling: „Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre entspricht für die Jahrgänge ab 1964 einer Kürzung bei der gesetzlichen Rente um 14,4 Prozent.“ Markus Willmes, Leiter Vorsorge-Produktmanagement bei AXA, ergänzt: „Arbeitnehmer können gegensteuern, indem sie privat vorsorgen. Wer jetzt handelt und richtig spart, hat weiterhin die Option, entspannt mit 60 Jahren in Rente zu gehen.“ Hierauf sollten Makler ihre Mandanten hinweisen.
Förderung nutzen. Der frühe Rentenbeginn ist sogar steuerlich gefördert möglich. Die Instrumente dazu sind vor allem die Riester-Rente und die Basis-Rente. Beide Förderprodukte erlauben einen flexiblen Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr – sofern noch bis zum 31. Dezember 2011 ein Vertrag abgeschlossen wird. Danach ist die Förderung an das 62. Lebensjahr gebunden. Von der Riester-Rente profitieren alle Arbeitnehmer und Beamte sowie weitere Gruppen wie rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld sowie Personen, die Angehörige im Haushalt pflegen. Der Staat fördert diese Form der Altersvorsorge mit 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, steigt die Kinderzulage sogar auf 300 Euro pro Jahr. Und Sparer unter 25 Jahre bekommen zusätzlich eine einmalige Abschlussprämie von 200 Euro. Unterm Strich also eine sehr attraktive Altersvorsorge. Um die volle Zulage zu bekommen, müssen Riester-Sparer jährlich 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro) einzahlen – inklusive Zulagen. Der Eigenbeitrag des Sparers liegt also niedriger.
Bei der Ermittlung des richtigen Eigenbeitrags können Sparer auf die Unterstützung eines Beraters zurückgreifen. Die aktuelle Diskussion um eine Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Zuschüsse belegt, dass viele Sparer hier durchaus noch Informationsbedarf haben. Die Basis-Rente dagegen richtet sich speziell an Selbstständige und Freiberufler, ist aber auch für Gutverdiener ein interessantes Steuersparmodell. Die Beiträge können als Sonderausgaben, separat zum gesetzlichen Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen, steuerlich geltend gemacht werden. Alleinstehende können maximal 20.000 Euro pro Jahr, Ehepaare die doppelte Summe absetzen. Die volle Abzugsfähigkeit gilt allerdings erst in einigen Jahren. In diesem Jahr sind 72 Prozent absetzbar, also 14.400 beziehungsweise 28.800 Euro.
Sowohl für die Riester- als auch für die Rürup-Rente gilt derzeit: Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Wenn nun ab 2012 die Rente mit 67 eingeführt wird, verschiebt sich diese Grenze. Auch hierauf weist Weisbender hin: „Bei Neuverträgen, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, erhöht sich der früheste Rentenbeginn um zwei Jahre.“ Konkret: Bei Riester- und Rürup-Verträgen sowie in der betrieblichen Altersvorsorge von 60 auf 62 Jahre.
___________________________________________________________________________________________________________________________
16.06.2011
Nie gab es eine reichere Erbengeneration: In diesem Jahrzehnt werden einer Studie zufolge 2,6 Billionen Euro vermacht. Aber nur ein kleiner Kreis profitiert.
Bis 2020 werden in Deutschland voraussichtlich Vermögensbestände im Umfang von 2,6 Billionen Euro vererbt. Das ist mehr als ein Viertel des gesamten Vermögens der privaten Haushalte. Dies geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) hervor.
Die Verteilung ist allerdings sehr ungleich: Die meisten Erben erhalten wenig, wenige erhalten viel. Auch gibt es im Osten Deutschlands viel weniger reiche Erbschaften als im Westen.
Der Durchschnittswert einer Erbschaft wird laut DIA in den kommenden zehn Jahren bei 305.000 Euro liegen, pro Erben bei 153.000 Euro. Dabei treiben allerdings vor allem wenige sehr große Erbschaften den Durchschnittswert nach oben. Lässt man nur die obersten zwei Prozent außen vor, sinkt der Durchschnittswert der Erbschaften auf 212.000 Euro, pro Erben auf 106.000 Euro.
In 28 Prozent der Erbfälle geht es demnach um weniger als 25.000 Euro, in neun Prozent der Fälle wird gar kein Vermögen vererbt. Weniger geeignet sind Erbschaften der Studie zufolge als Altersversorgung für die Erben. Gerade Geringverdiener, die nur niedrige Rentenansprüche haben, erben meistens auch wenig.
In der Regel sind Erbschaften, bei denen Immobilien mit im Spiel sind, deutlich wertvoller als andere Erbschaften. Dies ist auch ein wesentlicher Grund, warum Erbschaften im Osten durchschnittlich niedriger ausfallen. Hier werden nur in jedem dritten Erbfall auch Immobilien vererbt, im Westen dagegen in mehr als 50 Prozent der Fälle. Auch sind die Immobilien im alten Bundesgebiet meistens deutlich wertvoller. Auch beim vererbten Geldvermögen schneidet der Osten schlechter ab, doch sind die Ost-West-Unterschiede hier geringer.
Es gebe momentan “die vermögendste Erbengeneration, die Deutschland je gesehen hat”, sagte Braun. Sehr viel mehr werde aber nicht mehr hinzukommen. Dies habe drei Gründe: Die Wachstumsraten in Deutschland seien nicht mehr so hoch wie in früheren Jahrzehnten. Die Menschen müssten mehr in die eigene Altersvorsorge investieren, also bleibe weniger zum Vererben. Schließlich führe die steigende Lebenserwartung dazu, dass die Rentner mehr vom eigenen Vermögen aufbrauchen.
Die Studie umfasst erstmals einen Zehn-Jahres-Zeitraum, in dem die Erblasser ihr Vermögen weitgehend ausschließlich in den Jahren des sogenannten Wirtschaftswunders der Nachkriegszeit erworben haben. Sie konnten anders als vorherige Generationen eine weitgehend ungestörte Vermögensbildung betreiben. Erben sind neben den Partnern der Erblasser viele Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge der sechziger Jahre.
___________________________________________________________________________________________________________________________
14.06.2011
![]() |
Viele betrachten die klassische Lebensversicherung als antiquiertes und unrentables Auslaufmodell. Dabei sind die Renditen noch recht ansehnlich. Der Prototyp der Altersvorsorge steht deutlich besser da, als Kritiker behaupten.
Da wird sich so mancher verwundert die Augen gerieben haben, als der Branchendienst Map-Report vor kurzem die aktuellen Zahlen und Fakten zum Thema Lebensversicherung veröffentlichte. Jene Altersvorsorge also, die von denen, die das Risiko lieben, belächelt, von vielen anderen als antiquiert und unrentabel tituliert und aufs Abstellgleis geschoben wurde. Die Lebensversicherung galt in den vergangenen Jahren gerade bei spekulativen Finanzjongleuren als Auslaufmodel, dem höchstens noch die Ewiggestrigen Aufmerksamkeit schenkten. Doch die Ergebnisse der Map-Report Studie bestätigen, dass das in immerhin rund 91,5 Millionen Lebensversicherungsverträgen angelegte Geld alles andere als dem langsamen Verfall preisgegeben ist.
Trotz der lang anhaltenden Niedrigzinsphase am Anleihemarkt liegen die Ablaufleistungen der Versicherer weiterhin auf einem beachtlichen Niveau. Wer vor zwölf Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, darf sich im Branchenschnitt aktuell über eine durchschnittliche Rendite von rund vier Prozent freuen. 20-jährige Verträge erwirtschaften 5,2 Prozent, bei einer 30-jährigen Laufzeit schlagen sogar 5,8 Prozent zu Buche – wem das immer noch zu konservativ ist, dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen.
Das gilt erst recht, wenn man berücksichtigt, dass diese Verträge die gewaltigen Finanzmarktkrisen der vergangenen zehn Jahre bereits kompensiert haben. Wer hingegen in Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere investiert hatte, musste oft empfindliche Verluste hinnehmen, die sich auch in besseren Zeiten kaum wieder gutmachen lassen.
Der Grund, warum die Lebensversicherung hier die Nase eindeutig vorne hat, sind ihre langen Laufzeiten. Lebensversicherer sind Langzeitinvestoren, die in breit diversifizierten Portfolien den Risikoausgleich in der Zeit nutzen. Da verhält es sich fast so wie beim Marathonlauf. Ein Spezialist auf dieser Strecke teilt sich die Kräfte ein und ist ohne größere Probleme in der Lage, Schwächephasen zu überwinden. Ein 100 Meter-Läufer wird ein kurzes Sprintfeuerwerk zünden und bei der ersten, längeren Steigung ohne Chance auf Erholung zurückfallen – schließlich kennt er nur schnell und geradeaus. Hindernisse sind da nicht eingeplant.
Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass die unverbesserlichen Nörgler der Finanzbranche nun mit der Garantiezins-Keule drohen werden. Doch ehrlich gesagt langweilt mich dieses Argument zunehmend. Die reale Verzinsung zum Ende der Laufzeit liegt in aller Regel sehr deutlich über dem Garantiezins. Hinzu kommt die – ab Beginn der Versicherung – wirksame finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
Wenn nun auch noch die Zentralbanken eine Kursänderung vornehmen und sich von ihrer Niedrigzinspolitik verabschieden, ist es in absehbarer Zeit realistisch, dass der Fall der Renditen nicht nur gestoppt wird, sondern eine überaus positive Entwicklung eintreten wird.
Was bleibt, ist ein optimistischer Blick in die Zukunft. Die Lebensversicherung steht deutlich besser da, als uns die unbelehrbaren Kritiker vormachen wollen.
Ulrich Rüther ist Vorstandsvorsitzender der Provinzial Nordwest Holding
___________________________________________________________________________________________________________________________
Riestern ist kompliziert. Dabei bedeutet Wissen bei der Vorsorge oft bares Geld.

Wer mit einem Riester-Produkt fürs Alter vorsorgt, hat Anspruch auf Fördergeld. Das gilt nicht nur für alle abhängig Beschäftigten und Beamten, sondern auch für Hausfrauen, Studenten und Arbeitslose – denn auch sie können riestern. Belohnt wird die Spardisziplin durch staatliche Zulagen: Wer vier Prozent seines Brutto-Einkommens, maximal 2100 Euro im Jahr einzahlt, dem schenkt der Staat 154 Euro pro Jahr für sich und 185 Euro für jedes Kind. Ist dieses 2008 oder später geboren, werden sogar 300 Euro spendiert.
Alternativ können die Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuerersparnis für den Sparer die günstigere Variante ist. Eine nicht berufstätige Ehefrau kann künftig für 60 Euro im Jahr einen Vertrag abschließen. Der Anbieter garantiert, dass der Sparer mindestens die eingezahlten Beiträge zurückbekommt. Ab dem 60. Lebensjahr, für Verträge ab 2012 ab dem 62. Lebensjahr, kann sich der Sparer den Vertrag auszahlen lassen, allerdings maximal 30 Prozent auf einen Schlag, den Rest gibt es als Rente. Die Auszahlungen müssen jedoch versteuert werden.
Experten fordern, dass ein Informationsblatt die verschiedenen Riester-Produkte und ihre Vor- und Nachteile genau erläutert.
___________________________________________________________________________________________________________________________
10.06.2011
In den letzten Tagen brachen Unwetter in Teilen von Deutschland herein. Sie sorgten für Schäden, wie beispielsweise verbeulte Autos, unterspülte Straßen, vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume. Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten der Unwetterschäden übernimmt.
Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.
Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm.
Die Heilbronner Verbraucherorganisation, Geld und Verbraucher e.V. (GVI), empfiehlt für den Schadensfall:
___________________________________________________________________________________________________________________________
08.06.2011
Will ein Pflegebedürftiger von ihm selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, so sind dabei sowohl Leistungen der Beihilfe, der Pflegeversicherung als auch die einer ergänzenden privaten Pflegezusatz-Versicherung zu berücksichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 14. April 2011 entschieden (Az.: VI R 8/10).
Der pflegebedürftige Kläger (Pflegestufe III) lebte in einem Pflegeheim. Die Kosten für Unterbringung und Pflege wurden ihm teilweise durch die Pflegeversicherung sowie die Beihilfe erstattet.
Den darüber hinausgehenden Betrag wollte der vermögende Kläger als außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 33 EStG von der Steuer absetzen.
Sein Finanzamt war damit zwar grundsätzlich einverstanden. Entgegen der von dem Kläger durchgeführten Berechnung war das Finanzamt jedoch der Meinung, dass bei der Berechnung der außergewöhnlichen Belastung ein Pflegetagegeld zu berücksichtigen sei, welches er aus einer privaten Zusatzversicherung erhielt.
Damit war der Kläger jedoch nicht einverstanden. Er zog daher bis vor den Bundesfinanzhof. Doch ebenso wie in den Vorinstanzen erlitt er auch dort eine Niederlage.
Außergewöhnliche Belastung, aber …
Grundsätzlich, so die Richter des BFH, können Pflegekosten ebenso wie Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung darstellen, die bei der Berechnung der Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden können. Das gilt auch für Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem (Alten-) Pflegeheim.
Als steuermindernd gelten allerdings nur Aufwendungen, welche der Steuerpflichtige endgültig selber zu tragen hat.
Bei der Berechnung müssen daher nicht nur Erstattungen durch die Beihilfe und durch die Pflegeversicherung berücksichtigt werden, sondern auch Leistungen, die ein Steuerpflichtiger aus einer privaten Pflegezusatz-Versicherung erhält. Die Klage wurde daher als unbegründet zurückgewiesen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
03.06.2011
von FOCUS-Online-Redakteur Clemens Schömann-Finck
Mit Buchstaben machen Rating-Agenturen die Kreditwürdigkeit von Schuldnern deutlich. Schlechte Noten haben Folgen für Banken und Versicherungen.
Rating-Agenturen kommt auf den Finanzmärkten eine gewaltige Bedeutung zu: Wenn Staaten oder Firmen eine Anleihe auflegen wollen, kommen sie in aller Regel um eine Beurteilung ihrer Kreditwürdigkeit durch eine der drei großen Agenturen, Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch, nicht herum. AAA steht für eine sehr geringe Ausfallwahrscheinlichkeit, C für eine extrem hohe (Moody’s verwendet eine leicht abgewandelte Symbolik). Je schlechter die Note, desto mehr Zinsen verlangen Investoren für ihr Geld.
Das Urteil der Agenturen hat aber nicht nur Folgen für den Schuldner: Ein Rating von schlechter als BBB- bedeutet, dass die Anleihen ihren Investmentgrad verlieren. Sie gelten als „Ramsch“. Europäische Banken dürfen solche Ramschanleihen nicht mehr bei der Europäischen Zentralbank (EZB) als Sicherheit für Kredite hinterlegen. Zudem müssen sie in der Regel bei jeder Abstufung die Anleihe mit mehr Eigenkapital unterlegen, um dem gestiegenen Risiko gerecht zu werden.
Anleihen müssen umgebucht werden
Bei Versicherungen hat die Abwertung einer Anleihe auf Ramschniveau andere Folgen. Die Anlagevorschriften für das Vermögen besagen, dass Versicherer Staatsanleihen mit Investmentgrad in unbegrenztem Umfang halten dürfen. Verlieren die Papiere diesen Status, müssen sie in eine andere Risikoklasse „umgebucht“ werden. Bis zu fünf Prozent des Vermögens dürfen Versicherer in Ramschanleihen (High-Yield-Anleihen) investieren. Wenn die Quote ausgeschöpft ist, müssen Versicherer ihr Portfolio anpassen und Teile verkaufen. Eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft wies darauf hin, dass das Engagement der deutschen Versicherer in Griechenland bei deutlich weniger als einem Prozent der gesamten Kapitalanlagen liege.
Welches Rating für die Entscheidung Investment- oder Ramschanleihe maßgeblich ist, ist ebenfalls klar geregelt: Wird eine Anleihe nur von zwei Agenturen analysiert, gilt das schlechtere, bei dreien das mittlere, insofern sie aktuell und auf derselben Bewertungsgrundlage beruhen.
___________________________________________________________________________________________________________________________
01.06.2011
68 Prozent der Frauen haben in Finanzangelegenheiten gemeinsam mit ihrem Partner das Sagen. Dabei entscheiden sie sich eher für Sach- als für Lebens- und Krankenversicherungen.
Zum Thema in einer Studie der Allianz wurden 1.122 berufstätige Frauen von 20 bis 60 Jahren zu ihren Versicherungsprodukten befragt. Im Gegensatz zu ihren männlichen Altersgenossen besitzen die berufstätigen Frauen danach deutlich weniger Versicherungen. Lediglich Riester- Rentenverträge (25 Prozent versus 19,5 Prozent) und private Krankenzusatzversicherungen (19 Prozent versus 16,2 Prozent) nennen Frauen deutlich häufiger ihr Eigen als Männer.
In der Wichtigkeit vorn liegt für 66 Prozent der befragten Damen die private Haftpflichtversicherung. Mit 48 und 36 Prozent folgen Hausratversicherung und die Auto-Haftpflichtversicherung. Tatsächlich abgeschlossen haben letztere 52,6 Prozent. Eine Hausratversicherung besitzen 49,7 Prozent der Befragten und die private Haftpflichtversicherung gehört zur Versicherungspalette von 44,3 Prozent der Frauen.
Obwohl die Studienteilnehmerinnen zum Großteil berufstätig sind, halten nur 24 Prozent eine Berufsunfähigkeitsversicherung für notwendig. Nur 18,5 Prozent sind tatsächlich durch ein entsprechendes Produkt abgesichert. Eine eher untergeordnete Bedeutung haben auch die private Rentenversicherung (22 Prozent), die Riester-Rente (11 Prozent), Risikolebensversicherungen sowie Kapitallebensversicherungen (jeweils 9 Prozent).
___________________________________________________________________________________________________________________________
31.05.2011
Die Mitglieder der dem DGV angeschlossenen Golfclubs sind bei der Ausübung des Golfsports über den DGV haftpflicht- und rechtsschutzversichert. Der Versicherungsschutz ist abgestellt auf die spezifischen Belange des Golfsports, so dass sich der einzelne Golfspieler – unabhängig von der zu empfehlenden privaten Haftpflichtversicherung – nicht um die Versicherung der Risiken beim Golfsport bemühen muss. Versicherer ist die Allianz Versicherungs AG.
So weit so gut. Dennoch sind etliche wechselwillige Kunden durch die Diskussionen der letzten Monate verunsichert worden. So war von steigenden Beiträgen die Rede, von überhöhten Gebühren der Versicherungsmakler und vor allem sorgt die Einführung von Unisex-Tarifen für Unruhe. Daher sollte ein möglicher Neukunde alle Punkte in Ruhe einmal durchgehen. Das ein Versicherungsmakler nicht von Danksagungen der Kunden lebt ist klar. Auch dieser hat Unkosten für seine Geschäftstätigkeit und möchte einen Gewinn aus derselben erzielen. Es geht nur darum, ob diese auch angemessen ist. Hier hilft vor allem ein Vergleich. Zahlt ein Kunde bei gleicher Leistung weniger als vorher, ist ein Wechsel anzuraten, unabhängig von der Provision des Vermittlers. Einfach gesagt: Die Provision des Versicherungsmaklers kann dem Kunden eigentlich egal sein, wenn er durch diesen Beiträge sparen kann.
Das Prämien in Zukunft steigen können, sollte ebenfalls klar sein. Ob privat oder gesetzlich versichert, die Deutschen werden allgemein älter und verursachen dadurch auch höhere Kosten. Die Frage ist nur wie hoch die Beiträge steigen werden und ob die vom Kunden gewählte Versicherung die Beiträge überdurchschnittlich erhöhen wird. Hier kann ein Blick auf die Vergangenheit helfen. Eine Assekuranz die in der Vergangenheit über einen langen Zeitraum günstig war, wird dies vermutlich auch in Zukunft sein. Daher sollten Kunden sich für solch eine Versicherung entscheiden.
Vor allem für Frauen ist die Einführung der Unisex-Tarife ein Geschenk. Da Frauen durch Schwangerschaft, Vorsorge und vor allem durch die höhere Lebenserwartung häufiger zum Arzt gehen, waren die Tarife für sie höher. Das soll sich in Zukunft ändern. So darf das Geschlecht bei der Berechung der Prämien keine Rolle mehr spielen und nur andere Faktoren wie der Beruf oder das Alter können zur Berechnung herangezogen werden. Das bedeutet, für Frauen wird es billiger und für Männer teurer.
Lassen Sie sich nicht verunsichern und überprüfen Sie noch heute, natürlich kostenlos und unverbindlich, ob Sie durch die PKV sparen können!
___________________________________________________________________________________________________________________________
Erstmals war der Ombudsmann mit Beschwerden befasst, die im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Versicherers standen. Rund 57.000 Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsverträge waren von der Pleite des niederländischen Versicherers betroffen. Noch nie zuvor seit Bestehen der Bundesrepublik war ein in Deutschland tätiger Kraftfahrtversicherer zahlungsunfähig geworden. Er habe viele Anfragen und Beschwerden von besorgten und verunsicherten Versicherungsnehmern erhalten, erläutert Hirsch. Inhaltlich ging es vor allem um das Bestehen eines Sonderkündigungsrechts der Versicherten, nicht bearbeitete Schadensfällen, die Nichtzahlung trotz Anerkennung der Leistungspflicht und die fehlende Meldung des Schadenfreiheitsrabatts an den Nachversicherer. „Die Versicherten sahen sich mit völlig neuartigen, teilweise dramatischen Problemen konfrontiert“, macht Hirsch die Dimensionen deutlich. Jetzt dürfe nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden, mahnt Hirsch weiter, weil der Insolvenzverwalter von den Kunden, die sofort nach Bekanntwerden der finanziellen Schwierigkeiten ihre Policen fristlos kündigten, die Nachzahlung von Prämien fordert. Insgesamt erreichten 18.357 Beschwerden die Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr, 212 oder 1,2 Prozent mehr als im Jahr 2009. Nach wie vor betrafen die meisten Eingaben die Lebens- und Rentenversicherung, gefolgt von der Rechtsschutzversicherung und der Kfz-Versicherung. 455 Beschwerden richteten sich gegen Vermittler – diese Zahl blieb auch im dritten Jahr recht konstant (2009: 479, 2008: 461). Auch „Quotenfälle“ wurden gemeldet. Seit 2008 ist der Versicherer berechtigt, bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung, Obliegenheitsverletzung oder Herbeiführung des Versicherungsfalles seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Inzwischen seien einige Urteile mit nicht immer einheitlichen Maßstäben ergangen. In den Fällen, in denen Versicherer die Mitschuld zu hoch angesetzt hätten, sei es gelungen, einvernehmliche Lösungen zu finden, konstatiert der Ombudsmann. Grundsätzlich sieht der Ombudsmann seine Aufgabe in der Schlichtung, dem Ausgleich der Interessen, der laienverständlichen Erläuterung der Rechtslage sowie der Befriedung und der Wiederherstellung tragfähiger Geschäftsbeziehungen. „Ein ,Sieg’ des Unternehmens in einem Grenzfall kann sich als Pyrrhussieg erweisen, wenn dadurch die Kundenbindung verloren geht“, gibt Hirsch zu bedenken. Im Interesse der Verbraucher solle daher erwogen werden, das „Berufsbild“ des privaten Ombudsmanns oder Streitschlichters zu regeln, fordert Hirsch weiter. Damit die Beschwerdeführer sich auf die Neutralität und Kompetenz des Schlichters verlassen können, bedürfe es neben der persönlichen auch einer institutionellen Unabhängigkeit. Außerdem sollte ein Gremium, in dem die Verbraucher paritätisch vertreten sind, die Arbeit einer Schlichtungsstelle begleiten, regt Hirsch